Senior prüft Steuerunterlagen für das Jahr 2024 am Küchentisch.

Steuertabelle für Rentner 2024 – So viel Steuer mussten Sie zahlen

Einleitung

Auch 2024 mussten viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erstmals oder erneut Steuern zahlen. Wer den Überblick über Freibeträge, Besteuerungsanteile und absetzbare Kosten behält, kann oft sparen – oder ganz legal unter der Steuergrenze bleiben. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Steuertabelle für Rentner 2024 aussieht und was Sie konkret beachten sollten.


1. Rentenbesteuerung 2024 – Was gilt?

Im Jahr 2024 galt für alle, die neu in Rente gegangen sind, ein Besteuerungsanteil von 83 %. Das bedeutet:

  • 83 % der Bruttorente sind steuerpflichtig
  • 17 % bleiben als sogenannter Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei

Wer vor 2024 in Rente gegangen ist, hat einen individuell festgeschriebenen Freibetrag – der richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr.


2. Grundfreibetrag 2024 – Wann beginnt die Steuerpflicht?

FamilienstandGrundfreibetrag 2024
Ledig11.604 Euro
Verheiratet23.208 Euro

Liegt Ihre steuerpflichtige Rente unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen.


3. Beispielrechnung: Muss Frau Schulz Steuern zahlen?

Frau Schulz ist ledig und ging im Januar 2024 in Rente.
Ihre Bruttorente beträgt 20.000 Euro jährlich.

Davon sind 83 % steuerpflichtig → 16.600 Euro

Abzüge:

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Werbungskostenpauschale: 102 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro

➡️ Verbleibendes zu versteuerndes Einkommen: 4.858 Euro

Ob sie tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt von weiteren Faktoren wie z. B. Krankheitskosten oder Pflegeaufwand ab.


4. Welche Freibeträge konnten Rentner 2024 nutzen?

Neben dem Grundfreibetrag halfen diese Pauschalen und Freibeträge, die Steuerlast zu senken:

  • 🧾 Werbungskostenpauschale: 102 Euro (automatisch)
  • 💼 Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
  • 💊 Außergewöhnliche Belastungen: z. B. für Medikamente, Pflege oder Hilfsmittel
  • Behindertenpauschbetrag: je nach Grad der Behinderung
  • 👪 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: bei Kind im Haushalt

5. Wer musste 2024 eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung war verpflichtend, wenn:

  • Ihre steuerpflichtige Rente nach Abzug der Freibeträge über dem Grundfreibetrag lag
  • Sie weitere Einkünfte hatten, z. B. Mieteinnahmen, Betriebsrente, Kapitalerträge

💡 Tipp: Viele Rentner konnten ihre Steuer mit einer einfachen Software oder mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins berechnen lassen.


6. Spartipps für 2024 – Rückblick auf absetzbare Kosten

Auch 2024 gab es viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung, Gartenpflege, Handwerkerleistungen (bis zu 20 % absetzbar)
  • Gesundheitskosten & Pflegeaufwand: Als außergewöhnliche Belastung geltend machen
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: Bis zu 20 % des Einkommens abziehbar
  • Steuerberatungskosten: Absetzbar, wenn sie zur Erstellung der Steuererklärung dienten

7. Fazit – Steuerpflicht 2024: Kein Grund zur Sorge

Viele Rentner mussten auch 2024 erstmals oder erneut eine Steuererklärung abgeben – oft überraschend. Doch wer die Freibeträge kennt und die Steuertabelle für Rentner 2024 zur Berechnung nutzt, konnte oft unnötige Zahlungen vermeiden. Auch rückwirkend kann sich eine Prüfung lohnen.

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