Pflege & Unterstützung
Entlastungsbetrag in der Pflege: Anspruch, Nutzung und Antrag
Der Entlastungsbetrag in der Pflege kann Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt oder bei der Betreuung finanzieren. Bei häuslicher Pflege stehen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 dafür derzeit bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Entscheidend ist, welche Leistungen Sie nutzen und ob der Anbieter dafür die Voraussetzungen erfüllt. [1]
Hier erfahren Sie, wie Sie passende Unterstützung finden, Rechnungen einreichen und ungenutztes Budget im Blick behalten.
Stand: · Beträge und regionale Voraussetzungen können sich ändern.
Entlastungsbetrag: Das Wichtigste auf einen Blick
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundenes Budget der Pflegeversicherung. Er soll einen selbstständigen Alltag zu Hause unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Deshalb erstattet die Pflegekasse damit die Kosten bestimmter Dienstleistungen.
Anspruch besteht bei Pflegegrad 1 bis 5 und häuslicher Pflege. Ob Angehörige die Pflege übernehmen oder ein Pflegedienst beteiligt ist, spielt grundsätzlich keine Rolle. Außerdem ist der monatliche Höchstbetrag bei allen fünf Pflegegraden gleich. [2]
Eine Übersicht über die verschiedenen Ansprüche finden Sie im Ratgeber Pflegegrade und Leistungen.
Welche Leistungen können Sie mit dem Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag kann für unterschiedliche Hilfen eingesetzt werden. Allerdings muss es sich um ein geeignetes und zugelassenes beziehungsweise nach Landesrecht anerkanntes Angebot handeln. [4]
| Unterstützung | Beispiele | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Haushaltshilfe | Putzen, Kochen und Wäschepflege | Anerkanntes Angebot oder zugelassener Dienst |
| Alltagsbegleitung | Begleitung beim Einkauf oder zu einem Praxistermin | Die konkrete Dienstleistung muss abrechenbar sein |
| Betreuung | Einzelbetreuung, Gruppenangebote oder Demenzcafé | Anerkennung und Leistungsumfang prüfen |
| Ambulanter Pflegedienst | Betreuung und Hilfe im Haushalt | Besonderheit bei körperbezogener Pflege beachten |
| Tages- und Nachtpflege | Erstattung geeigneter Eigenanteile | Zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung |
| Kurzzeitpflege | Erstattung geeigneter Eigenanteile | Verfügbare Restbeträge mit der Pflegekasse klären |
Beim Einkauf wird beispielsweise die Unterstützungsleistung bezahlt, nicht der Einkauf selbst. Der Entlastungsbetrag übernimmt also keine Lebensmittel. Außerdem ist ein gewöhnlicher Reinigungsbetrieb nicht automatisch für die Abrechnung mit der Pflegekasse geeignet.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: eine wichtige Besonderheit
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag zusätzlich für bestimmte Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung verwendet werden. Dazu gehört beispielsweise Hilfe beim Duschen oder Baden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf dieses Budget dagegen grundsätzlich nicht für körperbezogene Selbstversorgung eingesetzt werden. Dafür kommen insbesondere die ambulanten Pflegesachleistungen infrage. [5]
Welche Aufgaben ein Dienst übernehmen kann, erklärt der Beitrag Ambulanter Pflegedienst: Leistungen, Kosten und Auswahl.
Haushaltshilfe und anerkannte Anbieter finden
Fragen Sie zuerst Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt nach passenden Angeboten in Ihrer Region. Außerdem bietet der Pflegelotse eine Suche nach Unterstützung im Alltag. [6]
Diese Fragen helfen vor der Buchung
- Ist das Angebot für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag anerkannt?
- Was kosten eine Stunde, Anfahrt und mögliche Zusatzleistungen?
- Welche Aufgaben sind im vereinbarten Preis enthalten?
- Wer übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Kann eine Nachbarin oder ein Nachbar helfen?
In einigen Bundesländern lässt sich auch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen. Dafür muss die helfende Person die dort geltenden Voraussetzungen erfüllen. Je nach Bundesland können beispielsweise eine Registrierung, eine Schulung oder weitere Nachweise erforderlich sein. Eine private Zahlung an eine beliebige Person reicht deshalb nicht aus. [6]
Bitten Sie Ihre Pflegekasse vor Beginn um eine verbindliche Auskunft. Klären Sie dabei, welche Voraussetzungen vor Ort gelten und welche Unterlagen benötigt werden.
