Übersichtliche Steuertabelle für Rentner 2025 mit Einkommensstufen, Steuersätzen und Steuerfreibeträgen.

Steuertabelle für Rentner 2025: Aktuelle Freibeträge und Steuersätze im Überblick

Wie viel Rente bleibt steuerfrei? Mit der Steuertabelle für Rentner 2025 erfahren Sie genau, welche Freibeträge und Steuersätze aktuell gelten und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können. Egal, ob Sie gerade erst in den Ruhestand gegangen sind oder Ihre Rente schon länger beziehen – dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick und praktische Tipps, um Ihre Steuererklärung stressfrei zu gestalten.


1. Was ist die Steuertabelle für Rentner?

Die Steuertabelle für Rentner ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Besteuerung Ihrer Rente zu verstehen. Sie zeigt, welcher Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig ist, welche Freibeträge Ihnen zustehen und wie hoch die Steuerbelastung je nach Einkommen ausfällt. Besonders wichtig für das Jahr 2025 sind die Änderungen bei den Steuersätzen und Freibeträgen, die wir im nächsten Abschnitt erläutern.


2. Wichtige Änderungen für 2025

Im Jahr 2025 gibt es einige Neuerungen, die sich auf die Rentenbesteuerung auswirken:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.000 Euro (für Singles) bzw. 24.000 Euro (für Ehepaare).
  • Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils: Für Rentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, beträgt der steuerpflichtige Anteil 89 % (im Vergleich zu 87 % im Jahr 2024).
  • Neue Freibeträge: Der Werbungskostenpauschbetrag wird auf 120 Euro angehoben.

Diese Änderungen sollten Sie unbedingt berücksichtigen, um Ihre Steuerlast korrekt einzuschätzen.


3. Die Steuertabelle für Rentner 2025 im Detail

JahreseinkommenSteuersatzHinweise
Bis 12.000 €0 %Grundfreibetrag, keine Steuer fällig
12.001 € – 20.000 €14 %Progressiver Steuersatz beginnt
20.001 € – 50.000 €24 %Mittlerer Einkommensbereich
Ab 50.001 €42 %Höchststeuersatz für Rentner

4. Praktische Rechenbeispiele

Beispiel 1: Rentner mit einer Monatsrente von 1.500 Euro

Ein Rentner mit einer Bruttorente von 18.000 Euro im Jahr:

  • Steuerpflichtiger Rentenanteil: 16.020 Euro (89 %)
  • Abzug Grundfreibetrag: 12.000 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 4.020 Euro
  • Steuerlast: 14 % von 4.020 Euro = 563 Euro/Jahr

Beispiel 2: Ehepaar mit gemeinsamer Rente von 3.000 Euro

Ein Ehepaar mit einer gemeinsamen Jahresrente von 36.000 Euro:

  • Steuerpflichtiger Rentenanteil: 32.040 Euro
  • Abzug Grundfreibetrag: 24.000 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 8.040 Euro
  • Steuerlast: 14 % von 8.040 Euro = 1.126 Euro/Jahr

5. Tipps zur Steueroptimierung für Rentner

  • Sonderausgaben geltend machen: Krankheitskosten, Spenden und andere außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast senken.
  • Werbungskosten nutzen: Auch Rentner können Werbungskosten wie Fahrtkosten zu Arztterminen angeben.
  • Ehegattensplitting prüfen: Ehepaare profitieren oft von einer gemeinsamen Veranlagung.

6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Rente bleibt steuerfrei?
Im Jahr 2025 beträgt der steuerfreie Anteil der Rente 11 % für Neurentner. Ältere Rentenjahrgänge können von einem höheren Freibetrag profitieren.

Welche Kosten kann ich als Rentner absetzen?
Rentner können unter anderem Krankenkassenbeiträge, Pflegekosten, Spenden und Kirchensteuer absetzen.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.


7. Fazit: Gut vorbereitet ins Steuerjahr 2025

Die Steuertabelle für Rentner 2025 bietet eine wertvolle Orientierungshilfe, um die steuerlichen Anforderungen zu verstehen und die eigene Steuererklärung zu optimieren. Nutzen Sie die hier vorgestellten Tipps und Beispiele, um Ihre Steuerlast effektiv zu planen und mögliche Abzüge geltend zu machen.


17 Kommentare zu „Steuertabelle für Rentner 2025: Aktuelle Freibeträge und Steuersätze im Überblick“

  1. Guten Tag,
    ich beziehe eine Nettorente von 1875,00 Euro. Rentenbeginn war am 1.11.2011.
    Muss ich jetzt Steuern bezahlen oder wie wird es berechnet?

