Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis: Kosten, Antrag und Gültigkeit
Eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis ermöglicht berechtigten Menschen Fahrten im öffentlichen Nahverkehr ohne zusätzlichen Fahrschein. Dafür benötigen Sie den passenden Ausweis und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Die Eigenbeteiligung beträgt derzeit 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Wertmarke kostenlos.
Stand: · Mit Kostenübersicht, Antragshilfe und Hinweisen für Bus und Bahn.
Wer bekommt eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis?
Entscheidend sind die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung. Ein GdB von 50 allein reicht nicht aus. Üblicherweise benötigen Sie einen gültigen grün-orangen Schwerbehindertenausweis mit einem entsprechenden Merkzeichen. Das Beiblatt ergänzt diesen Ausweis; es ersetzt ihn nicht.
| Merkzeichen | Was bedeutet das für die Wertmarke? |
|---|---|
| G | Eine Wertmarke kommt infrage; normalerweise zahlen Sie die Eigenbeteiligung. |
| aG | Eine Wertmarke kommt infrage; normalerweise zahlen Sie die Eigenbeteiligung. |
| Gl | Eine Wertmarke kommt infrage; normalerweise zahlen Sie die Eigenbeteiligung. |
| H, Bl oder TBl | Die Wertmarke wird bei erfüllten Voraussetzungen ohne Eigenbeteiligung ausgestellt. |
Bei G, aG oder Gl kann die Eigenbeteiligung ebenfalls entfallen, wenn eine entsprechende Befreiung vorliegt. Die zuständige Behörde prüft Ihren Nachweis.
Was kostet die Wertmarke?
Die Ausstellung des Beiblatts selbst ist kostenlos. Für die Wertmarke gilt dagegen eine Eigenbeteiligung, wenn Sie nicht davon befreit sind. Die seit Januar 2025 geltenden Beträge werden auch in den aktuellen Behördeninformationen genannt.
| Gültigkeit | Kosten |
|---|---|
| Sechs Monate | 53 Euro |
| Zwölf Monate | 104 Euro |
| Bei anerkannter Befreiung | 0 Euro |
Einfacher Vergleich: Zwei Halbjahreswertmarken kosten zusammen 106 Euro. Eine Jahreswertmarke kostet 104 Euro und damit zwei Euro weniger. Welche Laufzeit passt, hängt davon ab, wie lange Sie die Berechtigung nutzen möchten.
Wann ist die Wertmarke kostenlos?
Ohne Eigenbeteiligung wird die Wertmarke insbesondere bei den Merkzeichen H, Bl oder TBl ausgegeben. Außerdem können berechtigte Menschen mit anderen passenden Merkzeichen von der Zahlung befreit sein, wenn sie bestimmte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Dazu gehören beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Legen Sie den aktuellen Leistungsbescheid bei. Die übrigen Voraussetzungen für die Beförderungsberechtigung müssen ebenfalls vorliegen.
Eine erste Übersicht über mögliche Ansprüche finden Sie unter finanzielle Hilfe für Rentner.
Wertmarke beantragen: So gehen Sie vor
Zuständig ist die Behörde für Ihren Schwerbehindertenausweis, häufig das Versorgungsamt oder eine entsprechende Landes- beziehungsweise Kommunalbehörde. Die genaue Bezeichnung und die angebotenen Antragswege unterscheiden sich regional. Im Bundesportal zur Beiblatt-Beantragung können Sie die Region ändern und die örtlichen Informationen aufrufen.
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1
Zuständige Stelle und Antragsweg klären
Fragen Sie bei der ausstellenden Behörde nach dem Beiblatt mit Wertmarke. Nutzen Sie das dort vorgesehene Formular oder Online-Angebot. Je nach Behörde ist auch ein formloser Antrag möglich.
