Der Grundfreibetrag ist eine der wichtigsten Steuerregelungen für Rentner. Er legt fest, bis zu welchem Einkommen keine Steuern fällig werden, und schützt so die Existenzgrundlage vieler Ruheständler. Für das Jahr 2025 wurde der Grundfreibetrag erneut angehoben, was viele Rentner entlastet. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Änderungen, wie der Freibetrag funktioniert und wie Sie ihn optimal nutzen können.
1. Was ist der Grundfreibetrag 2025?
Der Grundfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der sicherstellt, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Für Rentner bedeutet das: Einkünfte bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleiben steuerfrei.
Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag:
- €12.000 für Einzelpersonen
- €24.000 für Ehepaare
Einkünfte, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig und werden mit dem jeweiligen Steuersatz belegt.
2. Änderungen beim Grundfreibetrag 2025
Der Grundfreibetrag wurde im Jahr 2025 um €360 für Einzelpersonen und €720 für Ehepaare angehoben. Das bedeutet, dass Rentner jetzt mehr Einkommen erzielen können, ohne Steuern zu zahlen. Diese Anpassung soll vor allem die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen und die finanzielle Belastung für Rentner reduzieren.
3. Wer profitiert vom Grundfreibetrag?
Vom Grundfreibetrag profitieren:
- Neurentner: Personen, die 2025 in den Ruhestand gehen, und deren Renteneinkommen unter €12.000 liegt.
- Bestehende Rentner: Auch Rentner, die schon länger im Ruhestand sind, können den neuen Freibetrag nutzen.
- Rentner mit Nebeneinkünften: Wenn Sie zusätzlich zur Rente kleine Nebenverdienste haben, können Sie diese oft durch den Grundfreibetrag steuerfrei halten.
4. Beispiele für die Anwendung des Grundfreibetrags 2025
Beispiel 1: Einzelperson mit einer Jahresrente von €12.000
- Bruttorente: €12.000
- Steuerpflichtiger Anteil: 89 % von €12.000 = €10.680
- Abzug Grundfreibetrag: €12.000
- Zu versteuerndes Einkommen: €0
- Ergebnis: Keine Steuer fällig.
Beispiel 2: Ehepaar mit gemeinsamer Rente von €36.000
- Bruttorente: €36.000
- Steuerpflichtiger Anteil: 89 % von €36.000 = €32.040
- Abzug Grundfreibetrag: €24.000
- Zu versteuerndes Einkommen: €8.040
- Steuerlast: 14 % von €8.040 = €1.126
5. Tipps zur optimalen Nutzung des Grundfreibetrags
- Rentenanteil prüfen:
Überprüfen Sie regelmäßig, wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist. Nutzen Sie dazu die jährlichen Renteninformationen. - Sonderausgaben absetzen:
Krankheitskosten, Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen können Ihre Steuerlast weiter senken. - Ehegattensplitting nutzen:
Ehepaare profitieren oft von einer gemeinsamen Veranlagung, wodurch das steuerfreie Einkommen verdoppelt wird. - Steuerfreie Einnahmen beachten:
Einkünfte aus Minijobs oder steuerfreien Kapitalerträgen bleiben zusätzlich zum Grundfreibetrag unbesteuert.
6. Häufige Fragen zum Grundfreibetrag
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?
Nein, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Gilt der Grundfreibetrag auch für andere Einkünfte?
Ja, der Grundfreibetrag gilt für alle Einkünfte, darunter Renten, Nebeneinkünfte und Kapitalerträge.
Wie wird der Grundfreibetrag bei Ehepaaren berechnet?
Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Grundfreibetrag von €24.000. Überschreitet das Einkommen diese Grenze, wird die Differenz besteuert.
7. Fazit: Entlastung für Rentner in 2025
Der Grundfreibetrag ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuerregelungen für Rentner. Mit der Anhebung auf €12.000 (für Einzelpersonen) und €24.000 (für Ehepaare) im Jahr 2025 wird die Steuerlast weiter reduziert, und mehr Einkommen bleibt steuerfrei. Nutzen Sie die vorgestellten Tipps, um Ihre Steuererklärung zu optimieren und von allen möglichen Vorteilen zu profitieren.
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Wie sieht es mit Grundversicherungsempfänger: Grundfreibetrag 2025?
Meine Erwerbsminderungsrente beträgt 149,00 €, Grundversicherung beträgt 632,00 €
Einen schönen guten Tag S.O.,
2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 €. Ihre Erwerbsminderungsrente (1.788 €/Jahr) und Grundsicherung (7.584 €/Jahr) bleiben steuerfrei, da Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Viele Grüße