Recht & Vorsorge Parkerleichterung

Oranger Parkausweis: Voraussetzungen, Antrag und Parkerleichterungen

Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht bestimmten schwerbehinderten Menschen besondere Parkerleichterungen in Deutschland. Allerdings gilt er nicht für Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol. Dieser Ratgeber erklärt deshalb, wer den orangen Parkausweis erhalten kann, wie der Antrag gestellt wird und welche Regeln beim Parken gelten.

Senior mit orangefarbenem Parkausweis bei einer Parkerleichterung
Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht bestimmten schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen in Deutschland.
Deutschlandweit Der orangefarbene Parkausweis gilt im gesamten Bundesgebiet. Im Ausland wird er dagegen nicht automatisch anerkannt.
Personengebunden Er ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Deshalb kann er genutzt werden, wenn die berechtigte Person mitfährt.
Keine Symbolplätze Parkplätze mit Rollstuhlsymbol dürfen nur mit dem blauen EU-Parkausweis genutzt werden.

Was ist der orangefarbene Parkausweis?

Der orangefarbene Parkausweis ist eine besondere Ausnahmegenehmigung für bestimmte Gruppen schwerbehinderter Menschen. Umgangssprachlich wird er außerdem häufig als oranger Parkausweis bezeichnet.

Mit ihm dürfen Berechtigte in bestimmten Situationen länger, gebührenfrei oder an Stellen parken, an denen das Parken normalerweise eingeschränkt ist. Allerdings sind die Voraussetzungen enger gefasst als bei einem gewöhnlichen Schwerbehindertenausweis.

Nicht verwechseln: Der orangefarbene Parkausweis ist nicht dasselbe wie ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck. Außerdem ist die Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr ein anderes Dokument.

Unterschied zwischen orangem und blauem Parkausweis

Der orangefarbene und der blaue Parkausweis ermöglichen teilweise ähnliche Parkerleichterungen. Dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied: Nur der blaue EU-Parkausweis berechtigt zur Nutzung ausgewiesener Behindertenparkplätze.

Orangefarbener Parkausweis

Besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

  • gilt deutschlandweit
  • bietet festgelegte Parkerleichterungen
  • ist personengebunden
  • kann in verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden
  • gilt nicht für Parkplätze mit Rollstuhlsymbol
Blauer EU-Parkausweis

Außergewöhnliche Gehbehinderung und weitere Gruppen

  • gilt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union
  • berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen
  • setzt beispielsweise das Merkzeichen aG oder Bl voraus
  • ist ebenfalls personengebunden
  • wird sichtbar im Fahrzeug ausgelegt
Entscheidender Unterschied: Mit dem orangefarbenen Parkausweis dürfen Sie nicht auf Parkplätzen parken, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind. Dafür ist der blaue EU-Parkausweis erforderlich.

Wer bekommt einen orangefarbenen Parkausweis?

Ein hoher Gesamt-GdB allein reicht für den orangefarbenen Parkausweis nicht aus. Stattdessen sind bestimmte Merkzeichen, Erkrankungen oder festgestellte Einzel-GdB-Werte entscheidend.

Voraussetzungen bei eingeschränktem Gehvermögen

Bei Einschränkungen des Gehvermögens kommt es vor allem auf die Merkzeichen G und B sowie auf die Bewertung bestimmter Funktionsstörungen an. Deshalb genügt es nicht, nur den gesamten Grad der Behinderung zu betrachten.

Personengruppe Typische Voraussetzung Wichtig
Schädigung der unteren Gliedmaßen Merkzeichen G und B sowie ein GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen beziehungsweise der Lendenwirbelsäule, soweit das Gehvermögen betroffen ist Maßgeblich ist der Einzel-GdB für die entsprechende Funktionsstörung.
Gehbehinderung und Herz- oder Atemwegserkrankung Merkzeichen G und B, ein GdB von wenigstens 70 für die unteren Gliedmaßen und zusätzlich wenigstens 50 für Herz oder Atmungsorgane Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Besondere Erkrankungen und vergleichbare Beeinträchtigungen

Darüber hinaus kommen bestimmte schwere Darmerkrankungen und Ausscheidungsstörungen als Grundlage infrage. Außerdem kann eine versorgungsärztliche Gleichstellung geprüft werden.

