Finanzen & Rente

Rentenpunkte kaufen: Kosten, Tabelle und wann es sich lohnt

„Rentenpunkte kaufen“ klingt zunächst einfach: Geld einzahlen und dafür später mehr Rente bekommen. Tatsächlich gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung – und nicht jede steht jedem Versicherten offen.

Hier erfahren Sie, was ein Rentenpunkt 2026 rechnerisch kostet, wer freiwillige Beiträge zahlen kann, wie Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen funktionieren und worauf Sie vor einer Einzahlung achten sollten.

Älteres Paar informiert sich über Kosten und Möglichkeiten zum Kauf von Rentenpunkten
Zusätzliche Einzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenabschläge ausgleichen oder die spätere Rente erhöhen.

Rentenpunkte kaufen: Das Wichtigste 2026

Der Begriff „Rentenpunkte“ wird umgangssprachlich verwendet. In der gesetzlichen Rentenversicherung heißen sie offiziell Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt entsteht grundsätzlich dann, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge auf Grundlage des jeweiligen Durchschnittsentgelts gezahlt werden.

51.944 € Vorläufiges Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung für 2026.
18,6 % Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2026.
ca. 9.661,58 € Rechnerischer Beitrag für einen Entgeltpunkt bei freiwilliger Beitragszahlung 2026.
42,52 € Aktueller monatlicher Rentenwert eines Entgeltpunkts seit 1. Juli 2026.
Wichtig: Man kann Rentenpunkte nicht wie ein frei handelbares Produkt kaufen. Hinter dem Suchbegriff stehen unterschiedliche gesetzliche Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge, Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen oder bestimmte Nachzahlungen.

Was bedeutet „Rentenpunkte kaufen“ eigentlich?

Wer zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann dadurch zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben. Wie das möglich ist, hängt jedoch von der persönlichen Versicherungssituation ab.

Möglichkeit 1

Freiwillige Beiträge

Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann freiwillige Beiträge zahlen und damit Rentenansprüche aufbauen oder erhöhen.

Möglichkeit 2

Abschläge ausgleichen

Versicherte können ab dem 50. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen leisten, um Abschläge einer geplanten vorgezogenen Altersrente teilweise oder vollständig auszugleichen.

Möglichkeit 3

Beiträge nachzahlen

Für bestimmte nicht belegte Schul- und Ausbildungszeiten können unter Voraussetzungen freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Dafür gelten eigene Regeln und Fristen.

Was kostet ein Rentenpunkt 2026?

Für eine vereinfachte Berechnung bei freiwilligen Beiträgen kann das vorläufige Durchschnittsentgelt mit dem aktuellen Beitragssatz multipliziert werden.

51.944 € × 18,6 % = rund 9.661,58 €
Rechnerisch kostet ein voller Entgeltpunkt 2026 damit etwa 9.661,58 Euro an freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen.

Dieser Betrag ist eine rechnerische Orientierung. Das Durchschnittsentgelt für 2026 ist zunächst ein vorläufiger Wert. Zudem wird eine Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen individuell nach anderen Berechnungsvorschriften ermittelt.

Wer als Arbeitnehmer bereits rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann nicht einfach zusätzlich beliebige freiwillige Beiträge einzahlen. Hier kommen gegebenenfalls andere Möglichkeiten wie Sonderzahlungen zum Abschlagsausgleich infrage.

Rentenpunkte kaufen: Tabelle 2026

Die folgende Tabelle zeigt eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2026 von 51.944 Euro und des Beitragssatzes von 18,6 Prozent.

Entgeltpunkte Rechnerischer Beitrag 2026 Monatliche Bruttorente* Jährliche Bruttorente*
0,25 Punkte ca. 2.415,40 € ca. 10,63 € ca. 127,56 €
0,50 Punkte ca. 4.830,79 € ca. 21,26 € ca. 255,12 €
1,00 Punkt ca. 9.661,58 € ca. 42,52 € ca. 510,24 €
1,50 Punkte ca. 14.492,38 € ca. 63,78 € ca. 765,36 €
ca. 1,95 Punkte 18.860,40 € ca. 83,00 € ca. 996,00 €

*Vereinfachte Berechnung mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro seit 1. Juli 2026. Künftige Rentenanpassungen, Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht berücksichtigt.

Freiwillige Rentenbeiträge 2026: Mindest- und Höchstbeitrag

Bei einer freiwilligen Versicherung kann die Beitragshöhe innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen selbst gewählt werden. Auch die Anzahl der Monate kann grundsätzlich zwischen einem und zwölf Monatsbeiträgen pro Kalenderjahr gewählt werden.