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2
Unterlagen und Laufzeit angeben
Halten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis, das Aktenzeichen und den gewünschten Gültigkeitsbeginn bereit. Wählen Sie bei einer kostenpflichtigen Wertmarke sechs oder zwölf Monate. Für eine Befreiung benötigen Sie gegebenenfalls einen aktuellen Leistungsbescheid.
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3
Behördliche Zahlungsangaben abwarten
Die Behörde prüft die Voraussetzungen und teilt Ihnen bei bestehender Zahlungspflicht Betrag, Kontoverbindung und Verwendungszweck mit. Überweisen Sie anhand dieser Angaben. Bei einer kostenlosen Wertmarke entfällt dieser Schritt.
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4
Beiblatt nach Erhalt kontrollieren
Prüfen Sie Namen, Zuordnung zum Ausweis sowie Beginn und Ende der Gültigkeit. Bewahren Sie Ausweis und Beiblatt so auf, dass Sie beide bei einer Kontrolle vorzeigen können.
Die Bearbeitungszeit ist regional unterschiedlich. Planen Sie einen zeitlichen Vorlauf ein, wenn Sie die Wertmarke zu einem bestimmten Termin benötigen.
Kurze Formulierungshilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage ein Beiblatt mit Wertmarke zu meinem Schwerbehindertenausweis, Aktenzeichen [Aktenzeichen]. Gewünscht ist eine Gültigkeit ab [Monat/Jahr] für [sechs/zwölf] Monate.Bitte prüfen Sie anhand der beigefügten Nachweise auch, ob eine Befreiung von der Eigenbeteiligung besteht. Falls eine Zahlung erforderlich ist, senden Sie mir bitte die entsprechenden Zahlungsangaben.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]
Passen Sie die Angaben an Ihren Fall an. Die Formulierungshilfe ersetzt kein vorgeschriebenes örtliches Formular.
Wo gilt die Wertmarke für Bus und Bahn?
Die Berechtigung gilt für den vorgesehenen öffentlichen Nahverkehr in Deutschland. Dazu zählen insbesondere Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Regionalzüge. Bei der Bahn können Sie mit den erforderlichen Dokumenten unter anderem RB, RE und weitere Nahverkehrszüge nutzen. Die Regelung ist nicht auf Ihren Wohnort beschränkt.
- Ausweis und Beiblatt mitnehmen: Eine Wertmarke ist keine frei übertragbare Fahrkarte.
- Wagenklasse prüfen: Die Freifahrt betrifft grundsätzlich die zweite Klasse. Für besondere Berechtigungen gelten zusätzliche Regeln.
- Fernverkehr gesondert planen: In ICE, IC und EC benötigen Sie grundsätzlich eine passende Fahrkarte. Die Wertmarke allein ist kein allgemeines Fernverkehrsticket.
Für einzelne Fernverkehrsabschnitte gibt es besondere Nahverkehrsfreigaben. Ob Ihre Verbindung dazugehört, sollten Sie vor der Fahrt bei der Bahn prüfen. Eine Übersicht bietet die DB-Seite zur Anerkennung von Nahverkehrstickets. Für Auslandsreisen gelten gesonderte Regeln.
Was gilt für eine Begleitperson mit Merkzeichen B?
Ist die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im Ausweis eingetragen, kann die Begleitperson im vorgesehenen Nah- und Fernverkehr kostenfrei mitfahren. Diese Berechtigung ist von Ihrer eigenen Wertmarke zu unterscheiden: Im Fernverkehr können Sie selbst einen Fahrschein benötigen, während Ihre Begleitperson kostenfrei mitreist. Geben Sie die Begleitperson bei einer erforderlichen DB-Buchung mit an.
Wertmarke oder Kfz-Steuerermäßigung?
Bei den Merkzeichen G oder Gl besteht regelmäßig eine Wahl zwischen der unentgeltlichen Beförderung mit Wertmarke und einer 50-prozentigen Kfz-Steuerermäßigung. Diese Steuerermäßigung und die Nutzung der Wertmarke können nicht gleichzeitig beansprucht werden. Ein Beiblatt ohne Wertmarke dient gegebenenfalls als Nachweis für die Steuervergünstigung.