Personengruppe Typische Voraussetzung Wichtig
Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Für diese Erkrankung wurde ein GdB von wenigstens 60 festgestellt. Die Merkzeichen G und B sind für diese Fallgruppe nicht zwingend die Grundlage.
Künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung Für diese Beeinträchtigungen wurde ein GdB von wenigstens 70 festgestellt. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen.
Gleichgestellte Personen Versorgungsärztliche Feststellung, dass die gesundheitliche Situation einer der genannten Gruppen vergleichbar ist Die Entscheidung erfolgt nach medizinischer Prüfung.
Der Gesamt-GdB ist nicht entscheidend: Ein Gesamt-GdB von 70, 80 oder 100 bedeutet nicht automatisch, dass ein Anspruch besteht. Vielmehr können die Einzel-GdB-Werte für die konkret genannten Funktionsstörungen maßgeblich sein.

Welche Merkzeichen sind wichtig?

Je nach Fallgruppe spielen unterschiedliche Merkzeichen eine Rolle. Allerdings führt kein einzelnes Merkzeichen automatisch zum orangefarbenen Parkausweis.

Merkzeichen G

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.

Merkzeichen B

Das Merkzeichen B weist auf die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson hin.

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Es kann deshalb zum blauen EU-Parkausweis berechtigen.

Ausnahme bei bestimmten Erkrankungen: Bei Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder der Kombination aus künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung gelten besondere Voraussetzungen. Deshalb sollte ein Antrag auch dann geprüft werden, wenn G und B nicht gemeinsam eingetragen sind.

Orangen Parkausweis beantragen: So gehen Sie vor

Der Antrag wird normalerweise bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt. Je nach Wohnort kann sich diese bei der Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, dem Landratsamt oder einem Bürgeramt befinden.

Zunächst sollten Sie die zuständige Stelle ermitteln. Anschließend können Sie das Antragsformular und die Liste der benötigten Unterlagen anfordern.

1 Zuständige Behörde ermitteln Suchen Sie nach „orangefarbener Parkausweis“ zusammen mit Ihrem Wohnort oder fragen Sie bei der Behördennummer 115 nach.
2 Antragsformular anfordern Viele Behörden stellen das Formular online bereit. Teilweise ist außerdem eine schriftliche Antragstellung möglich.
3 Unterlagen beifügen Legen Sie Kopien des Schwerbehindertenausweises, des Feststellungsbescheids und des Personalausweises bei.
4 Medizinische Prüfung abwarten Die Straßenverkehrsbehörde kann die zuständige Versorgungsverwaltung um Prüfung der Voraussetzungen bitten.
5 Bescheid und Parkausweis prüfen Kontrollieren Sie die Gültigkeitsdauer. Lesen Sie außerdem die beigefügte Ausnahmegenehmigung vollständig.
6 Ausweis sichtbar auslegen Der Parkausweis muss bei der Nutzung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die genaue Unterlagenliste kann sich je nach Behörde unterscheiden. Häufig werden jedoch die folgenden Dokumente verlangt:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
  • Kopie des vollständigen Feststellungsbescheids
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls Gleichstellungsbescheinigung
  • gegebenenfalls aktuelle medizinische Unterlagen
  • bei Vertretung eine unterschriebene Vollmacht
  • gegebenenfalls Ausweiskopie der bevollmächtigten Person
Passbild: Für den orangefarbenen Parkausweis wird normalerweise kein Lichtbild benötigt. Ein Foto ist dagegen typischerweise für den blauen EU-Parkausweis erforderlich. Prüfen Sie dennoch die Angaben Ihrer örtlichen Behörde.

