Rentenbeginn 2021: Steuertabelle, Freibetrag & Beispiel
Wer im Jahr 2021 erstmals gesetzliche Rente erhält, sollte den steuerpflichtigen Rentenanteil kennen. Für den Rentenbeginn 2021 gelten 81 % steuerpflichtiger Rentenanteil und 19 % steuerfreier Anteil.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Werte zur Steuertabelle 2021 für Rentner. Außerdem erklären wir den Rentenfreibetrag, den Grundfreibetrag und eine einfache Beispielrechnung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Steuertabelle 2021 für Rentner hilft dabei, den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente besser einzuordnen. Wer 2021 neu in Rente geht, versteuert 81 % der gesetzlichen Rente. Die übrigen 19 % der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben als persönlicher Rentenfreibetrag steuerfrei.
Steuertabelle 2021 für Rentner
Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs. Deshalb ist der Rentenbeginn so wichtig. Für Bestandsrentner gelten dagegen grundsätzlich die Werte aus dem eigenen Rentenbeginn-Jahr.
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 2021 | 81 % | 19 % | Dieser Anteil gilt für Menschen, die 2021 erstmals gesetzliche Rente erhalten. |
Beispielrechnung: Rentenbeginn 2021
Die folgende Rechnung zeigt vereinfacht, wie der steuerpflichtige Anteil und der Rentenfreibetrag bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 aussehen können.
| Beispielwert | Annahme | Erklärung |
|---|---|---|
| Rentenbeginn | 2021 | Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt 81 %. |
| Erste volle Jahresbruttorente | 18.000 € | Dieser Wert dient zur Ermittlung des persönlichen Rentenfreibetrags. |
| Steuerpflichtiger Anteil | 14.580 € | 81 % von 18.000 €. |
| Rentenfreibetrag | 3.420 € | 19 % von 18.000 € bleiben als fester Freibetrag steuerfrei. |
| Grundfreibetrag 2021 | 9.744 € | Erst das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen entscheidet, ob Steuer anfällt. |
Grundfreibetrag 2021 für Rentner
Der Grundfreibetrag schützt das steuerliche Existenzminimum. Für das Jahr 2021 beträgt er 9.744 € für Ledige. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag von 19.488 €.
| Steuerjahr | Ledige | Zusammenveranlagung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 2021 | 9.744 € | 19.488 € | Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht die Bruttorente allein. |
Müssen Rentner mit Rentenbeginn 2021 eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Rentner muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Eine Steuererklärung wird vor allem dann wichtig, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt oder weitere Einkünfte hinzukommen.
Prüfen sollten Sie es besonders bei
- höherer gesetzlicher Rente
- Betriebsrente oder Privatrente
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträgen
- Minijob oder Nebenjob
- Witwen- oder Witwerrente
Hilfreiche Unterlagen
- Rentenbezugsmitteilung
- Steueridentifikationsnummer
- Kranken- und Pflegeversicherungsnachweise
- Belege zu Krankheitskosten
- Handwerkerrechnungen
- Spendenbescheinigungen
Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?
Auch Rentner können bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Dadurch kann sich das zu versteuernde Einkommen verringern.
Gesundheit
- Krankheitskosten
- Medikamente
- Hilfsmittel
- Fahrtkosten zu Behandlungen
Haushalt
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerkerleistungen
- Pflege- und Betreuungskosten
- Reinigung oder Gartenhilfe
Weitere Kosten
- Spenden
- Mitgliedsbeiträge
- Steuerberatungskosten
- bestimmte Versicherungsbeiträge
Passende Ratgeber auf RentnerWissen.de
Diese Seite erklärt den Rentenbeginn 2021. Für den allgemeinen Überblick und weitere Steuerfragen helfen Ihnen diese Ratgeber.
Häufige Fragen zum Rentenbeginn 2021
Wie viel der Rente ist bei Rentenbeginn 2021 steuerpflichtig?
Bei Rentenbeginn 2021 sind 81 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei.
Wie hoch ist der Rentenfreibetrag 2021?
Der Rentenfreibetrag beträgt bei Rentenbeginn 2021 grundsätzlich 19 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente. Daraus wird ein fester Eurobetrag berechnet.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2021?
Der Grundfreibetrag beträgt 2021 für Ledige 9.744 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag von 19.488 Euro.
Muss ich mit Rentenbeginn 2021 automatisch Steuern zahlen?
Nein. Ob Steuern entstehen, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Dabei zählen neben der Rente auch weitere Einkünfte und mögliche Abzüge.
Bleibt der Rentenfreibetrag dauerhaft gleich?
Der Rentenfreibetrag wird als fester Eurobetrag festgelegt. Spätere Rentenerhöhungen erhöhen in der Regel den steuerpflichtigen Teil der Rente.
Gilt diese Seite auch für Rentner, die schon vor 2021 in Rente waren?
Nein. Für Bestandsrentner gilt grundsätzlich der Rentenfreibetrag aus dem eigenen Rentenbeginn-Jahr. Diese Seite richtet sich vor allem an Menschen mit Rentenbeginn 2021.
Fazit: Rentenbeginn 2021 steuerlich richtig einordnen
Wer 2021 erstmals gesetzliche Rente erhält, muss 81 % der Rente versteuern. Gleichzeitig bleiben 19 % der ersten vollen Jahresbruttorente als persönlicher Rentenfreibetrag steuerfrei.
Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt jedoch vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Deshalb sollten Rentner auch den Grundfreibetrag, mögliche Abzüge und weitere Einkünfte berücksichtigen.