    Vielen Dank für die Auskunft

    Margrit Wagner

    1. Sehr geehrte Frau Wagner,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Ihr Rentenbeginn am 1. November 2011 liegt, beträgt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 62 % der Jahresbruttorente.

      Zur Berechnung prüfen Sie bitte Ihre Jahresbruttorente (vom Rentenversicherungsträger erhältlich). Nach Abzug von Freibeträgen, wie dem Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro für Alleinstehende), ergibt sich, ob eine Steuerpflicht besteht.

      Gerne unterstütze ich Sie bei weiteren Fragen!

      Viele Grüße

  2. Guten Tag,
    ich beziehe seit 1.8.2024 eine monatlich Nettorente von 2148 €.
    Ich gehe allerdings noch arbeiten und hatte im Jahr 2024 ca. ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €. Wie wird die Rente dann besteuert wenn ich sie für 5 Monate erhalten habe. Gilt da auch der Abzug eines Grundfreibetrages? Kommt der dann zu versteuernde Anteil oben drauf?
    Vielen Dank für die Auskunft
    Andreas Moser

    1. Sehr geehrter Herr Moser,

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Ihr Rentenbeginn am 1. August 2024 liegt, beträgt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 84 %. Dieser wird zu Ihrem Arbeitseinkommen von 60.000 € hinzugerechnet. Der Grundfreibetrag (2024: voraussichtlich 11.604 €) gilt auch für Ihr Gesamteinkommen, also Arbeitseinkommen plus steuerpflichtiger Rentenanteil.

      Für eine exakte Berechnung empfehle ich die Nutzung eines Steuerprogramms oder die Beratung durch einen Steuerexperten.

      Viele Grüße

    1. Guten Tag,

      Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil ab.

      Da Sie 87 Jahre alt sind und Ihre Rente vor 2005 begonnen hat, ist 50 % Ihrer Rente steuerfrei.

      Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil wird mit dem Grundfreibetrag 2024 (11.604 €) verglichen. Liegt er darunter, zahlen Sie keine Steuern.
      Zusätzlich haben Sie einen Schwerbehinderten-Pauschbetrag von 2.120 €, der Ihre Steuerlast senken kann.

      Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

      Freundliche Grüße

  3. Jacqueline Petermann

    Guten Tag,
    meine Schwiegermutter bezieht Altersrente seit 01.01.1995 und hatte einen Rentenbetrag einschl. Einmalzahlung von 16.781,52 €im Jahr(2024)
    Welcher Anteil ist steuerfrei?
    Des weiteren erhielt Sie Witwenrente ab 01.02.2020 in Höhe von 10019,46 €
    im Jahr 2024.
    Wie hoch ist bei der Witwenrente der steuerfreie Anteil.

    Vielen Dank für eine Prüfung!

    Freundliche Grüße
    Jacqueline Petermann

    1. Guten Tag Frau Petermann,

      der steuerfreie Anteil der Rente wird anhand des Rentenbeginns bestimmt und bleibt in der Regel für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant. Ich erkläre Ihnen dies für die Altersrente und die Witwenrente separat:

      1. Altersrente (Renteneintritt: 01.01.1995)
      Für Renten, die vor 2005 begonnen haben, beträgt der steuerfreie Anteil 50 % der Rente im Jahr 2005. Da sich die Rente durch Anpassungen erhöht, bleibt der steuerfreie Betrag jedoch konstant und wird nicht neu berechnet.

      Zur Berechnung des steuerfreien Betrags wird die Jahresrente 2005 herangezogen.
      Falls dieser Wert nicht bekannt ist, kann er über Rentenbescheide oder die Deutsche Rentenversicherung ermittelt werden.

      2. Witwenrente (Beginn: 01.02.2020)
      Bei Renten, die 2020 begonnen haben, beträgt der steuerfreie Anteil 22 % der ersten vollen Jahresrente (also des Betrags für 2020).

      Auch hier bleibt der steuerfreie Betrag für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant.

      Die verbleibenden 78 % der Rente sind steuerpflichtig.
      Falls Sie genau wissen möchten, welche Beträge steuerfrei sind, empfehle ich einen Blick in die Rentenbescheide oder eine individuelle Berechnung mit einem Steuerberater.

      Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter!