Mindestbeitrag

112,16 € pro Monat

Bei zwölf Mindestbeiträgen ergibt sich 2026 eine Einzahlung von insgesamt 1.345,92 Euro.

Höchstbeitrag

1.571,70 € pro Monat

Bei zwölf Höchstbeiträgen können 2026 insgesamt bis zu 18.860,40 Euro eingezahlt werden.

Freiwillige Beiträge für das Jahr 2026 können grundsätzlich noch bis zum 31. März 2027 gezahlt werden. Bei einer Zahlung im Folgejahr können sich die anzuwendenden Mindest- und Höchstwerte ändern.

Wer kann freiwillig Rentenpunkte aufbauen?

Freiwillige Beiträge sind insbesondere für Menschen interessant, die nicht bereits kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Mindestalter: Eine freiwillige Versicherung ist grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Wohnsitz: Wer in Deutschland lebt und nicht versicherungspflichtig ist, kann grundsätzlich freiwillige Beiträge leisten.
Deutsche im Ausland: Auch Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können freiwillige Beiträge zahlen.
Vorgezogene Altersrente: Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin freiwillige Beiträge möglich sein.
Wer bereits aufgrund einer Beschäftigung oder Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist, kann für denselben Zeitraum grundsätzlich nicht zusätzlich einfach normale freiwillige Beiträge einzahlen.

Rentenabschläge ab 50 mit Sonderzahlungen ausgleichen

Besonders interessant ist für viele Arbeitnehmer die Möglichkeit, Abschläge einer vorgezogenen Altersrente durch zusätzliche Beiträge auszugleichen.

Wer vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente geht, muss grundsätzlich mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat rechnen. Das entspricht 3,6 Prozent pro Jahr.

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Rentenauskunft beantragen. Darin berechnet die Deutsche Rentenversicherung, welcher Betrag notwendig wäre, um die voraussichtlichen Abschläge teilweise oder vollständig auszugleichen.

Auskunft beantragen

Über das Formular V0210 wird eine besondere Rentenauskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung angefordert.

Betrag prüfen

Die Rentenversicherung berechnet individuell, welcher maximale Ausgleichsbetrag möglich ist.

Teilweise oder vollständig zahlen

Die Zahlung kann vollständig oder teilweise erfolgen und kann auch auf mehrere Zahlungen verteilt werden.

Die Beantragung der besonderen Rentenauskunft verpflichtet nicht dazu, den berechneten Betrag anschließend tatsächlich einzuzahlen.

Kann man Rentenpunkte kaufen und trotzdem später regulär in Rente gehen?

Ja. Wer Sonderzahlungen zum Ausgleich einer geplanten Rentenminderung leistet und später doch nicht vorzeitig in Rente geht, verliert die zusätzlichen Beiträge grundsätzlich nicht.

Wird die Altersrente später ohne oder mit geringeren Abschlägen in Anspruch genommen, führen die bereits geleisteten Beiträge stattdessen zu einer entsprechend höheren Altersrente.

Die gezahlten Sonderbeiträge können jedoch grundsätzlich nicht einfach zurückgefordert werden, nur weil man sich später gegen den ursprünglich geplanten vorzeitigen Rentenbeginn entscheidet.

Kann man durch gekaufte Rentenpunkte früher in Rente gehen?

Hier muss zwischen der Rentenhöhe und den notwendigen Versicherungszeiten unterschieden werden.

Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen gleichen die finanzielle Minderung einer vorgezogenen Altersrente aus. Sie können jedoch nicht dazu verwendet werden, fehlende Anspruchsvoraussetzungen für diese Altersrente künstlich zu erfüllen.

Freiwillige Beiträge können dagegen in bestimmten Fällen bei der Erfüllung von Wartezeiten helfen. Ob dies für eine konkrete Altersrente möglich ist, hängt von der jeweiligen Rentenart und dem Versicherungsverlauf ab.

Vor einer größeren Einzahlung sollte deshalb zuerst der Versicherungsverlauf vollständig geklärt und geprüft werden, welche Wartezeiten bereits erfüllt sind.

Rentenpunkte für Schul- und Studienzeiten nachzahlen

Unter bestimmten Voraussetzungen können für schulische Ausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, wenn diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt oder als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können.

Das kann beispielsweise Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag oder Ausbildungszeiten betreffen, die über die maximal anrechenbare Dauer hinausgehen.

Für diese besondere Nachzahlung gilt grundsätzlich eine wichtige Altersgrenze: Der Antrag muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden.

Rentenpunkte-Rechner 2026

Mit diesem Rechner können Sie überschlägig ermitteln, wie viele Entgeltpunkte ein freiwilliger Beitrag nach den Rechengrößen 2026 ergeben würde und wie hoch die daraus resultierende monatliche Bruttorente beim derzeitigen Rentenwert wäre.

– ungefähre Entgeltpunkte
– zusätzliche Bruttorente pro Monat
– zusätzliche Bruttorente pro Jahr
Der Rechner ist eine vereinfachte Orientierung für freiwillige Beiträge. Er berechnet nicht die individuelle Sonderzahlung zum Ausgleich einer vorgezogenen Altersrente. Diese Summe kann ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung verbindlich berechnen.

Sind gekaufte Rentenpunkte steuerlich absetzbar?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen grundsätzlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Seit 2023 können berücksichtigungsfähige Altersvorsorgeaufwendungen grundsätzlich zu 100 Prozent angesetzt werden, allerdings nur innerhalb des jeweils geltenden steuerlichen Höchstbetrags.

Für 2026 nennt die Deutsche Rentenversicherung einen Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 61.652 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren.

Auch Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Bei größeren Zahlungen kann deshalb eine Verteilung auf mehrere Kalenderjahre steuerlich interessant sein.

Wie groß die tatsächliche Steuerersparnis ist, hängt unter anderem von Einkommen, Steuersatz, bereits geleisteten Rentenbeiträgen und weiteren Vorsorgeaufwendungen ab. Bei größeren Sonderzahlungen sollte die steuerliche Wirkung individuell geprüft werden.

Welche Nachteile haben zusätzliche Rentenbeiträge?

Zusätzliche Einzahlungen können Vorteile haben, sind aber nicht automatisch für jeden die beste Form der Altersvorsorge.

Kapital ist gebunden

Einmal wirksam gezahlte Beiträge können in der Regel nicht einfach wieder entnommen werden. Die Gegenleistung erfolgt hauptsächlich über die spätere lebenslange Rente.

Keine freie Vererbung

Anders als bei einem frei verfügbaren Depot oder Bankguthaben existiert kein persönliches Kapitalvermögen, das vollständig an Erben übertragen wird. Es können jedoch Hinterbliebenenansprüche bestehen.

Rente kann steuerpflichtig sein

Die spätere Rentenzahlung unterliegt den dann geltenden steuerlichen Regeln. Je nach Situation können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Wenig Liquidität

Wer größere Beträge einzahlt, sollte weiterhin ausreichend finanzielle Reserven für unerwartete Ausgaben besitzen.

Wann lohnt es sich, Rentenpunkte zu kaufen?

Ob zusätzliche Beiträge sinnvoll sind, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht.

Rein rechnerisch entspricht ein Entgeltpunkt nach den 2026er Werten etwa 9.661,58 Euro Beitrag und derzeit 42,52 Euro monatlicher Bruttorente.

Ohne Berücksichtigung von Rentenerhöhungen, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie steuerlichen Vorteilen würde sich ein Beitrag von 9.661,58 Euro bei 42,52 Euro monatlicher Rente rechnerisch nach ungefähr 19 Jahren Rentenbezug amortisieren.

Diese vereinfachte Rechnung ist jedoch nur ein Ausgangspunkt. Der aktuelle Rentenwert kann künftig steigen. Gleichzeitig können auf die Rente Steuern sowie gegebenenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Umgekehrt kann bereits bei der Einzahlung eine erhebliche steuerliche Wirkung entstehen.

Zusätzliche Beiträge können besonders interessant sein, wenn:

  • Sie Rentenabschläge einer geplanten vorgezogenen Altersrente reduzieren möchten,
  • Sie Wert auf eine lebenslange gesetzliche Rentenzahlung legen,
  • Sie einen größeren Geldbetrag für Ihre Altersvorsorge einsetzen möchten,
  • Sie steuerlich von zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen profitieren können,
  • Sie bestimmte Versicherungszeiten vervollständigen möchten und freiwillige Beiträge dafür berücksichtigt werden können.

Eine Einzahlung sollte genauer geprüft werden, wenn:

  • Sie keine ausreichende finanzielle Rücklage besitzen,
  • Sie das eingezahlte Kapital kurzfristig benötigen könnten,
  • Sie möglichst flexibel auf Ihr Vermögen zugreifen möchten,
  • Sie eine frei vererbbare Kapitalanlage bevorzugen,
  • Ihre persönliche Renten- oder Steuersituation noch nicht geklärt ist.

Beispiel: 10.000 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen

Ein freiwilliger Beitrag von 10.000 Euro würde nach den vorläufigen Rechengrößen 2026 rechnerisch ungefähr 1,035 Entgeltpunkte ergeben.

10.000 € angenommene Einzahlung
ca. 1,035 rechnerische Entgeltpunkte
ca. 44 € zusätzliche monatliche Bruttorente beim derzeitigen Rentenwert

Ob eine Einzahlung in dieser Höhe tatsächlich möglich ist, hängt davon ab, welche Beitragsart für Sie infrage kommt. Für eine Sonderzahlung zum Abschlagsausgleich gelten individuelle Berechnungen.

Rentenpunkte kaufen: So gehen Sie sinnvoll vor

Rentenkonto prüfen

Stellen Sie zuerst sicher, dass Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist und keine rentenrechtlichen Zeiten fehlen.

Möglichkeit klären

Lassen Sie prüfen, ob freiwillige Beiträge, eine Nachzahlung oder eine Sonderzahlung zum Abschlagsausgleich infrage kommt.

Steuer und Liquidität prüfen

Bei größeren Summen sollten steuerliche Auswirkungen sowie Ihre finanzielle Reserve berücksichtigt werden.

Passende Ratgeber auf RentnerWissen

Fazit: Rentenpunkte kaufen kann sinnvoll sein – aber nicht für jeden

Ein Rentenpunkt entspricht 2026 rechnerisch einem freiwilligen Beitrag von rund 9.661,58 Euro. Beim aktuellen Rentenwert bedeutet ein zusätzlicher Entgeltpunkt derzeit 42,52 Euro mehr monatliche Bruttorente.

Entscheidend ist jedoch, auf welchem Weg zusätzliche Beiträge überhaupt geleistet werden dürfen. Nicht versicherungspflichtige Personen können häufig freiwillige Beiträge zahlen. Pflichtversicherte haben insbesondere ab dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen zum Ausgleich späterer Rentenabschläge zu leisten.

Vor größeren Einzahlungen empfiehlt sich deshalb eine Kontenklärung und eine individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung. Auch die steuerlichen Auswirkungen sollten berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zum Kauf von Rentenpunkten

Was kostet ein Rentenpunkt 2026?

Auf Basis des vorläufigen Durchschnittsentgelts von 51.944 Euro und des Beitragssatzes von 18,6 Prozent ergibt sich rechnerisch ein Beitrag von rund 9.661,58 Euro für einen Entgeltpunkt.

Wie viel Rente bringt ein Rentenpunkt 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein Entgeltpunkt entspricht damit derzeit 42,52 Euro monatlicher Bruttorente.

Kann jeder Rentenpunkte kaufen?

Nein. Ob zusätzliche Beiträge möglich sind, hängt von der Versicherungssituation ab. Freiwillige Beiträge sind grundsätzlich für Personen vorgesehen, die nicht bereits rentenversicherungspflichtig sind. Für Pflichtversicherte können beispielsweise Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen infrage kommen.

Kann ich ab 50 Rentenpunkte kaufen?

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen leisten, um Abschläge einer geplanten vorzeitigen Altersrente auszugleichen. Die maximal mögliche Zahlung berechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell.

Kann ich mehrere Rentenpunkte auf einmal kaufen?

Bei freiwilligen Beiträgen können innerhalb der gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen zusätzliche Entgeltpunkte erworben werden. Bei Sonderzahlungen zum Abschlagsausgleich richtet sich die mögliche Summe nach der individuellen Berechnung der Rentenversicherung.

Sind zusätzliche Rentenbeiträge steuerlich absetzbar?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können grundsätzlich als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei gelten steuerliche Höchstbeträge und individuelle Voraussetzungen.

Kann ich Rentenpunkte kaufen, um früher in Rente zu gehen?

Sonderzahlungen können Abschläge einer vorgezogenen Altersrente ausgleichen, sie ersetzen jedoch nicht die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen und Versicherungszeiten für die jeweilige Rentenart.

Bekomme ich Sonderzahlungen zurück, wenn ich doch später in Rente gehe?

Grundsätzlich nein. Wird die geplante vorgezogene Rente später nicht oder mit geringeren Abschlägen beansprucht, führen die zusätzlichen Beiträge stattdessen zu einer höheren Altersrente.

Lohnt es sich, Rentenpunkte zu kaufen?

Das hängt unter anderem von Alter, Rentenbeginn, Steuerbelastung, Lebenserwartung, Liquiditätsbedarf und persönlichen Anlagezielen ab. Vor größeren Einzahlungen empfiehlt sich eine individuelle Berechnung.

Offizielle Quellen