Entlastungsbetrag beantragen und abrechnen: So gehen Sie vor
Mit „Entlastungsbetrag beantragen“ ist häufig die Kostenerstattung gemeint. Für den Anspruch selbst ist nach § 45b SGB XI kein gesonderter vorheriger Antrag nötig. Allerdings müssen ein festgestellter Pflegegrad und die übrigen Voraussetzungen vorliegen. [3]
- Budgetstand erfragen Lassen Sie sich das verfügbare Guthaben und mögliche Restbeträge aus dem Vorjahr nennen.
- Anbieter und Leistung prüfen Klären Sie vor der Buchung, ob die gewünschte Unterstützung erstattungsfähig ist.
- Rechnung erhalten Lassen Sie Leistung, Datum, Anbieter und Kosten nachvollziehbar ausweisen.
- Erstattung einreichen Nutzen Sie das Formular oder den vorgesehenen Einreichungsweg Ihrer Pflegekasse.
- Abrechnung aufbewahren Dokumentieren Sie Rechnungen, Zahlungen und Erstattungen für Ihren eigenen Überblick.
Welche Belege werden benötigt?
Üblicherweise benötigen Sie eine Rechnung oder eine geeignete Quittung über die erbrachte Leistung. Ihre Pflegekasse kann jedoch zusätzliche Nachweise verlangen. Bei Nachbarschaftshilfe können beispielsweise Angaben zu Datum, Stunden, Stundensatz und Unterschriften erforderlich sein. [7]
Kurzer Mustertext für die Kostenerstattung
Bitte erstatten Sie mir die beigefügten Kosten für die am [Datum/Zeitraum] erbrachten Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Meine Versicherungsnummer lautet [Nummer]. Die Rechnung und erforderlichen Nachweise liegen bei. Bitte teilen Sie mir außerdem meinen verbleibenden Budgetstand mit.
Verwenden Sie ein vorgesehenes Formular Ihrer Pflegekasse, wenn dieses die Bearbeitung erleichtert.
Entlastungsbetrag auszahlen lassen oder direkt abrechnen?
Den Entlastungsbetrag erhalten Sie nicht als frei verfügbare monatliche Überweisung. Nach Prüfung kann Ihre Pflegekasse jedoch die Kosten einer geeigneten, selbst bezahlten Leistung erstatten. [1]
Eine direkte Abrechnung durch den Anbieter ist häufig über eine Abtretungserklärung möglich. Dadurch kann die finanzielle Vorleistung für Sie entfallen. Stimmen Sie dieses Verfahren vorher mit dem Anbieter und Ihrer Pflegekasse ab. [8]
Entlastungsbetrag ansparen und ins Folgejahr übertragen
Nicht verbrauchte Beträge können sich über mehrere Monate ansammeln. Restbeträge aus einem Kalenderjahr dürfen noch für geeignete Leistungen bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der nicht genutzte Rest aus dem Vorjahr. [9]
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Budget aus dem Vorjahr stammt. Die Grenze zum 30. Juni betrifft die Nutzung des alten Budgets für Leistungen. Klären Sie außerdem rechtzeitig den Einreichungsweg und die Bearbeitung Ihrer Belege.
Entlastungsbetrag und Pflegegeld: Was ist der Unterschied?
Pflegegeld unterstützt die selbst organisierte häusliche Pflege. Der Entlastungsbetrag erstattet dagegen die Kosten bestimmter Unterstützungsleistungen. Die Nutzung des regulären Entlastungsbetrags kürzt das Pflegegeld nicht. [2]
Zum Pflegegeld finden Sie weitere Informationen unter Pflegegeld beantragen. Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe gibt es wiederum den eigenen Leistungsbereich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Mehr Unterstützung durch den Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des monatlichen Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dieses Budget nicht bereits für ambulante Sachleistungen benötigt wurde.
