Finanzen & Rente

GEZ-Befreiung für Rentner 2026: Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss

Rentner sind nicht automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit. Wer jedoch bestimmte Sozialleistungen erhält oder einen anerkannten Härtefall nachweisen kann, kann eine Befreiung beantragen.

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen 2026 gelten, ob es eine Einkommensgrenze gibt, welche Rolle Grundsicherung und Wohngeld spielen und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Seniorenpaar informiert sich über GEZ-Befreiung und Rundfunkbeitrag
Rentner sind nicht automatisch befreit – unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden.

GEZ-Befreiung für Rentner: Das Wichtigste auf einen Blick

Umgangssprachlich wird häufig noch von „GEZ-Gebühren“ gesprochen. Die GEZ gibt es unter diesem Namen jedoch nicht mehr. Offiziell heißt die Abgabe heute Rundfunkbeitrag und wird vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verwaltet.

18,36 € beträgt der Rundfunkbeitrag 2026 pro Wohnung und Monat.
nicht automatisch Rentner werden allein wegen ihres Rentenbezugs nicht vom Beitrag befreit.
Grundsicherung kann einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag begründen.
Antrag nötig Eine Befreiung wird nicht automatisch eingerichtet.
Wichtig: Für jede Wohnung wird grundsätzlich nur ein Rundfunkbeitrag erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben.

Wann können Rentner von der GEZ befreit werden?

Allein das Erreichen des Rentenalters oder der Bezug einer Altersrente reicht für eine Befreiung nicht aus. Entscheidend ist in vielen Fällen, ob zusätzlich eine bestimmte Sozialleistung bezogen wird.

Befreiung möglich

Grundsicherung im Alter

Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Weitere Fälle

Bestimmte Sozialleistungen

Auch der Bezug weiterer gesetzlich bestimmter Sozialleistungen kann zur Befreiung berechtigen. Maßgeblich ist der entsprechende Leistungsbescheid.

Eine kleine Rente allein reicht nicht aus. Auch wer nur eine sehr geringe Altersrente erhält, ist nicht automatisch von der Zahlung befreit.

Müssen Rentner Rundfunkgebühren bezahlen?

Grundsätzlich ja. Rentner unterliegen denselben Regeln wie andere Wohnungsinhaber. 2026 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat und Wohnung.

Es spielt keine Rolle, wie viele Fernseher, Radios, Computer oder Smartphones vorhanden sind. Auch wer überhaupt kein Fernsehgerät besitzt oder öffentlich-rechtliche Angebote nicht nutzt, bleibt grundsätzlich beitragspflichtig.

Wohnen zwei Rentner gemeinsam in einer Wohnung, fällt trotzdem nur ein Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung an.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die GEZ-Befreiung bei Rentnern?

Eine allgemeine feste Einkommensgrenze nach dem Motto „unter X Euro Rente ist man automatisch befreit“ gibt es nicht.

In der Regel hängt die Befreiung vom Bezug einer bestimmten Sozialleistung ab. Deshalb ist nicht allein die Höhe der Altersrente entscheidend.

Grundsicherung im Alter

Liegt ein entsprechender Bewilligungsbescheid vor, kann damit eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden.

Besonderer Härtefall

Eine Befreiung kann auch als besonderer Härtefall infrage kommen, wenn eine eigentlich zur Befreiung berechtigende Sozialleistung nur deshalb abgelehnt wurde, weil das Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag überschreitet.

Für einen Härtefall wird ein entsprechender ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde benötigt. Eine eigene Berechnung des Einkommens reicht nicht aus.

GEZ-Befreiung für Rentner mit Wohngeld

Wohngeld führt für sich allein nicht zu einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Wer ausschließlich Wohngeld erhält, bleibt grundsätzlich beitragspflichtig.

Gerade bei niedrigen Renten lohnt es sich jedoch zu prüfen, ob zusätzlich ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder ein besonderer Härtefall bestehen könnte.

Häufiger Irrtum: „Wer Wohngeld bekommt, muss keine GEZ zahlen.“ Das stimmt nicht. Wohngeld gehört nicht zu den Sozialleistungen, die automatisch eine Befreiungsmöglichkeit eröffnen.

Befreiung oder Ermäßigung: Was ist der Unterschied?

Situation Folge Beitrag
Bestimmte Sozialleistung, z. B. Grundsicherung im Alter Befreiung kann beantragt werden 0 €
Anerkannter besonderer Härtefall Befreiung kann beantragt werden 0 €
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF Ermäßigung kann beantragt werden 6,12 € monatlich
Nur Altersrente ohne weitere Voraussetzung Keine automatische Befreiung 18,36 € monatlich je Wohnung
Nur Wohngeld Keine Befreiung allein wegen des Wohngelds 18,36 € monatlich je Wohnung

GEZ-Befreiung für Rentner beantragen: So geht es

Eine Befreiung wird nicht automatisch eingerichtet. Auch wenn Sie Grundsicherung im Alter beziehen, müssen Sie selbst einen Antrag beim Beitragsservice stellen.

