Oranger Parkausweis: Voraussetzungen, Antrag und Parkerleichterungen
Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht bestimmten schwerbehinderten Menschen besondere Parkerleichterungen in Deutschland. Allerdings gilt er nicht für Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol. Dieser Ratgeber erklärt deshalb, wer den orangen Parkausweis erhalten kann, wie der Antrag gestellt wird und welche Regeln beim Parken gelten.
Was ist der orangefarbene Parkausweis?
Der orangefarbene Parkausweis ist eine besondere Ausnahmegenehmigung für bestimmte Gruppen schwerbehinderter Menschen. Umgangssprachlich wird er außerdem häufig als oranger Parkausweis bezeichnet.
Mit ihm dürfen Berechtigte in bestimmten Situationen länger, gebührenfrei oder an Stellen parken, an denen das Parken normalerweise eingeschränkt ist. Allerdings sind die Voraussetzungen enger gefasst als bei einem gewöhnlichen Schwerbehindertenausweis.
Unterschied zwischen orangem und blauem Parkausweis
Der orangefarbene und der blaue Parkausweis ermöglichen teilweise ähnliche Parkerleichterungen. Dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied: Nur der blaue EU-Parkausweis berechtigt zur Nutzung ausgewiesener Behindertenparkplätze.
Besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- gilt deutschlandweit
- bietet festgelegte Parkerleichterungen
- ist personengebunden
- kann in verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden
- gilt nicht für Parkplätze mit Rollstuhlsymbol
Außergewöhnliche Gehbehinderung und weitere Gruppen
- gilt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union
- berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen
- setzt beispielsweise das Merkzeichen aG oder Bl voraus
- ist ebenfalls personengebunden
- wird sichtbar im Fahrzeug ausgelegt
Wer bekommt einen orangefarbenen Parkausweis?
Ein hoher Gesamt-GdB allein reicht für den orangefarbenen Parkausweis nicht aus. Stattdessen sind bestimmte Merkzeichen, Erkrankungen oder festgestellte Einzel-GdB-Werte entscheidend.
Voraussetzungen bei eingeschränktem Gehvermögen
Bei Einschränkungen des Gehvermögens kommt es vor allem auf die Merkzeichen G und B sowie auf die Bewertung bestimmter Funktionsstörungen an. Deshalb genügt es nicht, nur den gesamten Grad der Behinderung zu betrachten.
| Personengruppe | Typische Voraussetzung | Wichtig |
|---|---|---|
| Schädigung der unteren Gliedmaßen | Merkzeichen G und B sowie ein GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen beziehungsweise der Lendenwirbelsäule, soweit das Gehvermögen betroffen ist | Maßgeblich ist der Einzel-GdB für die entsprechende Funktionsstörung. |
| Gehbehinderung und Herz- oder Atemwegserkrankung | Merkzeichen G und B, ein GdB von wenigstens 70 für die unteren Gliedmaßen und zusätzlich wenigstens 50 für Herz oder Atmungsorgane | Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. |
Besondere Erkrankungen und vergleichbare Beeinträchtigungen
Darüber hinaus kommen bestimmte schwere Darmerkrankungen und Ausscheidungsstörungen als Grundlage infrage. Außerdem kann eine versorgungsärztliche Gleichstellung geprüft werden.
| Personengruppe | Typische Voraussetzung | Wichtig |
|---|---|---|
| Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa | Für diese Erkrankung wurde ein GdB von wenigstens 60 festgestellt. | Die Merkzeichen G und B sind für diese Fallgruppe nicht zwingend die Grundlage. |
| Künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung | Für diese Beeinträchtigungen wurde ein GdB von wenigstens 70 festgestellt. | Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. |
| Gleichgestellte Personen | Versorgungsärztliche Feststellung, dass die gesundheitliche Situation einer der genannten Gruppen vergleichbar ist | Die Entscheidung erfolgt nach medizinischer Prüfung. |
Welche Merkzeichen sind wichtig?
Je nach Fallgruppe spielen unterschiedliche Merkzeichen eine Rolle. Allerdings führt kein einzelnes Merkzeichen automatisch zum orangefarbenen Parkausweis.
Merkzeichen G
Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
Merkzeichen B
Das Merkzeichen B weist auf die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson hin.
Merkzeichen aG
Das Merkzeichen aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Es kann deshalb zum blauen EU-Parkausweis berechtigen.
