Pflege & Unterstützung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026: Liste, 42-Euro-Zuschuss und Antrag

Wer zu Hause gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat, kann für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Unterstützung von der Pflegekasse erhalten. Dafür stehen 2026 bis zu 42 Euro pro Monat zur Verfügung.

Hier erfahren Sie, welche Produkte zur Produktgruppe 54 gehören, wer Anspruch hat, wie der Antrag funktioniert und worauf Sie bei sogenannten Pflegeboxen achten sollten.

Seniorin mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und Antrag auf 42-Euro-Zuschuss
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Pflegebedürftige einen monatlichen Zuschuss der Pflegekasse erhalten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Das Wichtigste auf einen Blick

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege benötigt und in der Regel nur einmal oder für einen begrenzten Zeitraum verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.

42 € Bis zu diesem Betrag übernimmt die Pflegekasse 2026 monatlich die Kosten.
Pflegegrad 1–5 Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können grundsätzlich Anspruch haben.
kein Rezept Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
Produktgruppe 54 Hier sind die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Verzeichnis eingeordnet.
Die 42 Euro sind kein pauschales Pflegegeld zur freien Verwendung. Die Leistung ist für anerkannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vorgesehen.

Wer hat Anspruch auf die 42 Euro für Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst selbstständig leben können.

Für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist außerdem, dass nicht ein anderer Leistungsträger – etwa die Krankenkasse – für das betreffende Hilfsmittel zuständig ist.

Anerkannter Pflegegrad: Grundsätzlich kommen Pflegegrade 1 bis 5 infrage.
Häusliche Pflege: Die Produkte werden im häuslichen Lebensumfeld für die Pflege benötigt.
Tatsächlicher Bedarf: Die Pflegehilfsmittel müssen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit unterstützen.
Zuständigkeit der Pflegekasse: Für das Produkt darf nicht vorrangig die Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger zuständig sein.
Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können Pflegehilfsmittel erhalten. Pflegegeld ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Liste der Produktgruppe 54

Der GKV-Spitzenverband führt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Die aktuelle Gruppe umfasst verschiedene Produkte für Hygiene, Schutz und Pflege.

Pflegehilfsmittel Typischer Zweck Produktgruppe
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch Schutz von Bett und Matratze während der Pflege 54.45.01
Fingerlinge Schutz bei bestimmten pflegerischen Tätigkeiten 54.99.01
Einmalhandschuhe Hygienischer Schutz für Pflegeperson und Pflegebedürftige 54.99.01
Medizinische Gesichtsmasken Schutz in Pflegesituationen mit erhöhtem Infektionsrisiko 54.99.01
Schutzschürzen Schutz der Kleidung bei pflegerischen Tätigkeiten 54.99.01
Schutzservietten zum Einmalgebrauch Schutz der Kleidung oder des Körpers während der Pflege 54.99.01
FFP2- oder vergleichbare Masken Schutz der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson 54.99.01
Hände- und Flächendesinfektionsmittel Hygiene und Schutz vor Keimübertragung im Pflegealltag 54.99.02
Wichtig: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören nicht zu derselben Verbrauchsregelung wie Einmal-Bettschutzeinlagen. Entscheidend ist immer die konkrete Einordnung im Pflegehilfsmittelverzeichnis.

Was gehört nicht zum 42-Euro-Zuschuss?

Nicht jedes Produkt, das im Pflegealltag verwendet wird, ist automatisch ein zum Verbrauch bestimmtes Pflegehilfsmittel. Der Zuschuss kann deshalb nicht beliebig für Drogerieartikel oder andere Haushaltsprodukte eingesetzt werden.

Produktgruppe 54

Typischerweise umfasst

  • Einmalhandschuhe
  • Einmal-Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • bestimmte Masken
  • Schutzservietten
  • geeignete Desinfektionsmittel
Andere Leistungen

Nicht einfach darüber abrechenbar

  • Pflegebetten
  • Hausnotrufsysteme
  • Rollatoren
  • Rollstühle
  • allgemeine Körperpflegeprodukte
  • beliebige Haushalts- oder Reinigungsmittel
Produkte wie Rollatoren oder Rollstühle können ebenfalls Hilfsmittel sein, werden aber nach anderen Regeln über Kranken- oder Pflegeversicherung versorgt. Sie gehören nicht einfach zum monatlichen 42-Euro-Budget.

42 Euro Pflegehilfsmittel: Muss der Betrag jeden Monat vollständig genutzt werden?

Die Pflegekasse übernimmt Kosten für anerkannte Verbrauchsprodukte bis zu einer Höchstgrenze von 42 Euro pro Monat. Benötigen Sie in einem Monat beispielsweise nur Produkte im Wert von 25 Euro, werden nicht automatisch die übrigen 17 Euro ausgezahlt.

Es handelt sich also nicht um einen festen monatlichen Geldbetrag, der unabhängig von den tatsächlichen Pflegehilfsmitteln zur Verfügung steht.

Maßgeblich sind die tatsächlich benötigten und erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel – höchstens bis zur gesetzlichen Monatsgrenze.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen: So geht es

Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, muss ein Antrag gestellt werden. Eine ärztliche Verordnung ist für diese Verbrauchsprodukte grundsätzlich nicht erforderlich.

Bedarf feststellen

Prüfen Sie, welche Pflegehilfsmittel im häuslichen Pflegealltag tatsächlich benötigt werden.