Voraussetzung prüfen

Prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Sozialleistung beziehen oder ein anderer Befreiungsgrund vorliegt.

Nachweis bereitlegen

Benötigt wird in der Regel der entsprechende Leistungsbescheid oder eine geeignete Bescheinigung.

Antrag einreichen

Das Formular kann beim Beitragsservice online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden.

Beitragsnummer bereithalten: Wenn bereits ein Beitragskonto besteht, wird die neunstellige Beitragsnummer benötigt.
Leistungsbescheid prüfen: Der Zeitraum der bewilligten Leistung sollte aus dem Nachweis hervorgehen.
Nur notwendige Nachweise einreichen: Beachten Sie die Hinweise des Beitragsservice zu Originalen und Kopien.
Bescheid aufbewahren: Bewahren Sie die Bestätigung über die Befreiung zusammen mit Ihren wichtigen Unterlagen auf.

Zum offiziellen Formular: Befreiung oder Ermäßigung beim Beitragsservice beantragen

Kann die GEZ-Befreiung rückwirkend beantragt werden?

Ja. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen und Nachweise für einen zurückliegenden Zeitraum vor, können Befreiung oder Ermäßigung nach Angaben des Beitragsservice bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.

Deshalb müssen Sie nicht vorschnell einen unvollständigen Antrag stellen. Entscheidend ist, dass der notwendige Nachweis für den betreffenden Zeitraum vorhanden ist.

Gilt die Befreiung auch für den Ehepartner?

Eine gewährte Befreiung kann innerhalb derselben Wohnung auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gelten.

Auch im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können von der Befreiung erfasst sein. Für weitere volljährige Mitbewohner gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wichtig ist immer die konkrete Haushalts- und Leistungssituation. Bei einer Wohngemeinschaft sollte geprüft werden, wer das Beitragskonto führt und für welche Personen die Befreiung gilt.

Was gilt für Rentner im Pflegeheim?

Wer dauerhaft in einem Alten- oder Pflegeheim lebt und dort vollstationär betreut und gepflegt wird, kann sich unter den entsprechenden Voraussetzungen beim Beitragsservice abmelden.

Das ist rechtlich nicht dasselbe wie eine klassische Befreiung wegen einer Sozialleistung. Entscheidend ist die Wohn- und Betreuungssituation in der Einrichtung.

Vor einem Umzug ins Pflegeheim sollte das bisherige Beitragskonto daher nicht einfach weiterlaufen. Prüfen Sie, ob eine Abmeldung möglich ist.

Was bedeutet das Merkzeichen RF?

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „RF“ können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

Der ermäßigte Beitrag beträgt 2026 ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags und damit 6,12 Euro pro Monat.

Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für diese Ermäßigung nicht aus. Entscheidend ist insbesondere das zuerkannte Merkzeichen „RF“.

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Fazit

Rentner müssen den Rundfunkbeitrag grundsätzlich genauso bezahlen wie andere Haushalte. Eine automatische GEZ-Befreiung allein aufgrund des Alters oder einer kleinen Rente gibt es nicht.

Besonders wichtig ist die Grundsicherung im Alter: Wer diese Sozialleistung erhält, kann eine Befreiung beantragen. Auch besondere Härtefälle können berücksichtigt werden. Wohngeld allein reicht dagegen grundsätzlich nicht aus.

Wer möglicherweise berechtigt ist, sollte seinen Leistungsbescheid prüfen und den Antrag beim Beitragsservice stellen. So lassen sich derzeit 18,36 Euro pro Monat beziehungsweise 220,32 Euro im Jahr sparen.

Häufige Fragen zur GEZ-Befreiung für Rentner

Sind Rentner automatisch von der GEZ befreit?

Nein. Der Bezug einer Altersrente oder das Erreichen des Rentenalters führt nicht automatisch zu einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Müssen Rentner Rundfunkbeitrag bezahlen?

Grundsätzlich ja. Für jede Wohnung fällt 2026 ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro an, sofern keine Befreiung oder Ermäßigung vorliegt.

Werden Rentner mit Grundsicherung von der GEZ befreit?

Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch.

Gibt es eine Einkommensgrenze für Rentner?

Eine pauschale Renten- oder Einkommensgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist normalerweise der Bezug einer gesetzlich anerkannten Sozialleistung. Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen ein besonderer Härtefall vorliegen.

Sind Rentner mit Wohngeld von der GEZ befreit?

Nein. Wohngeld allein berechtigt grundsätzlich nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Das entspricht 220,32 Euro pro Jahr.

Kann die Befreiung rückwirkend erfolgen?

Ja. Wenn die notwendigen Voraussetzungen und Nachweise vorliegen, können zurückliegende Zeiträume bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.

Was zahlen Menschen mit dem Merkzeichen RF?

Bei anerkannter Ermäßigung beträgt der Rundfunkbeitrag derzeit ein Drittel des regulären Beitrags und damit 6,12 Euro monatlich.

Offizielle Quellen