Witwenrente berechnen – Rechner, Freibetrag & einfache Erklärung
Wer eine Witwenrente berechnen möchte, braucht vor allem einen klaren Überblick über die Rentenart, den Prozentsatz, das eigene Einkommen und den geltenden Freibetrag. Genau das ist oft der Punkt, an dem es schnell unübersichtlich wird.
Auf dieser Seite finden Sie eine verständliche Erklärung zur großen und kleinen Witwenrente, zum Sterbevierteljahr, zur Einkommensanrechnung und einen praktischen Rechner zur Orientierung.
Was bei der Witwenrente grundsätzlich wichtig ist
Eine Witwen- oder Witwerrente soll Hinterbliebene finanziell absichern. Anspruch besteht grundsätzlich nur, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Tod bestanden hat, sie in der Regel mindestens ein Jahr gedauert hat und der verstorbene Partner die allgemeine Wartezeit erfüllt hat oder bereits eine Rente bezogen hat.
Für die eigentliche Berechnung sind vor allem vier Punkte wichtig: die Rente des verstorbenen Partners, die Art der Witwenrente, Ihr eigenes Einkommen und der aktuelle Freibetrag.
Grundlegende Voraussetzungen
- Sie waren bis zum Tod verheiratet oder verpartnert.
- Die Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand in der Regel mindestens ein Jahr.
- Der verstorbene Partner hat die Wartezeit erfüllt oder bereits eine Rente bezogen.
- Sie haben nicht wieder geheiratet.
Für die Berechnung wichtig
- Monatliche Rente des verstorbenen Partners
- Große oder kleine Witwenrente
- Eigenes anrechenbares Einkommen
- Aktueller Freibetrag und Erhöhungsbetrag je Kind
Große oder kleine Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent. Die kleine Witwenrente wird im Regelfall höchstens 24 Monate gezahlt, nach altem Recht kann sie unbefristet sein.
Große Witwenrente
Sie kommt in Betracht, wenn das maßgebliche Mindestalter erreicht ist, Erwerbsminderung vorliegt oder ein minderjähriges Kind erzogen wird.
Kleine Witwenrente
Sie ist die Regel, wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind.
Sterbevierteljahr
In den drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe des Rentenanspruchs gezahlt, ohne Einkommensanrechnung.
Witwenrente-Rechner zur Orientierung
Mit diesem Rechner können Sie Ihre Witwenrente grob abschätzen. Dabei wird vereinfacht mit dem anrechenbaren monatlichen Einkommen gerechnet. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine verbindliche Rentenauskunft.
Ergebnis
So funktioniert die Einkommensanrechnung
Nach dem Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, soweit es den Freibetrag übersteigt. Vom übersteigenden Betrag werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Wichtige Werte 2026/2027
- Grundfreibetrag: 1.122,53 Euro monatlich
- Erhöhung je waisenrentenberechtigtem Kind: 238,11 Euro
- Anrechnung: 40 Prozent des übersteigenden Einkommens
- Gültigkeitszeitraum: 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027
Wichtig zu wissen
- Im Sterbevierteljahr erfolgt keine Einkommensanrechnung.
- Die Deutsche Rentenversicherung rechnet je nach Einkommensart nicht mit dem einfachen Bruttobetrag.
- Auch eigene Renten und weitere Einkommensarten können berücksichtigt werden.
- Der Rechner auf dieser Seite dient nur der Orientierung.
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Häufige Fragen zur Witwenrente
Wie viel Prozent beträgt die große Witwenrente?
Grundsätzlich beträgt die große Witwenrente 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Nach altem Recht können es 60 Prozent sein.
Wie hoch ist die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Sie wird im Regelfall höchstens 24 Monate gezahlt. Nach altem Recht kann sie unbefristet sein.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung?
Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 liegt der monatliche Freibetrag bei 1.122,53 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um 238,11 Euro.
Wie wird Einkommen oberhalb des Freibetrags angerechnet?
Vom anrechenbaren Einkommen oberhalb des geltenden Freibetrags werden 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Wird im Sterbevierteljahr eigenes Einkommen angerechnet?
Nein. Im Sterbevierteljahr wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen gezahlt, ohne Einkommensanrechnung.
Ist der Rechner auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert nur eine vereinfachte Orientierung. Verbindlich ist die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung.
Offizielle Quellen und Stand der Angaben
- Deutsche Rentenversicherung: Freibeträge für Hinterbliebene ab Juli 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene
Stand der Angaben: 31. Juli 2026. Die Freibeträge von 1.122,53 Euro und 238,11 Euro je Kind gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.