Dieser Umwandlungsanspruch ist eine zusätzliche Möglichkeit neben dem Entlastungsbetrag. Er kann allerdings das verbleibende Pflegegeld verringern und folgt anderen Regeln. Lassen Sie sich die Auswirkungen deshalb vorab von Ihrer Pflegekasse berechnen. [10]
Kostenbeispiel: Was bleibt selbst zu bezahlen?
Angenommen, eine geeignete Haushaltshilfe kostet in einem Monat insgesamt 150 Euro. Es sind keine angesparten Restbeträge verfügbar und die vollständige Rechnung ist erstattungsfähig:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten der Haushaltshilfe | 150 Euro |
| Erstattung aus dem Monatsbudget | bis zu 131 Euro |
| Verbleibender Eigenanteil | 19 Euro |
Mit noch verfügbarem angespartem Budget könnte der Eigenanteil geringer ausfallen. Entscheidend sind deshalb der tatsächliche Budgetstand, die anerkannten Kosten und die Prüfung durch die Pflegekasse.
Ihre kurze Checkliste
- Pflegegrad und verfügbares Budget geklärt?
- Anerkennung des Angebots bestätigt?
- Preis, Anfahrt und Zusatzkosten schriftlich vereinbart?
- Erstattung oder direkte Abrechnung besprochen?
- Vorjahresbudget und Nutzungsfrist im Blick?
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 131 Euro monatlich bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 1 bis 5. Bei einem vollständigen Kalenderjahr sind das bis zu 1.572 Euro. Erstattet werden geeignete Kosten im verfügbaren Rahmen. [11]
Muss ich den Entlastungsbetrag vorher beantragen?
Der Anspruch entsteht ohne gesonderten vorherigen Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für die Kostenerstattung müssen Sie jedoch die erforderlichen Belege einreichen. [3]
Kann ich mir ungenutztes Budget einfach überweisen lassen?
Eine freie Auszahlung ungenutzter Beträge ist nicht vorgesehen. Möglich ist stattdessen die Erstattung tatsächlich entstandener und geeigneter Kosten. [1]
Kann ich eine Haushaltshilfe damit bezahlen?
Ja, wenn die konkrete Leistung über ein geeignetes, anerkanntes Angebot oder einen zugelassenen Dienst erbracht wird. Prüfen Sie die Voraussetzungen deshalb vor der Buchung. [4]
Verfällt der Betrag am Monatsende?
Nein. Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Für Restbudget aus dem Vorjahr gilt die Nutzungsmöglichkeit bis zum 30. Juni des Folgejahres. [9]
Wird mein Pflegegeld dadurch gekürzt?
Der reguläre Entlastungsbetrag kürzt das Pflegegeld nicht. Beim zusätzlichen Umwandlungsanspruch kann sich das verbleibende Pflegegeld hingegen verringern. [2] [10]
Darf eine Privatperson als Nachbarschaftshilfe abrechnen?
Das hängt von den Regeln Ihres Bundeslandes und den Voraussetzungen der helfenden Person ab. Lassen Sie die Möglichkeiten deshalb vor Beginn durch Ihre Pflegekasse klären. [6]
Wo erfahre ich meinen aktuellen Budgetstand?
Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder Ihren privaten Pflegeversicherer nach einer Übersicht. Bitten Sie dabei um getrennte Angaben zum laufenden Jahr und zum noch verfügbaren Rest aus dem Vorjahr.
Passende Ratgeber auf RentnerWissen
Quellen und weiterführende Informationen
- Techniker: Anspruch auf den Entlastungsbetrag
- Nationales Gesundheitsportal: Entlastungsbetrag
- § 45b SGB XI: Gesetzliche Grundlage
- Techniker: Geeignete Entlastungsleistungen
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen bei Pflegegrad 1
- Techniker: Anbieter und Nachbarschaftshilfe
- Techniker: Abrechnung und Belege
- Barmer: Pflegekosten und Abtretungserklärung
- Techniker: Entlastungsbetrag ansparen
- Techniker: Umwandlungsanspruch
- Bundesgesundheitsministerium: Entlastungsbetrag und Alltagsangebote
Informationen geprüft am 6. Oktober 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Ihre Pflegekasse oder Ihr privater Pflegeversicherer prüft die Voraussetzungen und die Erstattung im konkreten Fall.
