Finanzen & Rente

Rentenalter – Tabelle nach Jahrgang, Rechner & Abschläge

Das Rentenalter in Deutschland ist heute nicht mehr für alle Menschen gleich. Entscheidend sind vor allem Ihr Geburtsjahr, die Frage, welche Rentenart für Sie infrage kommt und wie viele Versicherungsjahre Sie erreicht haben.

Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich, wann die Regelaltersrente beginnt, welche Möglichkeiten es mit 35 oder 45 Versicherungsjahren gibt, wie schwerbehinderte Menschen früher in Rente gehen können und welche Abschläge dabei gelten.

Regelaltersgrenze bis 67 Jahre
Abschlag 0,3 % pro Monat
Wichtig bei 45 Jahren abschlagsfrei möglich
Rentenalter in Deutschland mit älterem Paar beim Übergang in den Ruhestand
Wer das eigene Rentenalter kennt, kann den Übergang in den Ruhestand deutlich besser planen.

Das Regelrentenalter nach Jahrgang

Die Regelaltersgrenze wurde in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt sie in Ein-Monats-Schritten, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 in Zwei-Monats-Schritten. Ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Hinweis
1959 66 Jahre und 2 Monate erste 2-Monats-Stufe
1960 66 Jahre und 4 Monate schrittweise Anhebung
1961 66 Jahre und 6 Monate schrittweise Anhebung
1962 66 Jahre und 8 Monate schrittweise Anhebung
1963 66 Jahre und 10 Monate letzte Zwischenstufe
ab 1964 67 Jahre Regelaltersgrenze erreicht
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig beziehen. Wer früher in Rente gehen möchte, braucht eine andere passende Altersrente.

Welche Rentenarten beim Rentenalter wichtig sind

Wenn vom Rentenalter die Rede ist, denken viele nur an die Regelaltersrente. Tatsächlich gibt es aber mehrere Altersrenten mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Voraussetzungen.

Regelaltersrente

  • ohne Abschläge
  • abhängig vom Geburtsjahr
  • ab 1964: mit 67 Jahren
  • keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich

Altersrente für langjährig Versicherte

  • mindestens 35 Versicherungsjahre
  • frühestens ab 63 Jahren
  • mit Abschlägen möglich
  • abschlagsfrei grundsätzlich erst zur persönlichen Altersgrenze

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • mindestens 45 Versicherungsjahre
  • abschlagsfrei
  • für Jahrgänge ab 1964 mit 65 Jahren
  • nicht vorzeitig mit Abschlägen möglich

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • anerkannte Schwerbehinderung
  • mindestens 35 Versicherungsjahre
  • abschlagsfrei früher möglich
  • mit Abschlägen noch früher möglich
Genau an dieser Stelle trennt sich diese Seite bewusst von der Rentenberechnung: Hier geht es nur um den möglichen Rentenbeginn – nicht um die spätere Rentenhöhe.

Rentenalter-Rechner zur Orientierung

Mit diesem Rechner können Sie grob prüfen, ab wann eine bestimmte Altersrente für Sie infrage kommt. Der Rechner ersetzt keine persönliche Rentenauskunft, hilft aber sehr gut bei der ersten Orientierung.

Hinweis: Der Rechner zeigt ein voraussichtliches frühestmögliches oder abschlagsfreies Rentenalter zur Orientierung. Besondere Vertrauensschutzregelungen und Einzelfälle sind hier nicht vollständig abgebildet.
Der Rechner setzt voraus, dass die jeweiligen Versicherungszeiten oder Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie Abschläge beim früheren Rentenbeginn wirken

Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss in vielen Fällen Abschläge hinnehmen. Pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Dieser Abschlag bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen.

12 Monate früher

3,6 Prozent weniger Rente dauerhaft.

24 Monate früher

7,2 Prozent weniger Rente dauerhaft.

36 Monate früher

10,8 Prozent weniger Rente dauerhaft.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte kann der Abschlag bis zu 14,4 Prozent betragen. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann er bis zu 10,8 Prozent erreichen.

Flexirente und Hinzuverdienst

Viele Menschen möchten früher oder teilweise in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten. Genau hier wird die Flexirente interessant. Seit 2023 können Sie zu einer vorgezogenen Altersrente grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

Das ist der Vorteil

  • früherer Rentenbeginn und Arbeit lassen sich besser kombinieren
  • der Übergang in den Ruhestand kann flexibler gestaltet werden
  • mehr Gestaltungsfreiheit für die eigene Lebensplanung

Wichtig zu beachten

  • ein früherer Rentenbeginn kann dennoch Abschläge verursachen
  • Rentenbeginn und Rentenhöhe sollten immer zusammen gedacht werden
  • für Erwerbsminderungsrenten gelten andere Regeln
Flexibel in Rente zu gehen kann sinnvoll sein – aber nur, wenn der persönliche Plan zu Gesundheit, Arbeit und finanzieller Situation passt.

So gehen Sie bei Ihrer Planung am besten vor

Geburtsjahr prüfen

Damit steht fest, welche Regelaltersgrenze für Sie grundsätzlich gilt.

Versicherungsjahre einordnen

35 oder 45 Jahre machen einen großen Unterschied bei Ihrem möglichen Rentenbeginn.

Früher oder später abwägen

Überlegen Sie bewusst, ob ein früherer Start mit Abschlägen oder ein späterer Beginn besser zu Ihrer Planung passt.

Passende Beiträge auf RentnerWissen.de

Diese Beiträge passen gut dazu, wenn Sie Ihren Rentenbeginn und die finanzielle Seite noch genauer einordnen möchten:

Häufige Fragen zum Rentenalter

Wann kann ich regulär in Rente gehen?

Das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei 35 Versicherungsjahren ist das mit Abschlägen möglich. Bei 45 Versicherungsjahren kommt es auf Ihr Geburtsjahr an und die Rente ist nicht vorzeitig mit Abschlägen möglich.

Wie hoch sind die Abschläge?

Für jeden Monat vorzeitigem Rentenbeginn werden 0,3 Prozent dauerhaft von der Rente abgezogen.

Kann ich trotz vorgezogener Altersrente weiterarbeiten?

Ja. Seit 2023 ist bei vorgezogenen Altersrenten grundsätzlich unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.

Ist das Rentenalter für Frauen anders?

Heute gelten die Altersgrenzen grundsätzlich nicht nach Geschlecht, sondern nach Geburtsjahr, Rentenart und Versicherungszeiten.

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