Seniorin und Tochter füllen Pflegegeld-Antrag aus

Pflegegeld beantragen – So funktioniert es Schritt für Schritt

Viele Menschen möchten ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Das Pflegegeld hilft dabei finanziell. Es wird gezahlt, wenn die Pflege nicht durch einen professionellen Pflegedienst, sondern durch Angehörige oder Bekannte erfolgt. Doch wie beantragt man Pflegegeld, wie hoch ist die Leistung, und welche Unterlagen sind nötig? Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du Pflegegeld beantragen kannst.


Was ist Pflegegeld und wofür bekommt man es?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Du erhältst es, wenn du zu Hause gepflegt wirst – durch Familienangehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person und kann flexibel eingesetzt werden.

Anders als Pflegesachleistungen, die bei der professionellen Pflege durch einen Dienst gezahlt werden, ist das Pflegegeld für private Pflegepersonen gedacht.


Voraussetzungen: Wann kannst du Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld erhältst du, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
  • Die Pflege erfolgt zu Hause
  • Die Pflege wird nicht überwiegend durch einen Pflegedienst übernommen
  • Du bist gesetzlich oder privat pflegeversichert

Auch bei Pflege durch Partner oder Freunde hast du Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie regelmäßig helfen.


Pflegegeld beantragen: Der Ablauf in 4 Schritten

1. Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen

Zuerst musst du bei deiner Pflegekasse (also bei der Krankenkasse) einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Die Pflegekasse sendet dir dann ein Formular zu.

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag kommt ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MDK) zu dir nach Hause. Dabei wird eingeschätzt, wie selbstständig du im Alltag bist. Die Begutachtung dauert meist 1 bis 2 Stunden.

Wichtige Bereiche der Prüfung sind:

  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Kommunikation
  • Umgang mit Medikamenten
  • Alltagsbewältigung

3. Pflegegrad-Bescheid erhalten

Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über deinen Pflegegrad. Das Ergebnis erhältst du in einem schriftlichen Bescheid. Darin steht auch, ob und in welcher Höhe du Pflegegeld bekommst.

4. Pflegegeld wird ausgezahlt

Sobald der Pflegegrad festgestellt wurde, bekommst du das Pflegegeld monatlich auf dein Konto überwiesen – rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.


Pflegegeld: Höhe der Leistung je nach Pflegegrad

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach deinem Pflegegrad. Je höher der Pflegebedarf, desto mehr Geld bekommst du.

PflegegradPflegegeld pro Monat (2024)
1kein Anspruch
2332 €
3573 €
4765 €
5947 €

💡 Tipp: Pflegegeld kannst du mit anderen Leistungen kombinieren, etwa mit Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.


Wichtige Unterlagen für den Antrag auf Pflegegeld

Bereite folgende Dokumente vor, damit dein Antrag schnell bearbeitet wird:

  • Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Angaben zur Pflegeperson (z. B. Name, Verwandtschaft)
  • Kontoverbindung für die Auszahlung
  • ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis

Pflegegeld richtig nutzen und kombinieren

Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen, die du beantragen kannst:

  • Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson krank oder im Urlaub ist (bis 1.612 €/Jahr)
  • Kurzzeitpflege: Für eine zeitweise stationäre Betreuung (bis 1.774 €/Jahr)
  • Entlastungsbetrag: Monatlich 125 € zusätzlich für haushaltsnahe Hilfe

Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen übrigens auch kombinieren – das nennt man Kombinationsleistung.


Häufige Fehler beim Pflegegeld vermeiden

Viele Anträge scheitern an kleinen Details. Achte deshalb auf Folgendes:

  • Beantrage den Pflegegrad rechtzeitig
  • Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid zu niedrig ist
  • Dokumentiere den Pflegeaufwand gut – z. B. mit einem Pflegetagebuch
  • Nutze eine kostenlose Pflegeberatung – z. B. durch den Pflegestützpunkt

Pflegegeld beantragt – was nun?

Nach der Bewilligung bekommst du monatlich das Pflegegeld. Einmal pro Halbjahr (bei Pflegegrad 2 oder 3) bzw. einmal pro Quartal (bei Pflegegrad 4 oder 5) findet ein Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst statt – das ist gesetzlich vorgeschrieben.


Fazit: Pflegegeld beantragen lohnt sich

Wenn du zu Hause gepflegt wirst, ist das Pflegegeld eine einfache Möglichkeit, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es schafft Entlastung im Alltag und ist flexibel einsetzbar. Der Antrag ist unkompliziert – und wir hoffen, dieser Artikel hat dir die wichtigsten Fragen beantwortet.

✅ Hier kannst du die druckfertige Checkliste „Pflegegeld beantragen“ als PDF herunterladen:

👉 PDF herunterladen

Pflegegeld beantragen – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Personen mit mindestens Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause gepflegt werden und keine professionelle Pflege durch einen Dienst erhalten.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Du stellst einen Antrag bei deiner Pflegekasse. Danach besucht dich der Medizinische Dienst und erstellt ein Gutachten. Auf dieser Basis wird der Pflegegrad und damit das Pflegegeld festgelegt.

Wie viel Pflegegeld bekommt man?

Je nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld zwischen 332 € und 947 € pro Monat (Stand 2024). Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, das ist möglich. Bei der sogenannten Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gewährt, wenn auch ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Du benötigst deine Versicherungsnummer, Angaben zur Pflegeperson, deine Kontodaten sowie ggf. eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert