Altersgrenzen verständlich erklärt

Rentenalter: Tabelle nach Jahrgang, Rechner und Abschläge

Das Rentenalter bestimmt, ab wann eine gesetzliche Altersrente beginnen kann. Allerdings gibt es nicht nur eine einzige Altersgrenze. Geburtsjahr, Versicherungszeiten, Rentenart und eine mögliche Schwerbehinderung können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Tabellen und der Rechner geben eine erste Orientierung.

Rentenalter in Deutschland mit älterem Paar bei der Planung des Ruhestands
Wer Altersgrenze, Versicherungszeiten und Abschläge kennt, kann den Rentenbeginn besser planen.
Regelalter bis 67Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze grundsätzlich bei 67 Jahren.
Ab 63 möglichNach 35 Versicherungsjahren kann eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen infrage kommen.
45 Jahre zählen andersBesonders langjährig Versicherte können früher abschlagsfrei in Rente gehen.
0,3 % je MonatDer dauerhafte Abschlag beträgt grundsätzlich 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat.

Rentenalter in Deutschland: Das Wichtigste

Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente ohne Abschläge. Ihre Altersgrenze steigt für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für alle ab 1964 Geborenen gilt grundsätzlich das Regelalter von 67 Jahren.

Regelaltersrente

Ohne Abschlag bei Erreichen der jahrgangsabhängigen Regelaltersgrenze.

35 Versicherungsjahre

Frühestens ab 63 möglich, allerdings regelmäßig mit dauerhaften Abschlägen.

45 Versicherungsjahre

Früherer abschlagsfreier Beginn; ab Jahrgang 1964 grundsätzlich mit 65 Jahren.

Schwerbehinderung

Bei GdB 50 und 35 Jahren Wartezeit gelten besondere Altersgrenzen.

„Rente mit 63“ ist keine eigene Rente für alle. Gemeint ist meist die Altersrente für langjährig Versicherte. Je nach Jahrgang kann der Beginn mit 63 einen erheblichen dauerhaften Abschlag verursachen.

Rentenalter nach Jahrgang: Tabelle zur Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Ab Jahrgang 1947 wurde sie zunächst in Monatsschritten und später in Zwei-Monats-Schritten erhöht.

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeFrühester Beginn nach 35 JahrenMaximaler Abschlag bei 63
195866 Jahre63 Jahre10,8 %
195966 Jahre und 2 Monate63 Jahre11,4 %
196066 Jahre und 4 Monate63 Jahre12,0 %
196166 Jahre und 6 Monate63 Jahre12,6 %
196266 Jahre und 8 Monate63 Jahre13,2 %
196366 Jahre und 10 Monate63 Jahre13,8 %
ab 196467 Jahre63 Jahre14,4 %
Übergangstabelle für die Jahrgänge 1947 bis 1957 anzeigen
GeburtsjahrRegelaltersgrenze
bis 194665 Jahre
194765 Jahre und 1 Monat
194865 Jahre und 2 Monate
194965 Jahre und 3 Monate
195065 Jahre und 4 Monate
195165 Jahre und 5 Monate
195265 Jahre und 6 Monate
195365 Jahre und 7 Monate
195465 Jahre und 8 Monate
195565 Jahre und 9 Monate
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate

Die Tabelle zeigt die Altersgrenze, nicht automatisch den exakten ersten Rentenmonat. Dieser hängt zusätzlich vom vollständigen Geburtsdatum und vom rechtzeitigen Antrag ab.

Welche Altersrenten das persönliche Rentenalter verändern

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt mehrere Altersrenten. Deshalb sollten Sie zuerst prüfen, welche Rentenart und welche Wartezeit in Betracht kommen.

