Finanzen & Rente

Rentenbeginn 2020: Steuertabelle, Freibetrag & Beispiel

Wer im Jahr 2020 erstmals gesetzliche Rente erhalten hat, sollte den steuerpflichtigen Rentenanteil kennen. Für den Rentenbeginn 2020 gelten 80 % steuerpflichtiger Rentenanteil und 20 % steuerfreier Anteil.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Werte zur Steuertabelle 2020 für Rentner. Außerdem erklären wir den Rentenfreibetrag, den Grundfreibetrag und eine einfache Beispielrechnung.

Rentenbeginn 2020 mit Steuertabelle, Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag für Rentner
Für den Rentenbeginn 2020 gelten 80 % steuerpflichtiger Rentenanteil und 20 % steuerfreier Anteil.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Steuertabelle 2020 für Rentner hilft dabei, den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente besser einzuordnen. Wer 2020 neu in Rente gegangen ist, versteuert 80 % der gesetzlichen Rente. Die übrigen 20 % der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben als persönlicher Rentenfreibetrag steuerfrei.

80 % der gesetzlichen Rente sind bei Rentenbeginn 2020 steuerpflichtig.
20 % der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei.
9.408 € beträgt der Grundfreibetrag 2020 für Ledige.
18.816 € gelten 2020 bei Zusammenveranlagung.
Merksatz: Der Rentenbeginn 2020 bestimmt den Rentenfreibetrag. Das Steuerjahr 2020 bestimmt dagegen den Grundfreibetrag.

Steuertabelle 2020 für Rentner

Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs. Deshalb ist der Rentenbeginn so wichtig. Für Bestandsrentner gelten dagegen grundsätzlich die Werte aus dem eigenen Rentenbeginn-Jahr.

Rentenbeginn Steuerpflichtiger Anteil Steuerfreier Anteil Einordnung
2020 80 % 20 % Dieser Anteil gilt für Menschen, die 2020 erstmals gesetzliche Rente erhalten haben.
Wichtig: Der steuerfreie Anteil wird nicht jedes Jahr neu berechnet. Vielmehr wird daraus ein fester Rentenfreibetrag in Euro gebildet.

Beispielrechnung: Rentenbeginn 2020

Die folgende Rechnung zeigt vereinfacht, wie der steuerpflichtige Anteil und der Rentenfreibetrag bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 aussehen können.

Beispielwert Annahme Erklärung
Rentenbeginn 2020 Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt 80 %.
Erste volle Jahresbruttorente 18.000 € Dieser Wert dient zur Ermittlung des persönlichen Rentenfreibetrags.
Steuerpflichtiger Anteil 14.400 € 80 % von 18.000 €.
Rentenfreibetrag 3.600 € 20 % von 18.000 € bleiben als fester Freibetrag steuerfrei.
Grundfreibetrag 2020 9.408 € Erst das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen entscheidet, ob Steuer anfällt.
Achtung: Das Beispiel ist stark vereinfacht. Kranken- und Pflegeversicherung, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Einkünfte können das Ergebnis verändern.

Grundfreibetrag 2020 für Rentner

Der Grundfreibetrag schützt das steuerliche Existenzminimum. Für das Jahr 2020 beträgt er 9.408 € für Ledige. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag von 18.816 €.

Steuerjahr Ledige Zusammenveranlagung Hinweis
2020 9.408 € 18.816 € Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht die Bruttorente allein.
Der Grundfreibetrag bedeutet nicht, dass automatisch jede Rente bis zu dieser Höhe steuerfrei ist. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen.

Müssen Rentner mit Rentenbeginn 2020 eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Rentner muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Eine Steuererklärung wird vor allem dann wichtig, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt oder weitere Einkünfte hinzukommen.

Prüfen sollten Sie es besonders bei

  • höherer gesetzlicher Rente
  • Betriebsrente oder Privatrente
  • Mieteinnahmen
  • Kapitalerträgen
  • Minijob oder Nebenjob
  • Witwen- oder Witwerrente

Hilfreiche Unterlagen

  • Rentenbezugsmitteilung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweise
  • Belege zu Krankheitskosten
  • Handwerkerrechnungen
  • Spendenbescheinigungen
Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung anfordert, sollte man das Schreiben nicht ignorieren. Bei Unsicherheit können Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung helfen.

Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?

Auch Rentner können bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Dadurch kann sich das zu versteuernde Einkommen verringern.

Gesundheit

  • Krankheitskosten
  • Medikamente
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten zu Behandlungen

Haushalt

  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Reinigung oder Gartenhilfe

Weitere Kosten

  • Spenden
  • Mitgliedsbeiträge
  • Steuerberatungskosten
  • bestimmte Versicherungsbeiträge
Tipp: Belege sollten gut aufbewahrt werden. Gerade Krankheitskosten, Pflegekosten und haushaltsnahe Dienstleistungen werden häufig vergessen.

Häufige Fragen zum Rentenbeginn 2020

Wie viel der Rente ist bei Rentenbeginn 2020 steuerpflichtig?

Bei Rentenbeginn 2020 sind 80 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. 20 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag 2020?

Der Rentenfreibetrag beträgt bei Rentenbeginn 2020 grundsätzlich 20 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente. Daraus wird ein fester Eurobetrag berechnet.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2020?

Der Grundfreibetrag beträgt 2020 für Ledige 9.408 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag von 18.816 Euro.

Muss ich mit Rentenbeginn 2020 automatisch Steuern zahlen?

Nein. Ob Steuern entstehen, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Dabei zählen neben der Rente auch weitere Einkünfte und mögliche Abzüge.

Bleibt der Rentenfreibetrag dauerhaft gleich?

Der Rentenfreibetrag wird als fester Eurobetrag festgelegt. Spätere Rentenerhöhungen erhöhen in der Regel den steuerpflichtigen Teil der Rente.

Gilt diese Seite auch für Rentner, die schon vor 2020 in Rente waren?

Nein. Für Bestandsrentner gilt grundsätzlich der Rentenfreibetrag aus dem eigenen Rentenbeginn-Jahr. Diese Seite richtet sich vor allem an Menschen mit Rentenbeginn 2020.

Fazit: Rentenbeginn 2020 steuerlich richtig einordnen

Wer 2020 erstmals gesetzliche Rente erhalten hat, muss 80 % der Rente versteuern. Gleichzeitig bleiben 20 % der ersten vollen Jahresbruttorente als persönlicher Rentenfreibetrag steuerfrei.

Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt jedoch vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Deshalb sollten Rentner auch den Grundfreibetrag, mögliche Abzüge und weitere Einkünfte berücksichtigen.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt oder bei steuerlich befugten Beratungsstellen.