Antrag stellen

Beantragen Sie die gewünschten Verbrauchsprodukte bei der zuständigen Pflegekasse.

Versorgung starten

Nach Bewilligung kann die Versorgung über einen geeigneten Leistungserbringer oder – je nach Verfahren – über Kostenerstattung erfolgen.

Die Pflegekasse ist organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wenn Sie unsicher sind, welches Formular benötigt wird, können Sie direkt dort nach dem Antrag für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI“ fragen.

Wie lange darf die Pflegekasse über den Antrag entscheiden?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums muss die Pflegekasse grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Leistungsantrags entscheiden.

Wird für die Entscheidung eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, kann sich diese Frist auf fünf Wochen verlängern.

Kann die Pflegekasse eine vorgeschriebene Frist nicht einhalten, muss sie darüber rechtzeitig schriftlich informieren und die Verzögerung begründen.

Pflegehilfsmittel selbst kaufen oder liefern lassen?

Grundsätzlich kann die Versorgung unterschiedlich organisiert sein. Die Leistung kann beispielsweise über einen Vertragspartner der Pflegekasse erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kostenerstattung möglich.

Bevor Sie größere Mengen selbst kaufen, sollten Sie deshalb bei Ihrer Pflegekasse klären, welches Verfahren vorgesehen ist und welche Anbieter beziehungsweise Produkte anerkannt werden.

Versorgung über Anbieter

Ein zugelassener Leistungserbringer stellt die bewilligten Pflegehilfsmittel zusammen und rechnet sie nach den jeweiligen Vereinbarungen ab.

Kostenerstattung

Je nach Versorgung kann eine Erstattung tatsächlich entstandener Kosten bis zur monatlichen Höchstgrenze erfolgen.

Was ist eine Pflegebox?

Als „Pflegebox“ werden häufig Pakete bezeichnet, in denen verschiedene zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zusammengestellt und regelmäßig geliefert werden.

Der Begriff „Pflegebox“ ist jedoch keine eigene gesetzliche Leistung. Entscheidend ist immer, welche einzelnen Produkte enthalten sind und ob sie im konkreten Fall von der Pflegekasse übernommen werden können.

Bedarf prüfen: Bestellen Sie nicht automatisch jeden Monat dieselben Produkte, wenn diese nicht benötigt werden.
Inhalt kontrollieren: Achten Sie darauf, dass die Produkte zur tatsächlichen Pflegesituation passen.
Vertrag prüfen: Informieren Sie sich über Kündigung, Änderungen der Zusammenstellung und Lieferbedingungen.
Keine unnötigen Mehrkosten: Zusätzliche oder höherwertige Produkte können eigene Kosten verursachen.

Pflegehilfsmittel und normale Hilfsmittel nicht verwechseln

Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel werden häufig miteinander verwechselt. Entscheidend ist unter anderem, welchem Zweck das Produkt dient und welcher Leistungsträger zuständig ist.

Beispiel Typische Zuständigkeit Besonderheit
Einmalhandschuhe für die häusliche Pflege Pflegekasse Kann zur Produktgruppe 54 gehören
Einmal-Bettschutzeinlagen zur Pflege Pflegekasse Kann über die 42-Euro-Grenze berücksichtigt werden
Rollator häufig Krankenkasse Andere Regeln als bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln
Pflegebett Pflegekasse Technisches Pflegehilfsmittel, häufig leihweise
Hausnotruf Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Kein Produkt aus dem monatlichen Verbrauchsbudget

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Fazit

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei häuslicher Pflege für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Unterstützung von der Pflegekasse erhalten. 2026 liegt die monatliche Höchstgrenze weiterhin bei 42 Euro.

Zur Produktgruppe 54 zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Einmal-Bettschutzeinlagen, bestimmte Schutzkleidung, Masken sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

Wichtig ist, dass die Produkte tatsächlich für die häusliche Pflege benötigt werden. Die 42 Euro werden nicht automatisch als Geldbetrag ausgezahlt. Deshalb lohnt es sich, zunächst den individuellen Bedarf festzustellen und anschließend den Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026 für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Die Pflegekasse übernimmt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro pro Monat.

Bekomme ich die 42 Euro ausgezahlt?

Nein, es handelt sich nicht um einen frei verfügbaren monatlichen Geldbetrag. Übernommen beziehungsweise erstattet werden Kosten für anerkannte und benötigte Pflegehilfsmittel bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.

Hat man mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können bei häuslicher Pflege Anspruch auf geeignete Pflegehilfsmittel haben.

Brauche ich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein Rezept?

Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung erforderlich. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist jedoch notwendig.

Welche Pflegehilfsmittel gehören zur Produktgruppe 54?

Dazu zählen unter anderem saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Schutzservietten, FFP2- beziehungsweise vergleichbare Masken sowie geeignete Desinfektionsmittel.

Kann ich Pflegehilfsmittel selbst kaufen?

Eine Kostenerstattung kann möglich sein. Vor einem eigenständigen Kauf sollten Sie jedoch mit Ihrer Pflegekasse klären, welches Versorgungs- und Erstattungsverfahren vorgesehen ist.

Kann ich jeden Monat eine Pflegebox bekommen?

Eine regelmäßige Lieferung kann über entsprechende Anbieter organisiert werden. Entscheidend ist aber der tatsächliche Bedarf und die Kostenübernahme der Pflegekasse. Eine „Pflegebox“ ist keine eigenständige gesetzliche Leistung.

Offizielle Quellen