Mindestens 5 Jahre Wartezeit

Regelaltersrente

  • jahrgangsabhängige Altersgrenze,
  • ohne Abschlag,
  • nicht vorziehbar,
  • ab Jahrgang 1964 grundsätzlich mit 67.
Mindestens 35 Versicherungsjahre

Langjährig Versicherte

  • frühestens ab 63,
  • bei frühem Beginn mit Abschlag,
  • abschlagsfrei an der Regelaltersgrenze,
  • Abschlag bleibt dauerhaft.
Mindestens 45 Versicherungsjahre

Besonders langjährig Versicherte

  • früher als Regelaltersrente,
  • ohne Abschlag,
  • jahrgangsabhängige Altersgrenze,
  • nicht weiter vorziehbar.
GdB 50 und 35 Jahre Wartezeit

Schwerbehinderte Menschen

  • besondere frühere Grenzen,
  • abschlagsfreier und vorgezogener Beginn,
  • maximal grundsätzlich 10,8 % Abschlag,
  • Schwerbehinderung bei Beginn erforderlich.

Die Rentenhöhe wird getrennt im Ratgeber Berechnung der Rente erklärt. Dadurch bleibt diese Seite klar auf Altersgrenzen und Abschläge ausgerichtet.

Rentenalter-Rechner: Voraussichtlichen Rentenbeginn ermitteln

Der Rechner vergleicht Regelaltersrente, Rente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Er berücksichtigt das vollständige Geburtsdatum und gibt den voraussichtlichen ersten Rentenmonat aus.

Allgemeine Altersgrenzen ab Jahrgang 1947.
Versicherungszeiten werden nicht automatisch geprüft.

Ihre erste Orientierung

Rentenart
Altersgrenze
Erster Rentenmonat
Möglicher Abschlag

Das Ergebnis ist unverbindlich.

Wichtig: Der Rechner prüft nicht, ob 35 oder 45 Versicherungsjahre tatsächlich erfüllt sind. Bei der Schwerbehindertenrente werden die allgemeinen Grenzen ab Jahrgang 1958 abgebildet. Für ältere Jahrgänge können besondere Übergangsregeln gelten.

Rente mit 63 nach 35 Versicherungsjahren

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich ab 63 beziehen. Weil dieser Zeitpunkt meist vor der persönlichen Regelaltersgrenze liegt, entstehen dauerhafte Abschläge.

Welche Zeiten für die 35 Jahre zählen können

Für die Wartezeit von 35 Jahren werden grundsätzlich alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Dazu können Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Schul-, Studien-, Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten gehören. Verbindlich zeigt dies der persönliche Versicherungsverlauf.

Dauerhafter Abschlag = vorgezogene Monate × 0,3 %48 Monate früher entsprechen beispielsweise 14,4 Prozent.

Jahrgang 1964 und jünger

Für diese Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze bei 67. Wer nach 35 Versicherungsjahren bereits mit 63 beginnt, zieht die Rente 48 Monate vor. Daraus folgt grundsätzlich ein dauerhafter Abschlag von 14,4 Prozent.

Der Abschlag endet nicht mit dem 67. Geburtstag. Er mindert die Altersrente grundsätzlich dauerhaft.

Rentenalter nach 45 Versicherungsjahren

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge. Dafür müssen mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten und die jahrgangsabhängige Altersgrenze erreicht sein.

GeburtsjahrAbschlagsfreie AltersgrenzeGegenüber Regelalter
195864 Jahre2 Jahre früher
195964 Jahre und 2 Monate2 Jahre früher
196064 Jahre und 4 Monate2 Jahre früher
196164 Jahre und 6 Monate2 Jahre früher
196264 Jahre und 8 Monate2 Jahre früher
196364 Jahre und 10 Monate2 Jahre früher
ab 196465 Jahre2 Jahre früher

Nicht jede Zeit zählt gleich

Die 45-jährige Wartezeit ist strenger als die Wartezeit von 35 Jahren. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Entgeltersatzleistungen können zählen. Schul- und Studienzeiten ohne Beiträge reichen dagegen grundsätzlich nicht aus.

Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wird regelmäßig nur in besonderen Fällen berücksichtigt, etwa bei Insolvenz oder vollständiger Betriebsaufgabe.

Diese Altersrente kann nicht zusätzlich mit Abschlägen noch früher begonnen werden.

Rentenalter bei Schwerbehinderung

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt grundsätzlich einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren voraus. Die Schwerbehinderung muss bei Beginn der Altersrente vorliegen.