      Freundliche Grüße

  4. Guten Tag,

    ich werde zum 01.03.2026 eine Teilrente beziehen. Der Besteuerungsanteil liegt bei 84%. Bei einer angenommenen Rente von 1000€ wäre der zu versteuernde Anteil 840€.
    Wenn nun die Teilrente bei 16% (160€) liegt, entspricht sie genau dem Prozentsatz für den Rentenfreibetrag. Wäre diese dann „steuerfrei“ oder wird von diesen 160€ auch der Besteuerungsanteil von 84% gewertet?

  5. Hallo,

    bleibt jetzt der steuerfreie Betrag oder die % konstant? Auch bei wechsel von Berunfsunfähigkeitsrente in Altersrente?

    Freundliche Grüße
    Heidi Dunkels

      1. Danke für die Antwort, aber das ist ja schrecklich!! Habe meine erste Erwerbsminderungsrente 12/2011 erhalten. und davon sind nur 38% für immer steuerfrei??

  6. Charlotte Meyering

    Guten Tag,

    zu allererst möchte ich mich für Ihren Service bedanken – bereits die vorhandenen Kommentare haben mir weiter geholfen.

    Nun zu meinen beiden Fragen:
    Ab dem 01. März 2026 werde ich eine Bruttorente aus früherer Erwerbstätigkeit plus Betriebsrente in Gesamthöhe von 1.162,71,- monatlich beziehen. Lt. unterschiedlicher Rentenrechner ist dies steuerfrei und nach Abzug verbleiben mir 1.038,31,- monatlich.

    Nun bin ich jedoch seit 2009 ausschließlich selbständig tätig und möchte dies auch nach meinem Eintritt ins Rentenalter fortführen.
    Werden die Einnahmen aus dieser Tätigkeit dann gesondert berechnet, also weiterhin „ausschließlich“ umsatzsteuerpflichtig behandelt ohne Einfluss auf die Rentenberechnungen (abgesehen von den Sozialversicherungsbeiträgen)? Oder haben diese Einkünfte Einfluss auf eine evtl. dadurch entstehende Steuerlast auf meine Rente???
    Und wird der Gewinn aus meiner Selbständigkeit auch dementsprechend „behandelt“ werden, falls ich meinen Partner heiraten werde, der eine höhere Rente ab dem 1. Dezember 2025 beziehen wird? Die Veranschlagung der Abzüge durch die Zusammenfassung beider Renten habe ich natürlich berücksichtigt.

    Herzlichen Dank im Voraus
    und viele Grüße
    Charlotte Meyering

    1. Guten Tag Frau Meyering,

      vielen Dank für Ihr freundliches Feedback! 😊

      Zu Ihren Fragen:

      1️⃣ Besteuerung von Rente & Selbstständigkeit:
      Ihre gesetzliche Rente (ab 2026) ist zu 84 % steuerpflichtig.
      Selbstständige Einkünfte werden voll versteuert und zum Gesamteinkommen addiert.
      Die Umsatzsteuerpflicht bleibt bestehen, es sei denn, Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung.

      2️⃣ Einfluss auf Steuerlast:
      Wenn Ihr Gesamteinkommen (Rente + Selbstständigkeit) den Grundfreibetrag (voraussichtlich ca. 12.500 € in 2026) übersteigt, müssen Sie Steuern zahlen.
      Ihre Betriebsrente ist bereits voll steuerpflichtig.

      3️⃣ Auswirkung einer Heirat:
      Durch eine Zusammenveranlagung mit Ihrem Partner kann der Splittingtarif die Steuerlast senken.
      Alle Einkünfte (Rente, Selbstständigkeit, Betriebsrente) werden dabei gemeinsam berechnet.
      Für eine genaue Berechnung empfehle ich eine Steuerberatung oder dieses Steuerprogram . 😊

      Herzliche Grüße
      Ihr Team von Rentnerwissen.de

  7. Gheorghe stambulachis

    Hallo , meine gesetzliche Rente 2024 war 30345€ und Betriebsrente 6972€ (Brutto).
    Muss ich Steuern nachzahlen? Und können sie mir auch sagen wieviel?
    Danke
    MfG.
    G.Stambulachis

    1. Guten Tag Herr Stambulachis,

      Ihre gesetzliche Rente (30.345 €) ist zu 84 % steuerpflichtig, die Betriebsrente (6.972 €) sogar voll. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt nach Abzug des Grundfreibetrags (11.784 €) bei ca. 20.678 €.

      ➡️ Ja, Sie müssen voraussichtlich Steuern nachzahlen.
      Für eine genaue Berechnung empfehle ich eine Steuersoftware oder einen Steuerberater.

      Freundliche Grüße

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