Rentenalter: Tabelle nach Jahrgang, Rechner und Abschläge
Das Rentenalter bestimmt, ab wann eine gesetzliche Altersrente beginnen kann. Allerdings gibt es nicht nur eine einzige Altersgrenze. Geburtsjahr, Versicherungszeiten, Rentenart und eine mögliche Schwerbehinderung können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Tabellen und der Rechner geben eine erste Orientierung.

Rentenalter in Deutschland: Das Wichtigste
Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente ohne Abschläge. Ihre Altersgrenze steigt für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für alle ab 1964 Geborenen gilt grundsätzlich das Regelalter von 67 Jahren.
Regelaltersrente
Ohne Abschlag bei Erreichen der jahrgangsabhängigen Regelaltersgrenze.
35 Versicherungsjahre
Frühestens ab 63 möglich, allerdings regelmäßig mit dauerhaften Abschlägen.
45 Versicherungsjahre
Früherer abschlagsfreier Beginn; ab Jahrgang 1964 grundsätzlich mit 65 Jahren.
Schwerbehinderung
Bei GdB 50 und 35 Jahren Wartezeit gelten besondere Altersgrenzen.
„Rente mit 63“ ist keine eigene Rente für alle. Gemeint ist meist die Altersrente für langjährig Versicherte. Je nach Jahrgang kann der Beginn mit 63 einen erheblichen dauerhaften Abschlag verursachen.
Rentenalter nach Jahrgang: Tabelle zur Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Ab Jahrgang 1947 wurde sie zunächst in Monatsschritten und später in Zwei-Monats-Schritten erhöht.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Frühester Beginn nach 35 Jahren | Maximaler Abschlag bei 63 |
|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 63 Jahre | 10,8 % |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 63 Jahre | 11,4 % |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 63 Jahre | 12,0 % |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 63 Jahre | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 63 Jahre | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 63 Jahre | 13,8 % |
| ab 1964 | 67 Jahre | 63 Jahre | 14,4 % |
Übergangstabelle für die Jahrgänge 1947 bis 1957 anzeigen
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| bis 1946 | 65 Jahre |
| 1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
| 1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
| 1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
| 1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
| 1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
Die Tabelle zeigt die Altersgrenze, nicht automatisch den exakten ersten Rentenmonat. Dieser hängt zusätzlich vom vollständigen Geburtsdatum und vom rechtzeitigen Antrag ab.
Welche Altersrenten das persönliche Rentenalter verändern
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt mehrere Altersrenten. Deshalb sollten Sie zuerst prüfen, welche Rentenart und welche Wartezeit in Betracht kommen.
Regelaltersrente
- jahrgangsabhängige Altersgrenze,
- ohne Abschlag,
- nicht vorziehbar,
- ab Jahrgang 1964 grundsätzlich mit 67.
Langjährig Versicherte
- frühestens ab 63,
- bei frühem Beginn mit Abschlag,
- abschlagsfrei an der Regelaltersgrenze,
- Abschlag bleibt dauerhaft.
Besonders langjährig Versicherte
- früher als Regelaltersrente,
- ohne Abschlag,
- jahrgangsabhängige Altersgrenze,
- nicht weiter vorziehbar.
Schwerbehinderte Menschen
- besondere frühere Grenzen,
- abschlagsfreier und vorgezogener Beginn,
- maximal grundsätzlich 10,8 % Abschlag,
- Schwerbehinderung bei Beginn erforderlich.
Die Rentenhöhe wird getrennt im Ratgeber Berechnung der Rente erklärt. Dadurch bleibt diese Seite klar auf Altersgrenzen und Abschläge ausgerichtet.
Rentenalter-Rechner: Voraussichtlichen Rentenbeginn ermitteln
Der Rechner vergleicht Regelaltersrente, Rente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Er berücksichtigt das vollständige Geburtsdatum und gibt den voraussichtlichen ersten Rentenmonat aus.
Ihre erste Orientierung
Das Ergebnis ist unverbindlich.
Wichtig: Der Rechner prüft nicht, ob 35 oder 45 Versicherungsjahre tatsächlich erfüllt sind. Bei der Schwerbehindertenrente werden die allgemeinen Grenzen ab Jahrgang 1958 abgebildet. Für ältere Jahrgänge können besondere Übergangsregeln gelten.