Orangen Parkausweis beantragen: So gehen Sie vor
Der Antrag wird normalerweise bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt. Je nach Wohnort kann sich diese bei der Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, dem Landratsamt oder einem Bürgeramt befinden.
Zunächst sollten Sie die zuständige Stelle ermitteln. Anschließend können Sie das Antragsformular und die Liste der benötigten Unterlagen anfordern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genaue Unterlagenliste kann sich je nach Behörde unterscheiden. Häufig werden jedoch die folgenden Dokumente verlangt:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
- Kopie des vollständigen Feststellungsbescheids
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls Gleichstellungsbescheinigung
- gegebenenfalls aktuelle medizinische Unterlagen
- bei Vertretung eine unterschriebene Vollmacht
- gegebenenfalls Ausweiskopie der bevollmächtigten Person
Kosten, Bearbeitungszeit und Gültigkeit
Die Ausstellung ist üblicherweise gebührenfrei. Allerdings kann die Bearbeitungsdauer je nach Behörde und notwendiger medizinischer Prüfung unterschiedlich ausfallen.
Kosten
Die Ausstellung des orangefarbenen Parkausweises ist bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden üblicherweise gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Das gilt insbesondere dann, wenn eine medizinische Prüfung erforderlich ist.
Gültigkeit
Der Parkausweis kann für bis zu fünf Jahre ausgestellt werden. Seine Laufzeit kann außerdem an den Schwerbehindertenausweis gebunden sein.
Wo darf man mit dem orangefarbenen Parkausweis parken?
Die Parkerleichterungen gelten grundsätzlich dann, wenn sich in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit befindet. Entscheidend ist außerdem immer die schriftliche Ausnahmegenehmigung.
Zeitlich begrenztes Parken in besonderen Bereichen
In einigen Bereichen dürfen Berechtigte länger parken als andere Verkehrsteilnehmer. Dabei ist jedoch häufig eine Parkscheibe erforderlich.
| Parksituation | Erleichterung | Was ist zu beachten? |
|---|---|---|
| Eingeschränktes Haltverbot | Parken bis zu drei Stunden | Die Ankunftszeit muss mit einer gut sichtbaren Parkscheibe nachgewiesen werden. |
| Zonenhaltverbot | Zugelassene Parkdauer überschreiten | Beachten Sie die Regeln Ihrer persönlichen Ausnahmegenehmigung. |
| Zeitlich begrenzte Parkplätze | Über die angegebene Höchstparkdauer hinaus parken | Der Platz muss grundsätzlich zum Parken freigegeben sein. |
| Bewohnerparkplatz | Bis zu drei Stunden parken | Auch hier muss die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe nachgewiesen werden. |
Gebührenfreie und weitere Parkerleichterungen
Darüber hinaus kann der Parkausweis beispielsweise das gebührenfreie Parken an Parkuhren ermöglichen. Auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen.
| Parksituation | Erleichterung | Was ist zu beachten? |
|---|---|---|
| Parkuhr oder Parkscheinautomat | Ohne Gebühr und ohne die normale Zeitbegrenzung parken | Die allgemeine Höchstparkdauer der Ausnahmegenehmigung bleibt dennoch bestehen. |
| Fußgängerzone | Während freigegebener Ladezeiten parken | Dies ist nur während der ausdrücklich zugelassenen Ladezeiten erlaubt. |
| Verkehrsberuhigter Bereich | Außerhalb markierter Flächen parken | Der übrige Verkehr darf dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. |
Wo darf man mit dem orangen Parkausweis nicht parken?
Der Parkausweis hebt nicht sämtliche Halt- und Parkverbote auf. Vielmehr darf er nur im Rahmen der schriftlich erteilten Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden.
- nicht auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol
- nicht im absoluten Haltverbot
- nicht in Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen
- nicht an Bushaltestellen oder Taxiständen
- nicht vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- nicht auf Gehwegen ohne ausdrückliche Parkerlaubnis
- nicht dort, wo andere erheblich behindert oder gefährdet werden
- nicht länger als durch die Ausnahmegenehmigung erlaubt
Kann der Parkausweis in verschiedenen Autos verwendet werden?
Der orangefarbene Parkausweis ist an die berechtigte Person und nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden. Deshalb kann er grundsätzlich in unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden.
Das gilt beispielsweise, wenn ein Angehöriger, ein Pflegedienst, ein Taxi oder eine andere Begleitperson die berechtigte Person befördert. Allerdings muss die Fahrt der Beförderung dieser Person dienen.
