Nettorente berechnen: Abzüge von der Bruttorente ermitteln
Mit dem Rechner können Sie Ihre voraussichtliche Nettorente berechnen. Zunächst werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt. Zusätzlich können Sie eine persönliche Steuerreserve und weitere monatliche Abzüge eintragen.

Persönlicher Nettorentenrechner
Dabei eignet sich der automatische Modus als Orientierung für pflichtversicherte Rentner in der KVdR. Dagegen verwenden Sie bei freiwilliger oder privater Versicherung besser die tatsächlichen Monatsbeiträge.
Allerdings bildet der automatische Modus die üblichen Abzüge aus einer gesetzlichen Rente nur vereinfacht ab.
Daher verwenden Sie den Bruttobetrag vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Außerdem tragen Sie möglichst den aktuellen Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Krankenkasse ein.
Allerdings gelten Mehrkindabschläge nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Deshalb tragen Sie nur den monatlich selbst getragenen Betrag ein.
Daher verwenden Sie den tatsächlichen Monatsbetrag.
Optional: bekannter Monatsbetrag oder ein Zwölftel Ihrer erwarteten Jahressteuer.
Beispielsweise können Aufrechnung, Abtretung oder ein anderer regelmäßig einbehaltener Betrag berücksichtigt werden.
Aktuelle Rechenwerte anzeigen oder anpassen
Dabei wird im automatischen Modus nur der eigene Anteil berücksichtigt.
Deshalb ist für die gesetzliche Rente grundsätzlich ein hälftiger Anteil voreingestellt.
Ihre unverbindliche Nettorenten-Orientierung
Das Ergebnis trennt den Auszahlungsbetrag nach Sozialbeiträgen von einer persönlichen Steuerreserve.
Die Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an RentnerWissen.de übermittelt.
Was ist der Unterschied zwischen Bruttorente und Nettorente?
Zunächst ist die Bruttorente der Betrag, den die gesetzliche Rentenversicherung vor persönlichen Abzügen feststellt. Von diesem Betrag werden bei vielen Rentnern zunächst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten. Dadurch entsteht der Auszahlungsbetrag nach Sozialbeiträgen.
Zusätzlich kann Einkommensteuer anfallen. Allerdings hängt die Steuer nicht nur von der Monatsrente ab. Entscheidend sind außerdem Rentenbeginn, persönlicher Rentenfreibetrag, weitere Einkünfte, abziehbare Ausgaben und die gesamte steuerliche Situation.
Bruttorente
Ausgangsbetrag vor Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglichen weiteren Abzügen.
Netto vor Steuer
Betrag nach den direkt berücksichtigten Sozialversicherungsbeiträgen.
Verfügbarer Planungsbetrag
Betrag nach einer zusätzlich eingetragenen Steuerreserve und sonstigen Abzügen.
Der Begriff „Nettorente“ wird nicht immer einheitlich verwendet. Deshalb zeigt der Rechner beide Stufen getrennt.
Welche Abzüge können die Nettorente verringern?
Krankenversicherung
Eigener Anteil am allgemeinen Beitrag und am Zusatzbeitrag.
Pflegeversicherung
Der Beitrag wird aus der gesetzlichen Rente grundsätzlich selbst getragen.
Einkommensteuer
Kann abhängig von der gesamten steuerlichen Situation entstehen.
Weitere Abzüge
Zum Beispiel Aufrechnungen oder individuell einbehaltene Beträge.
Dabei werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei pflichtversicherten Rentnern häufig direkt von der gesetzlichen Rente einbehalten. Dagegen wird eine mögliche Einkommensteuer anhand des gesamten steuerpflichtigen Jahreseinkommens ermittelt.
Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen oder Arbeitseinkommen können zusätzliche Beiträge oder Steuern auslösen. Der Rechner verarbeitet jedoch nur die gesetzliche Bruttorente und ausdrücklich eingetragene Abzüge.
Krankenversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente
Zunächst verwendet der Rechner im automatischen Modus den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag sowie den eingetragenen Zusatzbeitrag. Anschließend wird nur der selbst zu tragende Anteil berechnet. Bei pflichtversicherten Rentnern tragen Rentner und Rentenversicherung den Beitrag aus der gesetzlichen Rente grundsätzlich jeweils zur Hälfte.
Allgemeiner Beitrag
Der allgemeine Beitragssatz ist aktuell mit 14,6 Prozent voreingestellt. Davon berücksichtigt der Rechner standardmäßig 50 Prozent als eigenen Anteil.
Zusatzbeitrag
Allerdings legt jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Deshalb sollte der voreingestellte Wert durch den tatsächlichen Kassensatz ersetzt werden.
Bei freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung kann eine reine Prozentrechnung unzutreffend sein. Nutzen Sie deshalb in diesen Fällen den manuellen Modus.
KVdR, freiwillige GKV und PKV erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Rentner.
Pflegeversicherungsbeitrag von der Rente abziehen
Dagegen tragen Rentner den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung aus ihrer gesetzlichen Rente grundsätzlich selbst. Deshalb wird im automatischen Modus der vollständige ausgewählte Beitrag von der Bruttorente abgezogen.
Der Rechner bietet die üblichen Beitragssätze für Eltern, zuschlagspflichtige Kinderlose und mögliche Mehrkindabschläge an. Allerdings gelten die Abschläge nur, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kinderlosenzuschlag, Mehrkindabschläge, Pflegeleistungen und private Zusatzversicherung erklärt Pflegeversicherung im Ruhestand.
Warum der Rechner die Steuer nicht automatisch berechnet
Allerdings wäre eine pauschale Monatssteuer allein anhand der Bruttorente häufig irreführend. Die tatsächliche Einkommensteuer hängt vom steuerpflichtigen Rentenanteil, persönlichen Rentenfreibetrag, weiteren Einkünften, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Familienstand ab.