Rente mit 63 nach 35 Versicherungsjahren
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich ab 63 beziehen. Weil dieser Zeitpunkt meist vor der persönlichen Regelaltersgrenze liegt, entstehen dauerhafte Abschläge.
Welche Zeiten für die 35 Jahre zählen können
Für die Wartezeit von 35 Jahren werden grundsätzlich alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Dazu können Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Schul-, Studien-, Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten gehören. Verbindlich zeigt dies der persönliche Versicherungsverlauf.
Jahrgang 1964 und jünger
Für diese Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze bei 67. Wer nach 35 Versicherungsjahren bereits mit 63 beginnt, zieht die Rente 48 Monate vor. Daraus folgt grundsätzlich ein dauerhafter Abschlag von 14,4 Prozent.
Der Abschlag endet nicht mit dem 67. Geburtstag. Er mindert die Altersrente grundsätzlich dauerhaft.
Rentenalter nach 45 Versicherungsjahren
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge. Dafür müssen mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten und die jahrgangsabhängige Altersgrenze erreicht sein.
| Geburtsjahr | Abschlagsfreie Altersgrenze | Gegenüber Regelalter |
|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | 2 Jahre früher |
| 1959 | 64 Jahre und 2 Monate | 2 Jahre früher |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate | 2 Jahre früher |
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate | 2 Jahre früher |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate | 2 Jahre früher |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 2 Jahre früher |
| ab 1964 | 65 Jahre | 2 Jahre früher |
Nicht jede Zeit zählt gleich
Die 45-jährige Wartezeit ist strenger als die Wartezeit von 35 Jahren. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Entgeltersatzleistungen können zählen. Schul- und Studienzeiten ohne Beiträge reichen dagegen grundsätzlich nicht aus.
Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wird regelmäßig nur in besonderen Fällen berücksichtigt, etwa bei Insolvenz oder vollständiger Betriebsaufgabe.
Diese Altersrente kann nicht zusätzlich mit Abschlägen noch früher begonnen werden.
Rentenalter bei Schwerbehinderung
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt grundsätzlich einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren voraus. Die Schwerbehinderung muss bei Beginn der Altersrente vorliegen.
| Geburtsjahr | Abschlagsfrei | Frühestmöglich mit Abschlag | Maximaler Abschlag |
|---|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | 61 Jahre | 10,8 % |
| 1959 | 64 Jahre und 2 Monate | 61 Jahre und 2 Monate | 10,8 % |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate | 61 Jahre und 4 Monate | 10,8 % |
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate | 61 Jahre und 6 Monate | 10,8 % |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate | 61 Jahre und 8 Monate | 10,8 % |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 61 Jahre und 10 Monate | 10,8 % |
| ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre | 10,8 % |
Der frühestmögliche Beginn liegt bis zu drei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze. Für jeden Monat entsteht ein Abschlag von 0,3 Prozent.
Für Geburtsjahrgänge vor 1958 gelten weitere Übergangsschritte. Lassen Sie den Termin anhand von Geburtsdatum, Feststellungsbescheid und Versicherungsverlauf individuell prüfen.
Rentenabschläge bei einem früheren Beginn
Abschläge entstehen, wenn eine vorziehbare Altersrente vor ihrer abschlagsfreien Altersgrenze beginnt. Sie betragen grundsätzlich 0,3 Prozent pro Monat beziehungsweise 3,6 Prozent pro Jahr.
| Vorzeitiger Beginn | Rechnung | Dauerhafter Abschlag | Beispiel bei 1.500 € Bruttorente |
|---|---|---|---|
| 6 Monate | 6 × 0,3 % | 1,8 % | 27 € weniger |
| 12 Monate | 12 × 0,3 % | 3,6 % | 54 € weniger |
| 24 Monate | 24 × 0,3 % | 7,2 % | 108 € weniger |
| 36 Monate | 36 × 0,3 % | 10,8 % | 162 € weniger |
| 48 Monate | 48 × 0,3 % | 14,4 % | 216 € weniger |
Abschläge ausgleichen
Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte eine besondere Auskunft zu Ausgleichszahlungen anfordern. Solche Zahlungen können einen geplanten Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich dies lohnt, hängt von Steuer, Liquidität und der persönlichen Planung ab.
Wird später doch nicht vorzeitig Rente bezogen, werden Ausgleichszahlungen grundsätzlich nicht zurückgezahlt. Sie erhöhen dann die spätere Rente.