Kosten, Bearbeitungszeit und Gültigkeit

Die Ausstellung ist üblicherweise gebührenfrei. Allerdings kann die Bearbeitungsdauer je nach Behörde und notwendiger medizinischer Prüfung unterschiedlich ausfallen.

Kosten

Die Ausstellung des orangefarbenen Parkausweises ist bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden üblicherweise gebührenfrei.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Das gilt insbesondere dann, wenn eine medizinische Prüfung erforderlich ist.

Gültigkeit

Der Parkausweis kann für bis zu fünf Jahre ausgestellt werden. Seine Laufzeit kann außerdem an den Schwerbehindertenausweis gebunden sein.

Rechtzeitig verlängern: Läuft der Parkausweis ab, dürfen die Parkerleichterungen nicht weiter genutzt werden. Stellen Sie den neuen Antrag deshalb möglichst frühzeitig.

Wo darf man mit dem orangefarbenen Parkausweis parken?

Die Parkerleichterungen gelten grundsätzlich dann, wenn sich in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit befindet. Entscheidend ist außerdem immer die schriftliche Ausnahmegenehmigung.

Zeitlich begrenztes Parken in besonderen Bereichen

In einigen Bereichen dürfen Berechtigte länger parken als andere Verkehrsteilnehmer. Dabei ist jedoch häufig eine Parkscheibe erforderlich.

Parksituation Erleichterung Was ist zu beachten?
Eingeschränktes Haltverbot Parken bis zu drei Stunden Die Ankunftszeit muss mit einer gut sichtbaren Parkscheibe nachgewiesen werden.
Zonenhaltverbot Zugelassene Parkdauer überschreiten Beachten Sie die Regeln Ihrer persönlichen Ausnahmegenehmigung.
Zeitlich begrenzte Parkplätze Über die angegebene Höchstparkdauer hinaus parken Der Platz muss grundsätzlich zum Parken freigegeben sein.
Bewohnerparkplatz Bis zu drei Stunden parken Auch hier muss die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe nachgewiesen werden.

Gebührenfreie und weitere Parkerleichterungen

Darüber hinaus kann der Parkausweis beispielsweise das gebührenfreie Parken an Parkuhren ermöglichen. Auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen.

Parksituation Erleichterung Was ist zu beachten?
Parkuhr oder Parkscheinautomat Ohne Gebühr und ohne die normale Zeitbegrenzung parken Die allgemeine Höchstparkdauer der Ausnahmegenehmigung bleibt dennoch bestehen.
Fußgängerzone Während freigegebener Ladezeiten parken Dies ist nur während der ausdrücklich zugelassenen Ladezeiten erlaubt.
Verkehrsberuhigter Bereich Außerhalb markierter Flächen parken Der übrige Verkehr darf dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
Höchstdauer: Die allgemeine höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden. Zusätzlich sind alle Angaben in Ihrer persönlichen Ausnahmegenehmigung zu beachten.

Wo darf man mit dem orangen Parkausweis nicht parken?

Der Parkausweis hebt nicht sämtliche Halt- und Parkverbote auf. Vielmehr darf er nur im Rahmen der schriftlich erteilten Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden.

  • nicht auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol
  • nicht im absoluten Haltverbot
  • nicht in Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen
  • nicht an Bushaltestellen oder Taxiständen
  • nicht vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • nicht auf Gehwegen ohne ausdrückliche Parkerlaubnis
  • nicht dort, wo andere erheblich behindert oder gefährdet werden
  • nicht länger als durch die Ausnahmegenehmigung erlaubt
Rollstuhlsymbol bedeutet blauer Parkausweis: Auch wenn ein solcher Parkplatz frei ist, darf er mit dem orangefarbenen Parkausweis nicht genutzt werden.

Kann der Parkausweis in verschiedenen Autos verwendet werden?

Der orangefarbene Parkausweis ist an die berechtigte Person und nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden. Deshalb kann er grundsätzlich in unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden.

