Viele Menschen glauben, dass sie im Ruhestand automatisch von der Steuerpflicht befreit sind. Doch die Realität sieht anders aus: Auch Rentner können verpflichtet sein, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Durch steigende Renten, gesetzliche Anpassungen und zusätzliche Einkünfte rutschen immer mehr Senioren über den steuerlichen Grundfreibetrag – oft ohne es zu merken. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Steuerpflicht besteht, wie Sie Ihre Steuererklärung richtig machen und wie Sie Steuern sparen können.
📌 Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Entscheidend ist, ob Ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Im Jahr 2024 beträgt dieser:
- 11.784 Euro für Alleinstehende
- 23.568 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare
Dabei ist wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Rente ist steuerpflichtig. Ein Teil bleibt steuerfrei – dieser richtet sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts. Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss beispielsweise 83 % der gesetzlichen Rente versteuern, die übrigen 17 % bleiben steuerfrei. Dieser Anteil gilt lebenslang.
🧾 Was gehört in die Steuererklärung für Rentner?
Für Rentner gelten die üblichen Steuerformulare – insbesondere der Mantelbogen und die Anlage R (für Rentenbezüge). Falls Sie noch andere Einkünfte haben, z. B. aus:
- Vermietung
- Kapitalanlagen
- Betriebsrenten
- Nebenerwerb
… müssen diese ebenfalls über entsprechende Anlagen (z. B. Anlage KAP, Anlage V) gemeldet werden.
Sehr wichtig: Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt dem Finanzamt automatisch Ihre Rentendaten – Sie erhalten zur Kontrolle die sogenannte Rentenbezugsmitteilung. Diese benötigen Sie beim Ausfüllen Ihrer Erklärung.
💡 Wichtige Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten für Senioren
Rentner sollten keinesfalls auf folgende steuerliche Vorteile verzichten:
- ✅ Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- ✅ Außergewöhnliche Belastungen z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten, Hilfsmittel
- ✅ Behindertenpauschbetrag – bei anerkannter Schwerbehinderung
- ✅ Werbungskosten, z. B. Fahrten zu Arztbesuchen oder Kurmaßnahmen
Diese Freibeträge können Ihre Steuerlast spürbar senken.
💶 Zusätzliche Einkünfte? Steuerpflicht prüfen!
Wer neben der Rente noch Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen oder eine Betriebsrente erhält, muss diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Besonders bei Kapitalerträgen lohnt es sich, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen – wenn Ihre Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
🧠 Tipps für die Steuererklärung im Ruhestand
- 🔍 Prüfen Sie Ihre Steuerpflicht jedes Jahr aufs Neue, da sich Freibeträge und Rentenwerte ändern.
- 💡 Führen Sie Nachweise über Krankheits- und Pflegekosten, um diese absetzen zu können.
- 👥 Nutzen Sie Hilfe: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine helfen Ihnen, alle relevanten Freibeträge zu nutzen.
- 📄 Beantragen Sie ggf. eine Fristverlängerung, wenn Sie mehr Zeit brauchen.
✅ Fazit: Gut informiert spart bares Geld
Eine Steuererklärung im Ruhestand mag lästig erscheinen, lohnt sich aber häufig finanziell. Viele Rentner zahlen unnötig Steuern, weil sie keine Abzüge geltend machen. Mit den richtigen Informationen, etwas Vorbereitung und ggf. professioneller Unterstützung können Sie Ihre Steuerlast optimieren – und im besten Fall sogar eine Rückzahlung erhalten.