Anders liegt es bei einer vollständigen Kfz-Steuerbefreiung aufgrund von aG, H oder Bl: Sie kann bei erfüllten Voraussetzungen neben der Beförderungsberechtigung bestehen. Die Wertmarke ist bei aG allein deshalb jedoch noch nicht kostenlos.
Vergleichen Sie Ihre mögliche Steuerersparnis mit den Kosten der Wertmarke und den Fahrkarten, die Sie sonst kaufen würden. Klären Sie einen Wechsel mit der zuständigen Behörde und dem Hauptzollamt.
Gültigkeit prüfen, verlängern und Verlust melden
Maßgeblich sind die auf der Wertmarke angegebenen Gültigkeitsdaten. Eine neu beantragte Marke gilt nicht automatisch schon ab dem Tag der Antragstellung. Prüfen Sie deshalb besonders den Beginn der Berechtigung, bevor Sie ohne zusätzlichen Fahrschein fahren.
Fragen Sie vor Ablauf nach dem örtlichen Verlängerungsverfahren. Manche Behörden versenden Zahlungsaufforderungen oder neue Wertmarken; andere verlangen erneut einen Antrag. Bei einer Befreiung wegen Sozialleistungsbezugs kann ein aktueller Leistungsbescheid nötig sein. Gehen Sie daher nicht grundsätzlich von einer automatischen Verlängerung aus.
Bei Verlust oder Beschädigung wenden Sie sich an die ausstellende Behörde und beantragen Ersatz. Erkundigen Sie sich, welche Verlusterklärung oder weiteren Unterlagen vor Ort gebraucht werden. Berlin bietet hierfür beispielsweise ein eigenes Verfahren zur Ersatzausstellung an.
Ihre kurze Checkliste vor der Fahrt
- Schwerbehindertenausweis gültig und dabei?
- Passendes Beiblatt mit gültiger Wertmarke dabei?
- Beginn, Ende und benötigte Wagenklasse geprüft?
- Für einen Fernverkehrsabschnitt den erforderlichen Fahrschein geklärt?
- Begleitperson bei einer notwendigen Buchung berücksichtigt?
Häufige Fragen zur Wertmarke
Reicht ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 aus?
Nein. Zusätzlich müssen die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung vorliegen. Entscheidend sind der entsprechend gekennzeichnete Ausweis und die passenden Merkzeichen.
Was kostet die Wertmarke für ein Jahr?
Die Eigenbeteiligung beträgt derzeit 104 Euro für zwölf Monate. Für sechs Monate sind es 53 Euro. Bei einer anerkannten Befreiung entfällt die Eigenbeteiligung.
Ist die Wertmarke für Rentner automatisch kostenlos?
Nein. Der Rentenbezug allein begründet keine Befreiung. Diese kommt beispielsweise bei H, Bl oder TBl oder bei bestimmten Sozialleistungen und erfüllten weiteren Voraussetzungen infrage.
Gilt die Wertmarke auch im ICE?
Grundsätzlich ersetzt sie keine ICE-Fahrkarte. Prüfen Sie vor der Reise mögliche Ausnahmen auf ausdrücklich freigegebenen Abschnitten. Für die Begleitperson kann bei Merkzeichen B eine eigene kostenfreie Mitnahmeberechtigung bestehen.
Kann ich die Wertmarke online beantragen?
Das hängt von der zuständigen Behörde ab. Verschiedene Behörden bieten Online-Verfahren an; andernorts erfolgt der Antrag schriftlich oder auf einem örtlichen Formular.
Kann eine andere Person meine Wertmarke benutzen?
Nein. Das Beiblatt gehört zum Ausweis der berechtigten Person und ist keine übertragbare Fahrkarte. Die mögliche Mitnahme einer Begleitperson ist gesondert geregelt.
