Ein vertrautes Zuhause bietet Sicherheit, Geborgenheit und Erinnerungen. Doch im Alter – vor allem mit einem anerkannten Pflegegrad – kann die gewohnte Umgebung zur Herausforderung werden. Stufen, schmale Türen oder ein hohes Bad können die Selbstständigkeit einschränken. Die gute Nachricht: Mit einer gezielten Wohnraumanpassung bei einen Pflegegrad und finanzieller Unterstützung durch die Pflegekasse lassen sich viele Barrieren abbauen. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie ihn richtig beantragen.
Warum die Wohnraumanpassung bei Pflegegrad im Alter so wichtig ist
Mit zunehmendem Alter oder bei Pflegebedürftigkeit steigt das Risiko von Stürzen und Unfällen im eigenen Zuhause. Schon kleine Umbauten – etwa Haltegriffe im Bad, ein Treppenlift oder das Entfernen von Türschwellen – können einen großen Unterschied machen. Sie erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern fördern auch die Eigenständigkeit im Alltag.
Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse. So wird die Wohnraumanpassung nicht zur finanziellen Belastung.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, können sich die Leistungen sogar auf maximal 16.000 Euro erhöhen.
Beispiele für förderfähige Umbauten:
- Einbau eines Treppenlifts
- Umbau des Badezimmers (barrierefreie Dusche, erhöhte Toilette)
- Verbreiterung von Türen
- Anbringen von Haltegriffen
- Beseitigung von Stolperfallen
- Installation von Rampe oder Aufzug
Diese Maßnahmen erleichtern nicht nur den Alltag, sondern ermöglichen oft auch einen längeren Verbleib im gewohnten Umfeld – eine echte Alternative zum Pflegeheim.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor
- Die Maßnahme verbessert nachweislich die häusliche Pflege
- Der Umbau erfolgt in der Hauptwohnung der pflegebedürftigen Person
- Der Antrag wird vor dem Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse gestellt
Wichtig: Erst wenn die Pflegekasse den Antrag genehmigt hat, dürfen die Arbeiten starten!
So funktioniert der Antrag
- Beratung einholen: Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
- Kostenvoranschläge sammeln: Lassen Sie sich mehrere Angebote von Fachfirmen geben.
- Antrag einreichen: Fügen Sie die Angebote dem Antrag bei.
- Genehmigung abwarten: Nach der schriftlichen Bestätigung kann es losgehen.
Eine frühzeitige Planung zahlt sich aus. Denn wer gut vorbereitet ist, profitiert schneller vom Zuschuss.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und Ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten, können Sie einen finanziellen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie das Pflegegeld richtig beantragen, finden Sie in unserem Ratgeber:
👉 Pflegegeld beantragen – So geht’s Schritt für Schritt
Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die offiziellen Informationen des Bundes:
👉 Bundesgesundheitsministerium – Zuschüsse für Wohnraumanpassung
So sind Sie bestens informiert und können sicherstellen, dass Sie keine finanziellen Hilfen verschenken.
Fazit: Barrierefrei mit Pflegegrad – So bleiben Sie selbstbestimmt im Alter
Die Wohnraumanpassung ist ein zentraler Baustein für mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter. Mit dem Pflegegrad stehen Ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung, die Ihnen helfen, Ihr Zuhause an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Der staatliche Zuschuss ist nicht nur sinnvoll, sondern auch unkompliziert zu beantragen – vorausgesetzt, Sie halten sich an die Reihenfolge. Sorgen Sie rechtzeitig vor und gestalten Sie Ihr Zuhause barrierefrei – für ein selbst bestimmtes Leben im Alter.
🧾 Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung bei Pflegegrad
Die Wohnraumanpassung bei Pflegegrad umfasst bauliche Maßnahmen, die den Alltag von pflegebedürftigen Personen erleichtern – z. B. barrierefreie Zugänge, Haltegriffe oder ein Treppenlift.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.
Reiche einen formlosen Antrag mit einer Beschreibung der Maßnahme, einem Kostenvoranschlag und dem Nachweis über deinen Pflegegrad bei deiner Pflegekasse ein. Vor Beginn der Arbeiten muss eine Genehmigung vorliegen.
Barrierefrei bedeutet: Die Wohnung ist so gestaltet, dass sie ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Dazu gehören z. B. bodengleiche Duschen, rutschfeste Böden, abgesenkte Arbeitsflächen oder verbreiterte Türrahmen.
Ja, wenn sich deine Pflegesituation ändert oder neue Maßnahmen erforderlich sind, kann ein weiterer Antrag gestellt werden.
Voraussetzung: Es handelt sich um eine neue Maßnahme mit nachvollziehbarem Bedarf.