Grafik zum Rentenpaket 2025 mit steuerlicher Änderung für Neurentner: 84 % steuerpflichtig, 16 % steuerfrei

📰 Rentenpaket 2025 bringt steuerliche Änderungen für Neurentner

Der Bundestag hat am 1. Juni 2025 das neue Rentenpaket verabschiedet. Neben sozialpolitischen Anpassungen enthält es vor allem steuerliche Änderungen, die für Neurentner ab 2025 von Bedeutung sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich steuerlich konkret ändert – kurz und verständlich erklärt.


🔹 Besteuerungsanteil der Rente wird auf 84 % festgelegt

Im ursprünglichen Entwurf des Wachstumschancengesetzes war für Rentenbeginn 2025 ein Besteuerungsanteil von 85 % vorgesehen. Die nun verabschiedete Fassung legt diesen Anteil auf 84 % fest. Damit werden 16 % der ersten Jahresrente dauerhaft steuerfrei gestellt – der sogenannte Rentenfreibetrag.

Dieser steuerfreie Anteil bleibt über die gesamte Rentenlaufzeit konstant. Rentenerhöhungen sind allerdings voll steuerpflichtig und erhöhen die Steuerlast entsprechend.


🔹 Grundfreibeträge steigen leicht

Parallel zu dieser Neuregelung steigt auch der allgemeine Grundfreibetrag:

  • Alleinstehende: 11.784 €
  • Verheiratete: 23.568 €

Wer mit seiner steuerpflichtigen Rente unter diesen Werten bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Dennoch empfiehlt es sich, auch bei niedrigen Renten freiwillig eine Steuererklärung abzugeben – zum Beispiel bei hohen Pflegekosten oder außergewöhnlichen Belastungen.


🔹 Beispielrechnung für 2025

Ein Neurentner mit einer Bruttorente von 18.000 € im Jahr 2025 muss laut Rentenpaket folgende Besteuerung erwarten:

  • Steuerpflichtiger Anteil (84 %): 15.120 €
  • Abzüglich Grundfreibetrag (11.784 €): 3.336 € steuerpflichtig
  • Daraus ergibt sich eine überschaubare Steuerlast, je nach weiterer Situation

Wer jedoch eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhält, kann schnell über den Freibetrag kommen – und sollte sich entsprechend vorbereiten.


🔍 Rentner sollten aktiv werden

Die steuerlichen Änderungen im Rentenpaket 2025 zeigen erneut, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig mit der eigenen Steuerpflicht zu befassen. Viele Rentner unterschätzen, dass sie trotz relativ geringer Renten steuerpflichtig werden können – vor allem durch Rentenanpassungen oder Nebeneinkünfte.


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