News zur gesetzlichen Rente

Rentenpaket 2025: Das wurde für Rentner beschlossen

Das Rentenpaket 2025 ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Es stabilisiert das Rentenniveau, erweitert die Kindererziehungszeiten und erleichtert die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Rentenpaket 2025 – Änderungen für Rentner im Überblick
Das Rentenpaket 2025 betrifft das Rentenniveau, die Kindererziehungszeiten und das freiwillige Weiterarbeiten im Rentenalter.
48 Prozent Das Rentenniveau wird bis einschließlich 2031 gesetzlich stabilisiert.
36 Monate Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig bis zu drei Jahre Erziehungszeit berücksichtigt.
Seit 2026 Das Rentenpaket ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Was gehört zum Rentenpaket 2025?

Der Deutsche Bundestag beschloss das Rentenpaket am 5. Dezember 2025. Das Gesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung des Rentenniveaus, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und eine neue Regelung zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer.

Rentenniveau bleibt stabil

Die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 verlängert. Ohne diese Regelung würden die Renten langfristig voraussichtlich weniger stark steigen als die Löhne.

Mütterrente III

Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig bis zu 36 statt bisher höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt.

Weiterarbeiten im Rentenalter

Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze können leichter befristet zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren.

Wann kommt die Mütterrente III?

Die verbesserten Kindererziehungszeiten treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die technische Berechnung und Auszahlung soll nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung allerdings erst im Jahr 2028 beginnen.

Betroffene Eltern verlieren dadurch grundsätzlich kein Geld. Für Ansprüche ab Januar 2027 ist eine rückwirkende Nachzahlung vorgesehen.

Wichtig: Die Bezeichnung „Mütterrente“ ist umgangssprachlich. Auch Väter können von den zusätzlichen Kindererziehungszeiten profitieren, wenn ihnen die Erziehungszeiten im Rentenkonto zugeordnet sind.

Was ändert sich beim Weiterarbeiten?

Das Rentenpaket hebt für Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze das sogenannte Anschlussverbot in bestimmten Fällen auf. Dadurch kann eine sachgrundlos befristete Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber leichter vereinbart werden.

Die Regelung betrifft vor allem Rentnerinnen und Rentner, die nach dem Ende ihres bisherigen Arbeitsverhältnisses freiwillig noch einmal beim selben Arbeitgeber tätig werden möchten.

Keine Pflicht zur Weiterarbeit: Die Regelung eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit. Niemand muss nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.

Was bedeutet das Rentenpaket konkret?

  • Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 abgesichert.
  • Vor 1992 geborene Kinder werden künftig mit bis zu drei Jahren Kindererziehungszeit berücksichtigt.
  • Die Mütterrente III gilt ab 2027, wird voraussichtlich aber erst ab 2028 ausgezahlt.
  • Weiterbeschäftigungen beim bisherigen Arbeitgeber werden nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert.
  • Das Rentenpaket führt nicht automatisch bei allen Rentnern sofort zu einer höheren monatlichen Auszahlung.

Gehört die Rentenbesteuerung zum Rentenpaket?

Nein. Änderungen beim Besteuerungsanteil der Rente und beim steuerlichen Grundfreibetrag sind nicht Bestandteil des Rentenpakets 2025. Die Rentenbesteuerung wird durch andere steuerrechtliche Regelungen bestimmt.

Die frühere Fassung dieses Artikels vermischte beide Themen. Für konkrete Angaben zur Rentenbesteuerung 2025 stehen deshalb die gesonderten Steuer-Ratgeber zur Verfügung.

Offizielle Quellen