Persönliche Bruttorente ermitteln

Rente berechnen: Bruttorente mit Rentenpunkten ermitteln

Mit dem Rentenrechner können Sie Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente berechnen. Dabei bilden Ihre vorhandenen Entgeltpunkte, mögliche weitere Beitragszeiten, der Rentenwert, der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor die Grundlage. Außerdem zeigt das Ergebnis eine unverbindliche monatliche und jährliche Bruttorente.

Freundliche ältere Person berechnet die gesetzliche Rente mit Finanzunterlagen am Schreibtisch
Die gesetzliche Bruttorente ergibt sich aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenwert und Rentenartfaktor.

Persönlicher Rentenhöhenrechner

Zunächst übernehmen Sie die Entgeltpunkte möglichst aus Ihrer aktuellen Renteninformation. Anschließend lassen sich weitere Arbeitsmonate optional über das voraussichtliche Bruttogehalt schätzen.

Stand Juli 2026
Die Zahl steht in Ihrer Renteninformation oder Rentenauskunft.
Für eine normale Altersrente beträgt der Rentenartfaktor 1,0.
Nur angeben, wenn zukünftige Entgeltpunkte geschätzt werden sollen.
60 Monate entsprechen fünf weiteren Arbeitsjahren.
Rentenbeginn im Verhältnis zur maßgeblichen Altersgrenze
Der Rechner nutzt 0,3 Prozent je früherem und 0,5 Prozent je späterem Monat.
Nur für eine grobe Schätzung nach selbst eingetragenen Abzügen, vor Einkommensteuer.
Aktuelle Rechenwerte anzeigen oder anpassen
Voreinstellung ab 1. Juli 2026: 42,52 Euro.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 Euro.
2026: 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.
Eine Eingabe überschreibt die automatische Berechnung aus den Monaten.

Außerdem werden die Eingaben ausschließlich lokal in diesem Browser verarbeitet und durch diesen Rechner nicht an RentnerWissen.de übermittelt.

Rente berechnen: Das Wichtigste auf einen Blick

Grundsätzlich berechnet die Deutsche Rentenversicherung die monatliche Bruttorente mit vier Faktoren. Dabei ist die Summe der Entgeltpunkte der wichtigste individuelle Wert. Hinzu kommen der Zugangsfaktor, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor.

4 Faktoren bestimmen die monatliche Bruttorente in der Rentenformel.
42,52 € beträgt der aktuelle Rentenwert seit dem 1. Juli 2026.
51.944 € beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026.
0,3 % Abschlag entstehen grundsätzlich je Monat vieler vorzeitiger Altersrenten.

Für eine belastbare Schätzung: Deshalb sollten Sie Ihre vorhandenen Entgeltpunkte aus der Renteninformation übernehmen. Denn eine alleinige Hochrechnung aus dem heutigen Gehalt kann Kindererziehung, Pflege, Ausbildung, Arbeitslosigkeit und andere rentenrechtliche Zeiten nicht vollständig abbilden.

Die Rentenformel einfach erklärt

Dabei entsteht die monatliche gesetzliche Bruttorente durch Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte mit drei weiteren Faktoren.

Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Faktor Bedeutung Wirkung auf die Rentenhöhe
Entgeltpunkte Vergleich des eigenen versicherten Einkommens mit dem Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres. Mehr Entgeltpunkte erhöhen die Rente unmittelbar.
Zugangsfaktor Berücksichtigt einen vorzeitigen oder hinausgeschobenen Rentenbeginn. Abschläge senken, Zuschläge erhöhen die persönlichen Entgeltpunkte.
Aktueller Rentenwert Monatlicher Euro-Wert eines Entgeltpunkts. Eine Rentenanpassung verändert bestehende und künftige Renten.
Rentenartfaktor Unterscheidet den Sicherungszweck verschiedener Rentenarten. Bei Altersrenten beträgt der Faktor grundsätzlich 1,0.

Zwar wirkt die Formel einfach, doch die Ermittlung der Entgeltpunkte aus einem vollständigen Versicherungsleben ist komplex. Maßgeblich bleiben deshalb die Renteninformation, die Rentenauskunft und der spätere Rentenbescheid.

Entgeltpunkte: Der wichtigste Baustein der Rentenberechnung

Zunächst gilt: Entgeltpunkte werden umgangssprachlich häufig Rentenpunkte genannt. Beispielsweise ergibt ein Jahr mit einem versicherten Bruttoeinkommen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsentgelts grundsätzlich einen Entgeltpunkt.

Entgeltpunkte eines Jahres = versichertes Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt des Jahres

Unter dem Durchschnitt

Wer beispielsweise die Hälfte des Durchschnittsentgelts erzielt, erhält vereinfacht ungefähr 0,5 Entgeltpunkte.

Genau im Durchschnitt

Einkommen auf dem Durchschnittsniveau ergibt vereinfacht ungefähr einen Entgeltpunkt für das Kalenderjahr.

Über dem Durchschnitt

Höheres versichertes Einkommen kann mehr als einen Punkt ergeben, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Im Jahr 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro. Dagegen liegt die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich. Dadurch können aus Beschäftigung im Jahr 2026 rechnerisch höchstens rund 1,9521 Entgeltpunkte entstehen.

Außerdem entstehen Entgeltpunkte nicht nur aus Beschäftigung. Darüber hinaus können Kindererziehungszeiten, nicht erwerbsmäßige Pflege, bestimmte beitragsfreie Zeiten, Zuschläge und weitere rentenrechtliche Sachverhalte das Rentenkonto beeinflussen.

Aktueller Rentenwert 2026

Zunächst zeigt der aktuelle Rentenwert, wie viel ein Entgeltpunkt monatlich wert ist. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er einheitlich 42,52 Euro.

Zeitraum Aktueller Rentenwert Monatliche Bruttorente bei 40 Punkten
1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 40,79 Euro 1.631,60 Euro ohne weiteren Faktor
Seit 1. Juli 2026 42,52 Euro 1.700,80 Euro ohne weiteren Faktor

Dadurch entspricht ein einzelner Entgeltpunkt beim Rentenwert von 42,52 Euro einer jährlichen Bruttorente von 510,24 Euro. Allerdings können künftige Rentenanpassungen den Euro-Wert ändern.

Daher verwendet der Rechner standardmäßig 42,52 Euro. Außerdem lässt sich der Rentenwert unter „Aktuelle Rechenwerte anzeigen oder anpassen“ später ohne Änderung des Quellcodes überschreiben.

Beispiele für die Berechnung der Rente

40 Punkte ohne Abschlag

40 × 1,0 × 42,52 Euro × 1,0 ergeben 1.700,80 Euro monatliche Bruttorente.

40 Punkte und 24 Monate früher

Beispielsweise beträgt der Zugangsfaktor bei 7,2 Prozent Abschlag 0,928. Daraus ergeben sich vereinfacht 1.578,34 Euro monatliche Bruttorente.

Folglich beträgt der Unterschied in diesem Beispiel rund 122,46 Euro pro Monat und 1.469,52 Euro pro Jahr. Zudem wirkt die Kürzung bei einer vorgezogenen Altersrente grundsätzlich dauerhaft.

Wie Abschläge und Zuschläge die Rentenhöhe verändern

Grundsätzlich entstehen bei vielen vorzeitig bezogenen Altersrenten 0,3 Prozent Abschlag je Monat. Dadurch sinkt der Zugangsfaktor entsprechend. Zum Beispiel entspricht ein Abschlag von 7,2 Prozent einem Zugangsfaktor von 0,928.

Zeitpunkt Veränderung Zugangsfaktor
12 Monate früher 3,6 Prozent Abschlag 0,964
24 Monate früher 7,2 Prozent Abschlag 0,928
36 Monate früher 10,8 Prozent Abschlag 0,892
48 Monate früher 14,4 Prozent Abschlag 0,856
12 Monate später 6,0 Prozent möglicher Zuschlag 1,060

Allerdings prüft der Rechner nicht, ob die gewählte Rentenart tatsächlich so viele Monate früher oder später begonnen werden darf. Deshalb müssen die zulässigen Altersgrenzen und Wartezeiten separat bestätigt werden.

Zunächst können Sie den persönlichen Rentenmonat im Renteneintrittsrechner bestimmen. Außerdem erklärt der Ratgeber Rentenalter die jahrgangsabhängigen Altersgrenzen.

Bruttorente ist nicht gleich Auszahlungsbetrag

Zunächst ermittelt die Rentenformel die monatliche Bruttorente. Anschließend können davon Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer abgehen.

Krankenversicherung

Dabei hängen Beitrag und Beteiligung des Rentenversicherungsträgers von der Versicherungsart und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab.

Pflegeversicherung

Außerdem richtet sich der Beitrag unter anderem nach den jeweils geltenden gesetzlichen Sätzen und persönlichen Merkmalen.

Einkommensteuer

Schließlich hängt eine mögliche Steuer nicht allein von der Bruttorente, sondern vom gesamten zu versteuernden Einkommen und persönlichen Abzügen ab.

Daher setzt der Rechner bewusst keinen pauschalen Abzug voraus. Stattdessen können Sie selbst einen Prozentsatz eintragen und erhalten dann lediglich eine grobe Schätzung nach diesen selbst gewählten Abzügen – noch vor einer möglichen Einkommensteuer.

Weitere Informationen finden Sie in den Ratgebern Krankenversicherung für Rentner und Steuererklärung für Rentner.

Die Renteninformation als beste Grundlage verwenden

Darüber hinaus verschickt die Deutsche Rentenversicherung ab dem 27. Geburtstag grundsätzlich jährlich eine Renteninformation, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch erhalten Versicherte unter anderem Angaben zu bisher erworbenen Ansprüchen und Hochrechnungen.

Entgeltpunkte übernehmen Nutzen Sie die tatsächlich gespeicherten Werte statt einer reinen Schätzung aus dem aktuellen Gehalt.
Versicherungsverlauf prüfen Kontrollieren Sie Beschäftigung, Ausbildung, Kindererziehung, Pflege, Krankheit und Arbeitslosigkeit.
Rentenbeginn festlegen Prüfen Sie, ob ein Abschlag oder möglicher Zuschlag berücksichtigt werden muss.
Rechenwerte aktualisieren Verwenden Sie den zum geplanten Berechnungszeitpunkt geltenden Rentenwert.
Brutto und Auszahlung trennen Planen Sie Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern gesondert.
Ergebnis bestätigen lassen Bei wichtigen Entscheidungen sollte eine aktuelle Rentenauskunft oder Beratung zugrunde liegen.

Allerdings sind Hochrechnungen in die Zukunft keine Garantie. Denn Gehalt, Beschäftigungsdauer, Rentenwert, Rechtslage und persönliche Versicherungszeiten können sich verändern.

Was der Rentenrechner nicht vollständig berücksichtigen kann

  • fehlende oder falsch gespeicherte Versicherungszeiten
  • Kindererziehungszeiten im Einzelfall
  • Pflegezeiten und deren genaue Bewertung
  • beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten
  • Versorgungsausgleich oder Rentensplitting
  • Zuschläge aus Minijobs oder freiwilligen Beiträgen
  • besondere knappschaftliche Berechnung
  • Auslandszeiten und zwischenstaatliche Regelungen
  • künftige Rentenanpassungen
  • individuelle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • persönliche Einkommensteuer
  • verbindliche Anspruchsvoraussetzungen einer Rentenart

Deshalb erhalten Sie eine persönliche Prüfung bei einer Rentenberatung.

Checkliste für die persönliche Rentenberechnung

  • aktuelle Renteninformation bereitlegen
  • bisherige Entgeltpunkte übernehmen
  • Versicherungsverlauf auf Lücken prüfen
  • künftiges Bruttogehalt realistisch schätzen
  • verbleibende Arbeitsmonate eintragen
  • Beitragsbemessungsgrenze beachten
  • passenden Rentenartfaktor auswählen
  • vorzeitigen oder späteren Beginn berücksichtigen
  • aktuellen Rentenwert verwenden
  • monatliche Bruttorente berechnen
  • jährliche Bruttorente vergleichen
  • dauerhafte Wirkung von Abschlägen prüfen
  • Kranken- und Pflegeversicherung gesondert planen
  • mögliche Einkommensteuer nicht vergessen
  • Ergebnis mit Rentenauskunft vergleichen
  • bei größeren Abweichungen beraten lassen

Passende Ratgeber auf RentnerWissen.de

Offizielle Quellen zur Rentenberechnung

Häufige Fragen zur Berechnung der Rente

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Dabei ergibt sich die monatliche Bruttorente aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenartfaktor. Anschließend werden diese vier Werte miteinander multipliziert.
Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
Beispielsweise finden Sie die bisher gespeicherten Entgeltpunkte beziehungsweise persönlichen Entgeltpunkte in Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere in der Renteninformation oder Rentenauskunft.
Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Dadurch entspricht ein Entgeltpunkt bei einer Altersrente ohne Abschlag monatlich 42,52 Euro Bruttorente.
Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Durchschnittsverdienst?
Grundsätzlich ergibt ein versichertes Jahresbrutto in Höhe des Durchschnittsentgelts einen Entgeltpunkt. Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro.
Wie wirken sich 24 Monate früherer Rentenbeginn aus?
Beispielsweise ergeben 24 Monate bei 0,3 Prozent Abschlag je Monat insgesamt 7,2 Prozent. Dadurch beträgt der Zugangsfaktor vereinfacht 0,928.
Ist das Ergebnis des Rechners meine Nettorente?
Nein. Stattdessen ist das Hauptergebnis die monatliche Bruttorente. Außerdem müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine mögliche Einkommensteuer zusätzlich berücksichtigt werden.
Warum kann ich aktuelle Rechenwerte selbst ändern?
Weil Rentenwert, Durchschnittsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig angepasst werden, bleiben die Felder editierbar. Dadurch kann der Rechner auch nach späteren Änderungen genutzt werden.
Kann ich meine zukünftigen Rentenpunkte aus dem Gehalt berechnen?
Grundsätzlich kann der Rechner zukünftige Punkte aus Monatsgehalt und verbleibenden Arbeitsmonaten grob schätzen. Dabei begrenzt er das berücksichtigte Einkommen auf die eingetragene Beitragsbemessungsgrenze.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Renteninformation ab?
Einerseits kann die Renteninformation weitere Versicherungszeiten, Hochrechnungen und individuelle Besonderheiten berücksichtigen. Andererseits können andere Rechenwerte oder ein anderer Rentenbeginn zugrunde liegen.
Ist die berechnete Rentenhöhe verbindlich?
Nein. Vielmehr ist ausschließlich der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung verbindlich.

Fazit: Rentenhöhe mit echten Entgeltpunkten berechnen

Zunächst beginnt die genaueste eigene Schätzung mit den Entgeltpunkten aus der aktuellen Renteninformation. Dadurch lässt sich die monatliche Bruttorente zusammen mit Zugangsfaktor, Rentenwert und Rentenartfaktor nachvollziehbar berechnen.

Außerdem können künftiges Gehalt und weitere Arbeitsmonate eine zusätzliche Orientierung geben. Sie ersetzen jedoch nicht die vollständige Bewertung des Versicherungsverlaufs durch die Deutsche Rentenversicherung.

Nächster Schritt: Anschließend speichern oder drucken Sie Ihr Ergebnis und vergleichen es mit Ihrer Renteninformation. Falls größere Abweichungen auftreten, prüfen Sie zuerst den Versicherungsverlauf und die verwendeten Rechenwerte.

Schließlich bieten dieser Beitrag und der Rechner allgemeine, unverbindliche Orientierung. Dennoch ersetzen sie keine individuelle Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung. Deshalb bleiben die Unterlagen und Bescheide der Deutschen Rentenversicherung maßgeblich.