Später als zur Regelaltersgrenze in Rente gehen
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente noch nicht in Anspruch nimmt, erhält grundsätzlich für jeden aufgeschobenen Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Ein volles Jahr entspricht sechs Prozent. Zusätzlich können weitere Beiträge die spätere Rente erhöhen.
Rente aufschieben
Die Altersrente wird noch nicht beantragt. Dadurch entsteht grundsätzlich der Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat.
Rente beziehen und arbeiten
Zu Altersrenten darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden. Steuer- und Beitragsfolgen bleiben zu prüfen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Minijob und Rente.
Wann beginnt die Altersrente tatsächlich?
Grundsätzlich beginnt eine Altersrente mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Geburtstag am Monatsersten
Wer am ersten Tag eines Monats geboren wurde, vollendet das maßgebliche Lebensjahr rechtlich bereits am Ende des Vormonats. Deshalb kann die Rente bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich im Geburtsmonat beginnen. Bei einem Geburtstag an einem anderen Tag beginnt sie regelmäßig am ersten Tag des Folgemonats.
Der Rechner berücksichtigt diese allgemeine Monatsregel. Sonder- und Vertrauensschutzregeln können im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen.
Rentenbeginn rechtzeitig vorbereiten
Eine Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Offene Versicherungszeiten sollten möglichst früher geklärt werden.
Informationen zu Rücklagen und laufenden Kosten finden Sie unter Ruhestand absichern.
Hinzuverdienst vor und nach der Regelaltersgrenze
Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr. Dadurch kann grundsätzlich auch neben einer vorgezogenen Altersrente weitergearbeitet werden, ohne dass die Altersrente wegen des Verdienstes gekürzt wird.
Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und arbeitsvertragliche Regelungen können dennoch eine Rolle spielen. Für Erwerbsminderungsrenten gelten andere Vorschriften.
Prüfen Sie vor dem Rentenantrag Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag. Manche Arbeitsverhältnisse enden nach der vertraglichen Regelung, sobald eine Altersrente bezogen wird.
Checkliste: Das persönliche Rentenalter prüfen
- vollständiges Geburtsdatum bereithalten
- Regelaltersgrenze bestimmen
- Versicherungsverlauf auf Lücken prüfen
- 35 Versicherungsjahre kontrollieren
- 45 Versicherungsjahre gesondert prüfen
- Schwerbehindertenausweis und Bescheid beachten
- frühen und abschlagsfreien Beginn vergleichen
- dauerhaften Abschlag berechnen
- Ausgleichszahlung prüfen lassen
- Brutto- und Nettorente unterscheiden
- Kranken- und Pflegeversicherung klären
- Arbeitsvertrag prüfen
- Antrag ungefähr drei Monate vorher stellen
- finanziellen Übergang planen
Passende Ratgeber auf RentnerWissen.de
Offizielle Informationen
Häufige Fragen zum Rentenalter
Wann liegt das reguläre Rentenalter?
Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren automatisch in Rente gehen?
Kann die Rente nach 45 Versicherungsjahren vorgezogen werden?
Wie hoch ist der Abschlag pro Jahr?
Verschwindet der Abschlag mit 67?
Wann kann ich mit Schwerbehinderung in Rente gehen?
Wann sollte ich den Rentenantrag stellen?
Darf ich neben einer vorgezogenen Altersrente weiterarbeiten?
Ist der Rechner verbindlich?
Fazit: Jahrgang und Rentenart gemeinsam prüfen
Für die Regelaltersrente bestimmt vor allem das Geburtsjahr die Altersgrenze. Ab Jahrgang 1964 liegt sie grundsätzlich bei 67 Jahren. Wer 35 oder 45 Versicherungsjahre erreicht oder schwerbehindert ist, kann jedoch andere Grenzen nutzen.
Ein früherer Beginn ist nicht automatisch günstiger. Deshalb sollten Versicherungsverlauf, dauerhafter Abschlag, Nettorente, Krankenversicherung und Rücklagen gemeinsam geprüft werden.
Nächster Schritt: Nutzen Sie den Rechner und vergleichen Sie das Ergebnis anschließend mit Ihrer persönlichen Rentenauskunft.
Dieser Rechner und der Ratgeber bieten eine allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle und rechtsverbindliche Rentenauskunft.