GeburtsjahrAbschlagsfreiFrühestmöglich mit AbschlagMaximaler Abschlag
195864 Jahre61 Jahre10,8 %
195964 Jahre und 2 Monate61 Jahre und 2 Monate10,8 %
196064 Jahre und 4 Monate61 Jahre und 4 Monate10,8 %
196164 Jahre und 6 Monate61 Jahre und 6 Monate10,8 %
196264 Jahre und 8 Monate61 Jahre und 8 Monate10,8 %
196364 Jahre und 10 Monate61 Jahre und 10 Monate10,8 %
ab 196465 Jahre62 Jahre10,8 %

Der frühestmögliche Beginn liegt bis zu drei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze. Für jeden Monat entsteht ein Abschlag von 0,3 Prozent.

Für Geburtsjahrgänge vor 1958 gelten weitere Übergangsschritte. Lassen Sie den Termin anhand von Geburtsdatum, Feststellungsbescheid und Versicherungsverlauf individuell prüfen.

Rentenabschläge bei einem früheren Beginn

Abschläge entstehen, wenn eine vorziehbare Altersrente vor ihrer abschlagsfreien Altersgrenze beginnt. Sie betragen grundsätzlich 0,3 Prozent pro Monat beziehungsweise 3,6 Prozent pro Jahr.

Vorzeitiger BeginnRechnungDauerhafter AbschlagBeispiel bei 1.500 € Bruttorente
6 Monate6 × 0,3 %1,8 %27 € weniger
12 Monate12 × 0,3 %3,6 %54 € weniger
24 Monate24 × 0,3 %7,2 %108 € weniger
36 Monate36 × 0,3 %10,8 %162 € weniger
48 Monate48 × 0,3 %14,4 %216 € weniger

Abschläge ausgleichen

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte eine besondere Auskunft zu Ausgleichszahlungen anfordern. Solche Zahlungen können einen geplanten Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich dies lohnt, hängt von Steuer, Liquidität und der persönlichen Planung ab.

Wird später doch nicht vorzeitig Rente bezogen, werden Ausgleichszahlungen grundsätzlich nicht zurückgezahlt. Sie erhöhen dann die spätere Rente.

Später als zur Regelaltersgrenze in Rente gehen

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente noch nicht in Anspruch nimmt, erhält grundsätzlich für jeden aufgeschobenen Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Ein volles Jahr entspricht sechs Prozent. Zusätzlich können weitere Beiträge die spätere Rente erhöhen.

Rente aufschieben

Die Altersrente wird noch nicht beantragt. Dadurch entsteht grundsätzlich der Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat.

Rente beziehen und arbeiten

Zu Altersrenten darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden. Steuer- und Beitragsfolgen bleiben zu prüfen.

Weitere Hinweise finden Sie unter Minijob und Rente.

Wann beginnt die Altersrente tatsächlich?

Grundsätzlich beginnt eine Altersrente mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Geburtstag am Monatsersten

Wer am ersten Tag eines Monats geboren wurde, vollendet das maßgebliche Lebensjahr rechtlich bereits am Ende des Vormonats. Deshalb kann die Rente bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich im Geburtsmonat beginnen. Bei einem Geburtstag an einem anderen Tag beginnt sie regelmäßig am ersten Tag des Folgemonats.

Der Rechner berücksichtigt diese allgemeine Monatsregel. Sonder- und Vertrauensschutzregeln können im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen.

Rentenbeginn rechtzeitig vorbereiten

Eine Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Offene Versicherungszeiten sollten möglichst früher geklärt werden.

Versicherungsverlauf kontrollierenBeschäftigung, Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und weitere Zeiten prüfen.
Rentenart vergleichenRegelaltersrente, 35 Jahre, 45 Jahre und gegebenenfalls Schwerbehindertenrente gegenüberstellen.
Abschlag berechnenDauerhaften Rentenverlust mit früherem Beginn und Alternativen vergleichen.
Krankenversicherung klärenKVdR, Pflegeversicherung und mögliche Beiträge aus weiteren Einkünften prüfen.
Arbeitgeber informierenKündigungsfrist, Tarifvertrag, Resturlaub und mögliches automatisches Vertragsende beachten.
Antrag rechtzeitig stellenRentenantrag ungefähr drei Monate vor dem geplanten Beginn einreichen.

Informationen zu Rücklagen und laufenden Kosten finden Sie unter Ruhestand absichern.

Hinzuverdienst vor und nach der Regelaltersgrenze

Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr. Dadurch kann grundsätzlich auch neben einer vorgezogenen Altersrente weitergearbeitet werden, ohne dass die Altersrente wegen des Verdienstes gekürzt wird.

Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und arbeitsvertragliche Regelungen können dennoch eine Rolle spielen. Für Erwerbsminderungsrenten gelten andere Vorschriften.

Prüfen Sie vor dem Rentenantrag Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag. Manche Arbeitsverhältnisse enden nach der vertraglichen Regelung, sobald eine Altersrente bezogen wird.

Checkliste: Das persönliche Rentenalter prüfen

  • vollständiges Geburtsdatum bereithalten
  • Regelaltersgrenze bestimmen
  • Versicherungsverlauf auf Lücken prüfen
  • 35 Versicherungsjahre kontrollieren
  • 45 Versicherungsjahre gesondert prüfen
  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid beachten
  • frühen und abschlagsfreien Beginn vergleichen
  • dauerhaften Abschlag berechnen
  • Ausgleichszahlung prüfen lassen
  • Brutto- und Nettorente unterscheiden
  • Kranken- und Pflegeversicherung klären
  • Arbeitsvertrag prüfen
  • Antrag ungefähr drei Monate vorher stellen
  • finanziellen Übergang planen

Passende Ratgeber auf RentnerWissen.de

Offizielle Informationen

Häufige Fragen zum Rentenalter

Wann liegt das reguläre Rentenalter?
Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze grundsätzlich bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge erreichen sie nach einer Übergangstabelle früher.
Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Das kann bei mindestens 35 Versicherungsjahren möglich sein. Allerdings entstehen regelmäßig dauerhafte Abschläge.
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren automatisch in Rente gehen?
Nicht allein die Arbeitsjahre entscheiden. Erforderlich sind 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten und die jahrgangsabhängige Altersgrenze.
Kann die Rente nach 45 Versicherungsjahren vorgezogen werden?
Nein. Diese Rentenart kann nicht zusätzlich mit Abschlägen vor ihrer besonderen Altersgrenze begonnen werden.
Wie hoch ist der Abschlag pro Jahr?
0,3 Prozent pro Monat beziehungsweise 3,6 Prozent pro Jahr.
Verschwindet der Abschlag mit 67?
Nein. Ein Abschlag aus einer vorzeitig begonnenen Altersrente bleibt grundsätzlich dauerhaft.
Wann kann ich mit Schwerbehinderung in Rente gehen?
Grundsätzlich sind GdB 50 und 35 Jahre Wartezeit nötig. Für ab 1964 Geborene ist der abschlagsfreie Beginn grundsätzlich mit 65 und der früheste Beginn mit Abschlag mit 62 möglich.
Wann sollte ich den Rentenantrag stellen?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
Darf ich neben einer vorgezogenen Altersrente weiterarbeiten?
Bei Altersrenten besteht seit 2023 grundsätzlich keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr. Steuern, Beiträge und Arbeitsvertrag bleiben zu prüfen.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Er prüft weder den vollständigen Versicherungsverlauf noch besondere Vertrauensschutzregeln.

Fazit: Jahrgang und Rentenart gemeinsam prüfen

Für die Regelaltersrente bestimmt vor allem das Geburtsjahr die Altersgrenze. Ab Jahrgang 1964 liegt sie grundsätzlich bei 67 Jahren. Wer 35 oder 45 Versicherungsjahre erreicht oder schwerbehindert ist, kann jedoch andere Grenzen nutzen.

Ein früherer Beginn ist nicht automatisch günstiger. Deshalb sollten Versicherungsverlauf, dauerhafter Abschlag, Nettorente, Krankenversicherung und Rücklagen gemeinsam geprüft werden.

Nächster Schritt: Nutzen Sie den Rechner und vergleichen Sie das Ergebnis anschließend mit Ihrer persönlichen Rentenauskunft.

Dieser Rechner und der Ratgeber bieten eine allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle und rechtsverbindliche Rentenauskunft.