Das gilt beispielsweise, wenn ein Angehöriger, ein Pflegedienst, ein Taxi oder eine andere Begleitperson die berechtigte Person befördert. Allerdings muss die Fahrt der Beförderung dieser Person dienen.

Keine private Nutzung durch Angehörige: Familienmitglieder dürfen den Parkausweis nicht für eigene Erledigungen verwenden, wenn die berechtigte Person nicht mitfährt oder nicht gebracht beziehungsweise abgeholt wird.

Wie muss der Parkausweis im Fahrzeug ausgelegt werden?

Der Parkausweis muss von außen deutlich erkennbar sein. Außerdem sollten Sie die schriftliche Ausnahmegenehmigung im Fahrzeug mitführen.

Parkausweis sichtbar auslegen

Legen Sie den Parkausweis hinter der Windschutzscheibe so aus, dass er von außen vollständig und gut lesbar ist.

Ausnahmegenehmigung beachten

Die schriftliche Ausnahmegenehmigung enthält die genauen Rechte und Auflagen. Deshalb sollte sie im Fahrzeug mitgeführt werden.

Parkscheibe verwenden

Beim Parken im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen ist regelmäßig eine Parkscheibe erforderlich.

Gültigkeit kontrollieren

Prüfen Sie regelmäßig, ob Parkausweis, Ausnahmegenehmigung und Schwerbehindertenausweis noch gültig sind.

Gilt der orangefarbene Parkausweis im Ausland?

Der orangefarbene Parkausweis ist eine deutsche Parkerleichterung. Deshalb gilt er grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands.

Wer regelmäßig im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für den blauen EU-Parkausweis vorliegen. Allerdings können sich auch bei diesem die konkreten Regeln von Staat zu Staat unterscheiden.

Vor einer Reise prüfen: Verlassen Sie sich im Ausland nicht auf die orangefarbene Ausnahmegenehmigung. Informieren Sie sich deshalb vor Reisebeginn bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie zunächst die Begründung des Bescheids prüfen. Häufig geht daraus hervor, dass die erforderlichen Einzel-GdB-Werte nicht festgestellt wurden.

Außerdem kann es vorkommen, dass die medizinischen Voraussetzungen anders bewertet wurden. Deshalb sollten Sie den Bescheid mit dem Feststellungsbescheid und Ihren Unterlagen vergleichen.

1 Bescheid vollständig lesen Prüfen Sie Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung und die angegebene Frist.
2 Unterlagen vergleichen Kontrollieren Sie, welche Merkzeichen und Einzel-GdB-Werte tatsächlich festgestellt wurden.
3 Akteneinsicht erwägen Bei unklarer Begründung kann eine Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen hilfreich sein.
4 Beratung nutzen Sozialverband, Beratungsstelle oder anwaltliche Beratung können die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs einordnen.
Frist beachten: Welche Rechtsmittel möglich sind und bis wann sie eingelegt werden müssen, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Checkliste vor der Antragstellung

Mit einer vollständigen Vorbereitung lassen sich Rückfragen und Verzögerungen häufig vermeiden. Prüfen Sie deshalb die folgenden Punkte vor dem Absenden des Antrags.

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kontrollieren
  • vollständigen Feststellungsbescheid bereitlegen
  • Einzel-GdB-Werte für die relevanten Erkrankungen prüfen
  • zuständige Straßenverkehrsbehörde ermitteln
  • aktuelles Antragsformular verwenden
  • erforderliche Ausweiskopien beifügen
  • gegebenenfalls Gleichstellungsprüfung beantragen
  • bei Vertretung eine Vollmacht vorbereiten
  • Bearbeitungszeit einplanen
  • nach Erhalt alle Auflagen genau lesen

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Häufige Fragen zum orangefarbenen Parkausweis

