Immer mehr Rentner stellen sich die Frage: Wie viel meiner Rente muss ich versteuern? Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes im Jahr 2023 wurde das Modell zur Rentenbesteuerung angepasst. Statt einer jährlichen Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils um 1 % steigt dieser nun nur noch um 0,5 % pro Jahr. Damit ergibt sich für Neurentner im Jahr 2025 ein steuerpflichtiger Anteil von 84 % – nicht wie früher angenommen 85 % oder sogar 89 %.
Diese Änderung bringt für viele Rentner mehr Klarheit und teilweise auch steuerliche Entlastung. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass der steuerpflichtige Anteil einmalig bei Rentenbeginn festgelegt wird und lebenslang unverändert bleibt. Rentenerhöhungen hingegen sind stets voll steuerpflichtig.
Was bedeutet das konkret für Rentner mit Rentenbeginn 2025?
Wenn Ihre Rente im Jahr 2025 beginnt, müssen Sie 84 % Ihrer Bruttorente versteuern. Der verbleibende Anteil von 16 % bleibt dauerhaft steuerfrei – er wird als sogenannter Rentenfreibetrag festgeschrieben. Dieser Freibetrag bezieht sich auf den Jahresbetrag Ihrer ersten Rente und ändert sich im Laufe der Zeit nicht, auch wenn Ihre Rente durch Rentenanpassungen steigt.
Rechenbeispiel 1 – Einzelperson mit 18.000 € Jahresrente
- Bruttorente: 18.000 €
- Steuerpflichtiger Anteil (84 %): 15.120 €
- Steuerfreier Anteil (16 %): 2.880 €
- Grundfreibetrag 2025: 11.784 €
- Steuerpflichtig: 3.336 €
Rechenbeispiel 2 – Ehepaar mit gemeinsamer Rente von 30.000 €
- Gemeinsame Bruttorente: 30.000 €
- Steuerpflichtiger Anteil (84 %): 25.200 €
- Steuerfreier Anteil (16 %): 4.800 €
- Grundfreibetrag 2025 für Verheiratete: 23.568 €
- Steuerpflichtig: 1.632 €
Diese Beispiele zeigen, dass viele Rentner zwar nicht direkt steuerpflichtig sind – aber bei weiteren Einkünften wie Betriebsrenten, Vermietung oder Kapitalerträgen schnell über den Freibetrag kommen können.
Tabelle: Besteuerungsanteile für Rentenbeginn ab 2005
Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
---|---|---|
2005 | 50,0 % | 50,0 % |
2010 | 60,0 % | 40,0 % |
2015 | 70,0 % | 30,0 % |
2020 | 80,0 % | 20,0 % |
2023 | 83,0 % | 17,0 % |
2024 | 83,5 % | 16,5 % |
2025 | 84,0 % | 16,0 % |
2026 | 84,5 % | 15,5 % |
… | … | … |
2040 | 100,0 % | 0,0 % |
🔍 Hinweis: Der Rentenfreibetrag wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt zeitlebens gleich. Rentenerhöhungen sind immer voll steuerpflichtig.
Gesetzliche Grundlage zur Korrektur des Besteuerungsanteils
Die Grundlage für den Besteuerungsanteil 2025 in Höhe von 84 % findet sich in der finalen Fassung des geänderten § 22 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese wurde im Rahmen des sogenannten Wachstumschancengesetzes im Jahr 2023 beschlossen.
🔗 Direktlink zur offiziellen Gesetzesquelle (Bundestagsdrucksache 20/8668, Seite 108):
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008668.pdf
Dort ist im Wortlaut festgehalten:
„Der Besteuerungsanteil beträgt bei einem Rentenbeginn […] im Kalenderjahr 2025: 84,0 Prozent“
Diese Änderung ersetzt den ursprünglich geplanten Wert von 85 % und sorgt damit für eine geringere steuerliche Belastung von Neurentnern im Jahr 2025.
Warum ist das wichtig?
Gerade für Rentner mit zusätzlichem Einkommen – etwa aus Betriebsrenten, Vermietung oder Kapitalanlagen – ist es entscheidend, die eigene Steuerpflicht zu kennen. Wer über den jährlichen Grundfreibetrag hinauskommt, muss eine Steuererklärung abgeben.
Für 2025 gilt:
- Grundfreibetrag Einzelperson: 11.784 €
- Grundfreibetrag Verheiratete: 23.568 €
Auch wenn Ihre Rente unterhalb dieser Freibeträge liegt, kann eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll sein – etwa bei hohen außergewöhnlichen Belastungen, Pflegekosten oder Spenden.
Tipp:
Nutzen Sie auch unsere aktualisierte Steuertabelle für Rentner 2025 mit Beispielrechnungen, Freibeträgen und Spartipps. Dort finden Sie eine detaillierte Übersicht für alle Jahrgänge ab 2005.
Häufige Fragen zur Rentenbesteuerung 2025 (FAQ)
Wie viel Prozent der Rente sind 2025 steuerpflichtig?
➡️ Der steuerpflichtige Anteil beträgt 84 %. Der Rest – 16 % – bleibt steuerfrei und wird als Freibetrag dauerhaft festgesetzt.
Was ist der Rentenfreibetrag für Rentenbeginn 2025?
➡️ Er beträgt 16 % der Jahresbruttorente und gilt lebenslang. Rentenerhöhungen sind jedoch voll steuerpflichtig.
Ab welchem Betrag muss ich als Rentner Steuern zahlen?
➡️ Sobald Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen: 11.784 € (Einzelperson) bzw. 23.568 € (Verheiratete).
Was passiert mit Rentenerhöhungen?
➡️ Rentenerhöhungen unterliegen voller Besteuerung und erhöhen nicht den steuerfreien Anteil.
Was passiert bei mehreren Rentenarten (z. B. Witwenrente)?
➡️ Auch andere Renten wie Witwen- oder Betriebsrenten müssen versteuert werden. Für jede Rentenart wird ein eigener Freibetrag ermittelt.