Wie muss der Parkausweis im Fahrzeug ausgelegt werden?
Der Parkausweis muss von außen deutlich erkennbar sein. Außerdem sollten Sie die schriftliche Ausnahmegenehmigung im Fahrzeug mitführen.
Parkausweis sichtbar auslegen
Legen Sie den Parkausweis hinter der Windschutzscheibe so aus, dass er von außen vollständig und gut lesbar ist.
Ausnahmegenehmigung beachten
Die schriftliche Ausnahmegenehmigung enthält die genauen Rechte und Auflagen. Deshalb sollte sie im Fahrzeug mitgeführt werden.
Parkscheibe verwenden
Beim Parken im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen ist regelmäßig eine Parkscheibe erforderlich.
Gültigkeit kontrollieren
Prüfen Sie regelmäßig, ob Parkausweis, Ausnahmegenehmigung und Schwerbehindertenausweis noch gültig sind.
Gilt der orangefarbene Parkausweis im Ausland?
Der orangefarbene Parkausweis ist eine deutsche Parkerleichterung. Deshalb gilt er grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands.
Wer regelmäßig im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für den blauen EU-Parkausweis vorliegen. Allerdings können sich auch bei diesem die konkreten Regeln von Staat zu Staat unterscheiden.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie zunächst die Begründung des Bescheids prüfen. Häufig geht daraus hervor, dass die erforderlichen Einzel-GdB-Werte nicht festgestellt wurden.
Außerdem kann es vorkommen, dass die medizinischen Voraussetzungen anders bewertet wurden. Deshalb sollten Sie den Bescheid mit dem Feststellungsbescheid und Ihren Unterlagen vergleichen.
Checkliste vor der Antragstellung
Mit einer vollständigen Vorbereitung lassen sich Rückfragen und Verzögerungen häufig vermeiden. Prüfen Sie deshalb die folgenden Punkte vor dem Absenden des Antrags.
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kontrollieren
- vollständigen Feststellungsbescheid bereitlegen
- Einzel-GdB-Werte für die relevanten Erkrankungen prüfen
- zuständige Straßenverkehrsbehörde ermitteln
- aktuelles Antragsformular verwenden
- erforderliche Ausweiskopien beifügen
- gegebenenfalls Gleichstellungsprüfung beantragen
- bei Vertretung eine Vollmacht vorbereiten
- Bearbeitungszeit einplanen
- nach Erhalt alle Auflagen genau lesen
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Häufige Fragen zum orangefarbenen Parkausweis
Voraussetzungen und Antrag
Wer bekommt einen orangefarbenen Parkausweis?
Reicht ein GdB von 80 für den orangen Parkausweis?
Wo kann ich den orangen Parkausweis beantragen?
Kostet der orangefarbene Parkausweis Geld?
Wird für den orangefarbenen Parkausweis ein Foto benötigt?
Nutzung und Parkregeln
Darf man damit auf einem Behindertenparkplatz parken?
Kann der Parkausweis im Auto eines Angehörigen verwendet werden?
Darf ein Angehöriger den Parkausweis allein verwenden?
Wie lange darf man mit dem orangen Parkausweis parken?
Gültigkeit und Abgrenzung
Gilt der orange Parkausweis in ganz Deutschland?
Ist der orange Parkausweis dasselbe wie die Wertmarke?
Ist der orange Parkausweis dasselbe wie der blaue EU-Parkausweis?
Fazit: Parkerleichterung mit klaren Grenzen
Der orangefarbene Parkausweis kann Menschen mit bestimmten schweren Behinderungen den Alltag deutlich erleichtern. Er erlaubt beispielsweise das zeitlich begrenzte Parken im eingeschränkten Haltverbot sowie das gebührenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten.
Allerdings ersetzt er nicht den blauen EU-Parkausweis. Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol bleiben dessen Inhabern vorbehalten. Deshalb sollten vor der Antragstellung die Merkzeichen, der Feststellungsbescheid und die maßgeblichen Einzel-GdB-Werte genau geprüft werden.
Offizielle Quellen
- Verwaltungsportal Bund: Orangefarbener Parkausweis
- Serviceportal Baden-Württemberg: Voraussetzungen und Parkerleichterungen
- Bundesportal: Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
- Straßenverkehrs-Ordnung: § 46 Ausnahmegenehmigungen
Stand der Überarbeitung: August 2026. Entscheidend sind der persönliche Bewilligungsbescheid, die schriftliche Ausnahmegenehmigung und die Angaben der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