Deshalb enthält der Rechner ein freiwilliges Feld für eine persönliche Steuerreserve. Tragen Sie dort beispielsweise ein Zwölftel der bekannten Jahressteuer ein. Ohne Eingabe zeigt der Rechner den Auszahlungsbetrag vor einer möglichen Einkommensteuer.
Der Rechner ist kein Steuerrechner und prüft keine Steuerpflicht. Die Reserve ist lediglich eine private Planungshilfe.
Wie eine mögliche Steuer auf die Rente ermittelt wird, erklärt der Ratgeber Steuer auf die Rente berechnen. Informationen zur anschließenden Erklärung finden Sie unter Steuererklärung für Rentner.
Beispiele für die Nettorente nach Versicherungsbeiträgen
Beispielsweise verwenden die folgenden Berechnungen 14,6 Prozent allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag, 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und einen eigenen Krankenversicherungsanteil von 50 Prozent. Steuern und weitere Abzüge sind nicht enthalten.
| Bruttorente | Eigene KV | Pflege 3,6 % | Auszahlung | Pflege 4,2 % | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.200 € | 105,00 € | 43,20 € | 1.051,80 € | 50,40 € | 1.044,60 € |
| 1.500 € | 131,25 € | 54,00 € | 1.314,75 € | 63,00 € | 1.305,75 € |
| 1.800 € | 157,50 € | 64,80 € | 1.577,70 € | 75,60 € | 1.566,90 € |
| 2.000 € | 175,00 € | 72,00 € | 1.753,00 € | 84,00 € | 1.741,00 € |
Ein anderer Zusatzbeitrag, eine freiwillige oder private Versicherung sowie weitere Einkünfte verändern das Ergebnis.
So berechnen Sie Ihre Nettorente möglichst realistisch
Verwenden Sie die gesetzliche Bruttorente aus dem Rentenbescheid.
Nutzen Sie die Prozentrechnung nur bei passender KVdR-Situation.
Ersetzen Sie den Durchschnittswert durch den Satz Ihrer Krankenkasse.
Achten Sie auf Elterneigenschaft, Zuschlag und Mehrkindabschläge.
Tragen Sie nur eine bekannte oder bewusst gewählte Reserve ein.
Vergleichen Sie später mit Rentenabrechnung und Kontoauszug.
Checkliste für die Nettorentenplanung
- monatliche Bruttorente prüfen
- Versicherungsstatus klären
- aktuellen Zusatzbeitrag eintragen
- Pflegebeitrag und Kinderstatus prüfen
- bei freiwilliger GKV tatsächlichen Beitrag verwenden
- bei PKV Eigenanteil nach Zuschuss eintragen
- weitere Einkünfte getrennt prüfen
- bekannte Jahressteuer durch zwölf teilen
- weitere regelmäßige Abzüge erfassen
- Berechnung jährlich aktualisieren
Passende Ratgeber auf RentnerWissen.de
Offizielle Quellen
Häufige Fragen zur Nettorente
Wie kann ich meine Nettorente berechnen?
Ziehen Sie von der gesetzlichen Bruttorente zunächst den eigenen Krankenversicherungsbeitrag und den vollständigen Pflegeversicherungsbeitrag ab. Anschließend können Sie eine persönliche Steuerreserve und weitere Abzüge berücksichtigen.
Ist die Nettorente der Betrag auf meinem Konto?
Häufig entspricht der Auszahlungsbetrag der Bruttorente abzüglich direkt einbehaltener Versicherungsbeiträge. Eine mögliche Einkommensteuer kann jedoch separat entstehen.
Wie hoch ist der eigene Krankenversicherungsanteil?
Bei einer pflichtversicherten gesetzlichen Rente tragen Rentner und Rentenversicherung den allgemeinen Beitrag sowie den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.
Wer trägt den Pflegeversicherungsbeitrag?
Den Pflegeversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente tragen Rentner grundsätzlich vollständig selbst.
Warum wird die Steuer nur als Reserve eingetragen?
Die tatsächliche Einkommensteuer hängt von deutlich mehr Angaben als der Monatsrente ab. Deshalb wäre eine automatische Pauschalsteuer häufig irreführend.
Kann ich den Rechner bei privater Krankenversicherung verwenden?
Ja. Wählen Sie den manuellen Modus und tragen Sie die tatsächlich selbst getragenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.
Werden Betriebsrenten automatisch berücksichtigt?
Nein. Der Rechner ist bewusst auf die gesetzliche Bruttorente begrenzt. Betriebsrenten und andere Einnahmen müssen gesondert geprüft werden.
Fazit: Nettorente mit den persönlichen Abzügen planen
Zunächst zeigt die gesetzliche Bruttorente noch nicht vollständig, welcher Betrag monatlich verfügbar bleibt. Zunächst verringern Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Auszahlung. Zusätzlich können Steuern oder weitere persönliche Abzüge berücksichtigt werden.
Für eine realistische Planung sollten Sie möglichst Ihre tatsächlichen Versicherungswerte verwenden. Außerdem empfiehlt es sich, die Berechnung nach einer Rentenerhöhung, einer Änderung des Zusatzbeitrags oder einem neuen Steuerbescheid zu aktualisieren.
Praktischer nächster Schritt: Übernehmen Sie die Bruttorente aus Ihrem aktuellen Bescheid, prüfen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und vergleichen Sie das Ergebnis anschließend mit Ihrer Rentenabrechnung.
Dieser Beitrag und der Rechner bieten allgemeine, unverbindliche Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung oder Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse, Finanzverwaltung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung.
