Rentenalter: Tabelle nach Jahrgang, Rechner & Abschläge
Das Rentenalter entscheidet darüber, ab wann Sie Ihre gesetzliche Altersrente ohne Abschläge erhalten können. Allerdings gilt nicht für jeden Menschen dieselbe Altersgrenze, denn Geburtsjahr, Versicherungszeiten und Rentenart spielen eine wichtige Rolle.
Deshalb finden Sie hier eine verständliche Übersicht nach Jahrgang. Außerdem zeigt Ihnen der Rechner, wann die Regelaltersrente, die Rente nach 35 Versicherungsjahren, die Rente nach 45 Versicherungsjahren oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ungefähr beginnen kann.
Rentenalter nach Jahrgang: Wann beginnt die Regelaltersrente?
Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente ohne Abschläge. Früher lag die Altersgrenze lange bei 65 Jahren. Inzwischen wird sie jedoch schrittweise angehoben, sodass jüngere Jahrgänge später bei 67 Jahren liegen.
Besonders wichtig ist dabei der Jahrgang 1964. Denn ab diesem Geburtsjahr gilt grundsätzlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gibt es dagegen Übergangsregelungen, wodurch der Rentenbeginn je nach Geburtsjahr etwas früher liegen kann.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Einordnung |
|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | letzter Jahrgang mit voller Ein-Monats-Anhebung |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | Beginn der Zwei-Monats-Schritte |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | Übergangsregelung vor der Rente mit 67 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | Regelaltersgrenze steigt weiter an |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | späterer Rentenbeginn als bei älteren Jahrgängen |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | letzter Übergangsjahrgang |
| ab 1964 | 67 Jahre | volle Regelaltersgrenze erreicht |
Welche Rentenarten beim Rentenalter wichtig sind
Im Alltag wird oft nur vom Rentenalter gesprochen. Tatsächlich gibt es jedoch mehrere Altersrenten. Deshalb sollten Sie zuerst klären, welche Rentenart für Sie realistisch infrage kommt.
Außerdem unterscheiden sich die Voraussetzungen deutlich. Während die Regelaltersrente vor allem vom Geburtsjahr abhängt, kommt es bei anderen Rentenarten zusätzlich auf Versicherungsjahre oder eine anerkannte Schwerbehinderung an.
Regelaltersrente
- ohne Abschläge möglich
- abhängig vom Geburtsjahr
- ab Jahrgang 1964 grundsätzlich mit 67 Jahren
- nicht als vorgezogene Regelaltersrente verfügbar
Rente nach 35 Versicherungsjahren
- für langjährig Versicherte
- frühestens ab 63 Jahren möglich
- bei frühem Beginn mit Abschlägen
- für viele Menschen die wichtigste Frührenten-Option
Rente nach 45 Versicherungsjahren
- für besonders langjährig Versicherte
- abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze möglich
- ab Jahrgang 1964 grundsätzlich mit 65 Jahren
- nicht zusätzlich vorziehbar mit Abschlägen
Rente bei Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung von mindestens 50 nötig
- 35 Jahre Wartezeit erforderlich
- abschlagsfrei früher möglich
- mit Abschlägen noch früher möglich
Rentenalter-Rechner zur ersten Orientierung
Mit dem folgenden Rechner erhalten Sie eine grobe Orientierung. Allerdings ersetzt das Ergebnis keine verbindliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung, weil einzelne Zeiten, Sonderregeln und Vertrauensschutzregelungen individuell geprüft werden müssen.
Trotzdem hilft der Rechner sehr gut dabei, die wichtigsten Unterschiede zu verstehen. Geben Sie einfach Ihr Geburtsjahr, den Geburtsmonat und die gewünschte Rentenart ein.
Ihr Ergebnis
Rentenabschläge: Was kostet ein früherer Rentenbeginn?