Voraussetzungen und Antrag

Wer bekommt einen orangefarbenen Parkausweis?
Er kommt für bestimmte schwerbehinderte Menschen mit festgelegten Merkzeichen und Einzel-GdB-Werten infrage. Außerdem gelten besondere Regeln für bestimmte schwere Darmerkrankungen und Ausscheidungsstörungen.
Reicht ein GdB von 80 für den orangen Parkausweis?
Nein, nicht automatisch. Bei der entsprechenden Fallgruppe muss der GdB von wenigstens 80 allein für bestimmte Funktionsstörungen festgestellt sein. Zusätzlich werden dort die Merkzeichen G und B benötigt.
Wo kann ich den orangen Parkausweis beantragen?
Zuständig ist normalerweise die Straßenverkehrsbehörde am Hauptwohnsitz. Je nach Region befindet sie sich beispielsweise bei der Stadt, Kreisverwaltung oder dem Landratsamt.
Kostet der orangefarbene Parkausweis Geld?
Die Ausstellung ist in der Regel gebührenfrei. Dennoch sollten Sie die regionalen Angaben Ihrer zuständigen Behörde prüfen.
Wird für den orangefarbenen Parkausweis ein Foto benötigt?
Normalerweise wird kein Lichtbild verlangt. Ein Passbild ist dagegen typischerweise für den blauen EU-Parkausweis erforderlich.

Nutzung und Parkregeln

Darf man damit auf einem Behindertenparkplatz parken?
Nein. Parkplätze mit Rollstuhlsymbol dürfen grundsätzlich nur mit dem blauen EU-Parkausweis genutzt werden.
Kann der Parkausweis im Auto eines Angehörigen verwendet werden?
Ja. Der Parkausweis ist personengebunden und nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gekoppelt. Allerdings muss die berechtigte Person mitfahren oder gebracht beziehungsweise abgeholt werden.
Darf ein Angehöriger den Parkausweis allein verwenden?
Nein. Der Parkausweis darf nicht für private Erledigungen anderer Personen verwendet werden, wenn die berechtigte Person nicht befördert wird.
Wie lange darf man mit dem orangen Parkausweis parken?
Das hängt von der jeweiligen Parkerleichterung ab. Im eingeschränkten Haltverbot und auf Bewohnerparkplätzen sind regelmäßig bis zu drei Stunden erlaubt. Außerdem darf die allgemeine Höchstparkdauer von 24 Stunden nicht überschritten werden.

Gültigkeit und Abgrenzung

Gilt der orange Parkausweis in ganz Deutschland?
Ja. Der orangefarbene Parkausweis gilt grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet. Im Ausland besteht dagegen keine automatische Anerkennung.
Ist der orange Parkausweis dasselbe wie die Wertmarke?
Nein. Die Wertmarke betrifft unter anderem die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Der orangefarbene Parkausweis betrifft dagegen Parkerleichterungen.
Ist der orange Parkausweis dasselbe wie der blaue EU-Parkausweis?
Nein. Der blaue EU-Parkausweis berechtigt unter anderem zur Nutzung ausgewiesener Behindertenparkplätze. Diese Berechtigung besteht mit dem orangefarbenen Parkausweis nicht.

Fazit: Parkerleichterung mit klaren Grenzen

Der orangefarbene Parkausweis kann Menschen mit bestimmten schweren Behinderungen den Alltag deutlich erleichtern. Er erlaubt beispielsweise das zeitlich begrenzte Parken im eingeschränkten Haltverbot sowie das gebührenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten.

Allerdings ersetzt er nicht den blauen EU-Parkausweis. Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol bleiben dessen Inhabern vorbehalten. Deshalb sollten vor der Antragstellung die Merkzeichen, der Feststellungsbescheid und die maßgeblichen Einzel-GdB-Werte genau geprüft werden.

Offizielle Quellen

Stand der Überarbeitung: August 2026. Entscheidend sind der persönliche Bewilligungsbescheid, die schriftliche Ausnahmegenehmigung und die Angaben der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde.