Finanzen & Rente

Rente im Ausland: Auszahlung, Steuer & Krankenversicherung einfach erklärt

Viele Rentner träumen davon, den Ruhestand im Ausland zu verbringen. Doch vor einem Umzug sollten Sie genau prüfen, was mit Ihrer deutschen Rente, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Steuerpflicht passiert.

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann die Rente ins Ausland gezahlt wird, wann Einschränkungen möglich sind, welche Stellen informiert werden müssen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Wer die Rente im Ausland beziehen möchte, sollte Auszahlung, Steuer und Versicherung vor dem Umzug verbindlich klären.
EU/EWRIn vielen Fällen wird die Rente weiter in bisheriger Höhe gezahlt.
2 MonateDer Umzug sollte rechtzeitig vorab gemeldet werden.
jährlichViele Auslandsrentner müssen eine Lebensbescheinigung einreichen.
SteuerAuch im Ausland kann eine deutsche Rente steuerpflichtig bleiben.

Das Wichtigste zur Rente im Ausland auf einen Blick

Grundsätzlich kann die deutsche Rente auch ins Ausland gezahlt werden. Entscheidend ist aber, ob Sie nur vorübergehend im Ausland bleiben oder dauerhaft Ihren Wohnsitz verlegen. Außerdem kommt es darauf an, ob Sie in ein EU-Land, in den EWR, in die Schweiz, in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen oder in ein Land ohne solches Abkommen ziehen.

Meist unproblematisch

Bei einem Umzug in die EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz wird die gesetzliche Rente in vielen Fällen weitergezahlt.

Vorher prüfen lassen

Außerhalb Europas oder bei besonderen Versicherungszeiten können Einschränkungen entstehen. Deshalb sollte die Rentenversicherung vor dem Umzug eingebunden werden.

Kurz gesagt: Die Rente im Ausland ist möglich, aber kein Thema für Bauchgefühl. Klären Sie Auszahlung, Steuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Bankverbindung und Lebensbescheinigung schriftlich vor dem Umzug.

Wird die deutsche Rente ins Ausland überwiesen?

Ja, die Deutsche Rentenversicherung kann Renten grundsätzlich auch auf ein Konto im Ausland überweisen. Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt im Ausland ändert sich meist nichts. Bei einem dauerhaften Umzug kommt es stärker auf das Zielland und die persönlichen Rentenzeiten an.

SituationWas gilt häufig?Worauf achten?
Vorübergehender AufenthaltDie Rente wird in der Regel weitergezahlt.Erreichbarkeit, Adresse und Bankverbindung aktuell halten.
EU, EWR, SchweizIn vielen Fällen wird die Rente in bisheriger Höhe gezahlt.Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer vorher klären.
Land mit SozialversicherungsabkommenOft bestehen besondere Schutzregelungen.Vor dem Umzug eine individuelle Auskunft der Rentenversicherung einholen.
Land ohne AbkommenEs können Einschränkungen oder Besonderheiten entstehen.Rentenhöhe und Zahlungsweg unbedingt vorher schriftlich prüfen lassen.
Wichtig: Teilen Sie dem Renten Service Ihren Umzug rechtzeitig mit. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, neue Adresse und Bankverbindung möglichst früh zu melden, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Umzug als Rentner ins Ausland

Muss die Rente im Ausland versteuert werden?

Ein Umzug ins Ausland bedeutet nicht automatisch, dass deutsche Renten steuerfrei sind. Wer im Ausland lebt und eine deutsche Rente erhält, kann weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. Entscheidend sind unter anderem Wohnsitzland, Rentenart, Doppelbesteuerungsabkommen und die Frage, ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.

Gesetzliche Rente

Kann auch bei Wohnsitz im Ausland in Deutschland steuerlich relevant bleiben.

DBA prüfen

Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat besteuern darf.

Neubrandenburg

Für viele Auslandsrentner ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Achtung: Steuerfragen sollten nicht erst nach dem Umzug geklärt werden. Wer Post vom Finanzamt erhält, sollte Fristen ernst nehmen und bei Unsicherheit Hilfe suchen.

Quelle: Finanzamt Neubrandenburg: Rentner im Ausland

Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Ausland

Die Krankenversicherung ist einer der wichtigsten Punkte beim Ruhestand im Ausland. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und den Wohnort ins Ausland verlegt, sollte vorab mit der Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Innerhalb Europas

  • Ansprüche können über europäische Regelungen bestehen.
  • Formulare und Nachweise können nötig sein.
  • Die eigene Krankenkasse sollte vor dem Umzug eingebunden werden.

Außerhalb Europas

  • Der Schutz hängt stark vom Zielland ab.
  • Private oder lokale Versicherungen können notwendig sein.
  • Vorerkrankungen und Pflegebedarf sollten besonders geprüft werden.
Unterscheiden Sie unbedingt zwischen Urlaub und dauerhaftem Wohnsitz im Ausland. Für einen dauerhaften Umzug gelten andere Regeln als für eine Reise.

Quelle: DVKA: Rentner mit Wohnort im Ausland

Lebensbescheinigung: Warum sie so wichtig ist

Wer im Ausland lebt und eine deutsche Rente erhält, muss häufig regelmäßig nachweisen, dass er noch lebt. Dafür gibt es die Lebensbescheinigung oder in bestimmten Fällen den digitalen Lebensnachweis. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, kann die Rentenzahlung gestoppt werden.

Post prüfen

Achten Sie auf Schreiben des Renten Service und der Deutschen Rentenversicherung.

Bestätigung holen

Je nach Land können Behörden, Rentenversicherungsträger, Geldinstitute oder Auslandsvertretungen bestätigen.

Frist beachten

Senden Sie den Nachweis rechtzeitig zurück, damit die Rentenzahlung nicht unterbrochen wird.

Quelle: Deutsche Post Renten Service: Gesetzliche Rente

Checkliste vor dem Umzug ins Ausland

AufgabeWarum wichtig?Wann erledigen?
Rentenversicherung kontaktierenRentenhöhe und Auslandszahlung prüfen lassen.Vor der endgültigen Entscheidung.
Renten Service informierenAdresse und Bankverbindung müssen stimmen.Möglichst früh vor dem Umzug.
Krankenkasse fragenVersicherungsschutz im Zielland klären.Vor Kündigung oder Wohnsitzwechsel.
Steuerpflicht prüfenDeutsche Rente kann weiterhin steuerpflichtig sein.Vor dem Wegzug.
Bankkosten prüfenAußerhalb SEPA können Gebühren und Wechselkurse eine Rolle spielen.Vor Kontoeröffnung.
Lebensbescheinigung organisierenOhne Nachweis kann die Zahlung stoppen.Jährlich nach Aufforderung.

Typische Fehler bei der Rente im Ausland

Zu spät informieren

  • Umzug erst nachträglich melden
  • Bankverbindung nicht aktualisieren
  • Post im Ausland nicht zuverlässig empfangen
  • Lebensbescheinigung vergessen

Kosten unterschätzen

  • Krankenversicherung nicht geprüft
  • Pflegefall nicht bedacht
  • Steuerpflicht ignoriert
  • Wechselkurse und Bankgebühren übersehen
Tipp: Lassen Sie sich wichtige Aussagen schriftlich geben. Gerade bei Rente, Steuer und Krankenversicherung reicht ein „wird schon passen“ leider nicht aus.

Häufige Fragen zur Rente im Ausland

Kann ich meine deutsche Rente im Ausland beziehen?

Ja, grundsätzlich kann die deutsche Rente auch ins Ausland gezahlt werden. Entscheidend sind Zielland, Aufenthaltsdauer und die persönlichen Versicherungszeiten.

Wird die Rente im Ausland gekürzt?

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz wird die Rente in vielen Fällen weitergezahlt. Außerhalb dieser Staaten oder bei besonderen Versicherungszeiten können Einschränkungen möglich sein.

Muss ich den Umzug melden?

Ja. Informieren Sie den Renten Service beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung rechtzeitig über neue Adresse und Bankverbindung.

Bin ich im Ausland weiter krankenversichert?

Das hängt vom Zielland und Ihrer persönlichen Versicherungssituation ab. Klären Sie dies unbedingt vor dem Umzug mit Ihrer Krankenkasse.

Muss ich im Ausland eine Lebensbescheinigung abgeben?

Viele Rentner mit Wohnsitz im Ausland müssen regelmäßig eine Lebensbescheinigung oder einen digitalen Lebensnachweis einreichen.

Muss ich meine Rente in Deutschland versteuern?

Auch bei Wohnsitz im Ausland kann eine deutsche Rente steuerpflichtig bleiben. Entscheidend sind Rentenart, Wohnsitzland und Doppelbesteuerungsabkommen.

Welches Finanzamt ist für Rentner im Ausland zuständig?

Wenn Sie im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen, ist häufig das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.