Wenn Sie eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen, kann sich die monatliche Rente dauerhaft verringern. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag grundsätzlich 0,3 Prozent pro Monat, den Sie vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente gehen.
Dadurch können sich spürbare Kürzungen ergeben. Wer zum Beispiel 48 Monate früher beginnt, erreicht einen Abschlag von 14,4 Prozent. Außerdem bleibt dieser Abschlag dauerhaft bestehen, also nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
| Vorzeitiger Rentenbeginn | Rechnung | Dauerhafter Abschlag |
|---|---|---|
| 12 Monate früher | 12 × 0,3 % | 3,6 % |
| 24 Monate früher | 24 × 0,3 % | 7,2 % |
| 36 Monate früher | 36 × 0,3 % | 10,8 % |
| 48 Monate früher | 48 × 0,3 % | 14,4 % |
Rentenalter planen: Diese Schritte sind sinnvoll
Ein guter Rentenstart beginnt nicht erst wenige Wochen vor dem Ruhestand. Deshalb ist es sinnvoll, die eigenen Zeiten, Unterlagen und finanziellen Erwartungen frühzeitig zu prüfen. Außerdem bleibt dadurch genug Zeit, fehlende Nachweise zu ergänzen und verschiedene Rentenarten miteinander zu vergleichen.
1. Rentenauskunft prüfen
Zunächst sollten Sie kontrollieren, ob Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Pflegezeiten und Beschäftigungszeiten vollständig gespeichert sind.
2. Rentenart vergleichen
Danach lohnt sich der Vergleich: Regelaltersrente, 35 Versicherungsjahre, 45 Versicherungsjahre oder Schwerbehindertenrente führen oft zu unterschiedlichen Ergebnissen.
3. Antrag rechtzeitig stellen
Anschließend sollten Sie den Antrag nicht zu spät vorbereiten. In der Praxis ist es sinnvoll, mehrere Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn aktiv zu werden.
Passende Ratgeber auf RentnerWissen.de
Wenn Sie Ihr Rentenalter kennen, sind meistens weitere Fragen wichtig. Deshalb passen diese Ratgeber gut als nächster Schritt.
Häufige Fragen zum Rentenalter
Wann liegt das reguläre Rentenalter?
Das reguläre Rentenalter hängt vom Geburtsjahr ab. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt grundsätzlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Bei älteren Jahrgängen gelten dagegen Übergangsregelungen.
Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Ja, das kann möglich sein, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllen. Allerdings müssen Sie dann in der Regel Abschläge hinnehmen, weil die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt.
Was bedeutet Rente nach 45 Versicherungsjahren?
Die Rente nach 45 Versicherungsjahren richtet sich an besonders langjährig Versicherte. Dadurch kann ein abschlagsfreier Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze möglich sein. Allerdings lässt sich diese Rentenart nicht zusätzlich mit Abschlägen weiter vorziehen.
Wie hoch sind die Abschläge bei früherer Rente?
Der Abschlag beträgt grundsätzlich 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen. Deshalb ergibt ein Jahr früherer Rentenbeginn einen Abschlag von 3,6 Prozent.
Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?
Sinnvoll ist es, den Antrag mehrere Monate vor dem geplanten Rentenbeginn vorzubereiten. Dadurch bleibt genug Zeit, fehlende Unterlagen nachzureichen oder offene Versicherungszeiten zu klären.
Fazit: Das Rentenalter immer persönlich prüfen
Das Rentenalter lässt sich nicht allein mit einer pauschalen Zahl beantworten. Zwar gilt für viele jüngere Jahrgänge die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Gleichzeitig können 35 Versicherungsjahre, 45 Versicherungsjahre oder eine Schwerbehinderung zu einem anderen Rentenbeginn führen.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die eigene Rentenauskunft. Zusätzlich sollten Sie mögliche Abschläge, Steuern, Krankenversicherung und private Rücklagen gemeinsam betrachten. Auf diese Weise planen Sie den Übergang in den Ruhestand deutlich entspannter.
